Wie kann man das Homogenitätsprinzip definieren? (Staatsrecht)

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Es gehört zum Strukturprinzip des bundesrepublikanischen Staates, dass auf dem Gebiet des Bundesstaates Bundesrepublik Deutschland zum einen mit dem Bundesstaatsgebiet und zum anderen mit dem Staatsgebiet der Länder eine doppelte Staatlichkeit nebeneinander existiert.

-Die Mitglieder Länderregierungen sind im Bundesrat vertreten und wirken dort bei der Gesetzgebung (selbst oder durch Zuleitung durch die Bundesregierung) des Bundes mit. Diese föderale Struktur ist in der sogn. "Ewigkeitsklausel" (Gliederung des Bundes in Länder)im Artikel 79 Absatz 3 im Grundgesetz (GG) festgeschrieben. -

Weil Bundesstaatsgebiet und Staatsgebiet der Länder identisch sind, besteht daher grundsätzlicher (oder besser: grundgesetzlicher) Regelungsbedarf. Denn jeder Staat (die Bundesländer bilden Staaten im Staat) hat zunächst den Anspruch Aufgaben und Funktionen exklusiv auf seinem Staatsgebiet wahrzunehmen. Um dennoch eine reibungslose Funktion dieser doppelten Staatlichkeit zu gewährleisten (es kann nicht zwei unbeschränkte Staatsgewalten nebeneinander geben, weil die Regelungsansprüche der beiden Staaten sich überschneiden würden), ist die Aufteilung von staatlicher Gewalt durch drei verbindliche Zuweisungen von Staatsfunktionen grundgesetzlich geregelt:

1.Aufteilung von Kompetenzen (Art.30 GG)

2.Vorrang des Bundesrechtes (Art. 31 GG)

3.Homogenitätsprinzip (Art 28 Abs.1 GG)

Das Homogenitätsprinzip in Art 28 Abs.1 GG lautet: "Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen." D.h. Die Länder dürfen sich grundsätzlich eigene Verfassungen geben, diese müssen sich aber an an den drei im GG genannten Grundsätzen orientieren (ihnen ähneln, übereinstimmen, homogen sein). Konkret heißt das z.B., dass es den Bundesländer vorgegeben ist sich eine Volksvertretung geben müssen, weil das GG diese Wahlrechtsgrundsätze (s.o.: republikanisch, demokratisch) vorschreibt. Eine Monarchie auf Länderebene und eine Demokratie auf Bundesebene ist somit ausgeschlossen.

Das Homogenitätsprinzip schränkt die Verfassungsautonomie der Länder gegenüber dem Bund ein Stück weit ein, so dass Bund und Länder als sich selbst verfassunggebende Staaten fähig sind:

A. Sich selbst zu organisieren

B. Die Staatsgewalt an eine Verfassung zu binden

C. Eine innerstaatliche Rechtsordnung zu schaffen

Das Homogