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Meinungsfreiheit in Deutschland , nur dann wenns in den politischen Mainstream passt?

Hi gf.net-Community

Seit einer Weile missfällt mir der Umgang seitens der Politik mit der Meinungsfreiheit in Deutschland.

Als Grundlage nehme ich mal unser Grundgesetz was folgendes aussagt:


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Alles in allem ist dieses Grundgesetz ja schön und gut , allerdings wird derzeitig zu oft gebrauch von Abschnitt (2) gemacht , welcher leider vollkommen frei Interpretierbar ist.

Theoretisch könnte man durch (2) jeder Meinung , jedes Wort , jede Schrift und jedes Bild so auslegen , dass es eben gegen diesen Abschnitt verstößt.

Meines erachtens nach , ist sowas höchst problematisch und seitdem es unser Grundgesetz gibt , wird erst seit ca. 2-3 Jahren exzessiv gebrauch von eben diesem Abschnitt (2) gemacht.


Wie kritisch das ist sieht man daran , dass unsere Politiker ein Gesetz auf den Weg gebracht haben , was Zensur in jeder Form fördert und sie gerade in sozialen Netzwerken zu einem wirklich einflussreichen Faktor gemacht hat.

Das Netzdurchsetzungsgesetz macht nämlich den Betreiber einer Plattform für die Aussagen der Nutzer haftbar , wodurch diese natürlich nicht differenziert an jede Äußerung der Nutzer rangehen sondern diese lieber einmal zu oft als einmal zu wenig löschen , um einen Rechtsstreit zu entgehen.

Sowas ist ein massiver eingriff in die Meinungsfreiheit ,welcher noch nicht absehbare folgen haben wird.

Betreiber von sozialen Netzwerken werden Algorythmen schreiben , welche durch Meldefunktionen komplett missbraucht werden können und für die Zensur von Meinungen genutzt werden können.

Die deutschen Politiker haben die Betreiber der sozialen Netzwerke zum Richter und Vollstrecker gemacht und sowas ist meines erachtens nach nicht hinnehmbar.


Was sagt ihr zu dem Thema ?

Bin ich der einzige der solche Bedenken hat wenn es um ein Grundrecht unserer Gesellschaft geht , was mit Füßen getreten wird ?

Freue mich schon auf eure Antworten,

Mfg Zoddt

Schule, Deutschland, Politik, Recht, Rechte, Freiheit, Gesellschaft, Grundgesetz, Meinung, Meinungsfreiheit, Philosophie und Gesellschaft

Sind Menschenrechte tatsächlich universell gültig?

Zurzeit diskutieren wir in der Schule das Thema Menschenrechte und Menschenwürde. Auf die Frage wieso wir denn eigentlich Menschenrechte besitzen lautete die Antwort "weil wir Menschen sind".

Da stellst sich mir jedoch die Frage, dass wenn die Menschenwürde so allgegegnwärtig und Menschenrechte eigentlich unantastbar sind und dabei für ALLE Menschen überall gelten, wie es denn sein kann, dass es in manchen Ländern wie etwa China oder den USA noch die Todesstrafe gibt, zumal dies ja eine Verletzung der Menschenrechte ist, wenn das Recht auf Leben als solches aufgefasst wird. Es scheint ja fast so, als sei die Menschenwürde und das Recht auf Leben staatlich gebunden und je nach Aufenthaltsort veränderlich.

Da stimmt die Philosphie, dass wir Menschen aufgrund unseres Menschseins diese unabsdingbaren Menschenrechte besitzen, doch gar nicht mehr damit überein.

Selbstverständlich kommt es immer wieder dazu, dass gegen Menschenrechte verstoßen wird, doch derartige Verstoße wie die Todesstrafe sind ja soweit ich mir denken kann kaum einklagbar und es erscheint mir demnach so, dass in gewissen Verfassungen der Menschenrechtsgedanke keine Zentrale bzw. gar keine Stellung findet.

Ich hoffe, jemand kann etwas Licht in meine Gedanken bringen und erläutern, ob der Menschenrechtsgedanke eben doch nur ein Produkt des jeweiligen Staates ist und eben doch kein angeborenes, natürliches, unantastbares und vorstaatliches Recht in allen Teilen der Welt darstellt, sondern nur gesondert in manchen Ländern zum Vorschein kommt.

Geschichte, Menschen, Grundgesetz, Grundrechte, Menschenrechte, Menschenwürde, Sozialkunde, Verfassung

Sind Polizisten Beamte?

Hallo zusammen, unser GeschiKurs hat heute eine lange erbegnislose Diskussion darüber geführt, ob Polizisten in Deutschland Beamte sind. Die eine Seite meint, dass Polizisten keine Beamten sind und berufen sich dabei auf folgenden Text:

Die BRD wurde am 17.07.1990 von den Alliierten durch Streichung des Artikels 23 des GG juristisch aufgelöst (BGBI. 1990, Teil 2 S. 885, 890 vom 23.09.1990). Durch Streichung des Artikels 23 des „Grundgesetzes“ wurde die gesamte BRD aufgelöst. Die Alliierten haben aber nicht nur IHR „Grundgesetz“ aufgehoben sondern durch Streichung des § 15 GVG auch IHR Gerichtsverfassungsgesetz. Hintergründe über die Auflösung der BRD finden Sie im Internet mit dem Stichwort „Die Jahrhundertlüge“. Weil die BRD aufgelöst wurde, gibt es in der BRD KEINE staatliche Richter! Weil die BRD kein Staat ist, gibt es in der BRD gar keine Beamte! Alle sog. Beamten und Angestellten des „öffentlichen Diensten“ handeln und haften als Privatpersonen! Alle sog. Politiker, Beamten und Angestellten des „öffentlichen Dienstes“ bilden eine „Verschwörung“, die IHR RECHT über deutsche Untertanen zu herrschen NUR aus nicht niedergeschriebenen „Gewohnheitsrecht“ ableitet. Diese „Verschwörung“ wurde von den Medien das „kriminelle System Kohl“genannt, weil die über „Parteispenden“ geschmierten Akteure des „System Kohl“ verhindert haben, dass die Deutschen nach der „Wiedervereinigung“ in freier Selbstbestimmung über eine neue Verfassung und andere Gesetze selbst entscheiden.

Die BRD, das GG und somit alle BRD Gesetze wurden aufgehoben. Es wurden aber bis heute keine neue Verfassung, keine neuen Gesetze auf Basis einer neuen Verfassung verabschiedet!

Das bedeutet, dass Richter als Privatpersonen nicht gemäß gültigen Gesetzen, sondern nach Lust und Laune, bzw. gemäß Anleitung von OBEN urteilen!

Sog. Richter wissen, dass sie keine staatlich gestellten Richter sind. Deshalb unterschreiben viele sog. Richter ihre Urteile nicht!

In jedem Rechtsstaat werden Gerichtsurteile erst durch Unterschrift des zuständigen „staatlichen“ Richters wirksam.

Urteile ohne rechtswirksame Richterunterschrift gelten in Rechtsstaaten als „Entwurf“.

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften finden Sie auch noch in § 126 BGB der aufgelösten BRD.

Kriminelle sind Personen, die gegen Gesetze verstoßen![...]

"..."

Die andere Seite unseres Kurses meinen dass jeder Polizist Beamter ist, schon allein deswegen, da er sonst keine "Sonderrechte" hätte und niemanden verhaften dürfte.

Ich bzw. wir würden uns über eine Aufklärung bezüglich dieses Themas freuen.

MfG Lucas

Geschichte, Polizei, Deutschland, Recht, BRD, Beamte, Grundgesetz, Justiz

Ist Religionsunterricht Pflicht in hessischen Oberstufen?

Hallo, ich gehe zur Zeit in die Einführungsphase (Klasse 10. bzw. 11) in einer hessischen Schule. Dort besuche ich zur Zeit den evangelischen Religionsunterricht, da bisher alles klasse war. Nun haben wir aber eine Lehrerin (fangt mir nicht damit an mit finde dich ab oder so, wir haben echt nur zwei schlimme Lehrer.. :D) die irgendwie völlig durch ist und uns damit droht uns zu duzen etc.. ? :D Nunja, mich reizt das Fach nicht besonders und da das die 5&6 Stunde ist könnte ich Dienstags schon um halb 12 nach Hause gehen. Auch ne gute Sache. So, nun habe ich von einem Freund in einer Parallelklasse gehört, dass ein Lehrer zu seiner Klasse gesagt hat: "Ich dürfte es euch zwar nicht erzählen da die Schulleitung mir das verboten hat weil sonst keiner mehr zum Reliunterricht gehen würde, aber eigentlich müsst ihr nicht hier sein. Da besteht keine Pflicht.."

So nun meine Fragen: 1.Stimmt es, dass ich in der Oberstufe den Religionsunterricht nicht mehr besuchen muss? Ich meine, eigentlich besteht für mich ja nichtmal mehr Schulpflicht..

Wenn ja, 1.a) -An unserer Schule wird außerdem Ethikunterricht angeboten. Müsste ich diesen belegen, wenn ich mich vom ev. Unterricht abmelde? 1.b) -Was muss ich tun um mich vom Reliunterricht abzumelden? 1.c) -Was steht dann in meinem Zeugnis? 1.d) -Hat eine Abmeldung irgendwelche Auswirkungen auf mein Abiturzeugnis?

Religion, Schule, Recht, Grundgesetz, Gymnasium, Oberstufe, Schulrecht, Einführungsphase

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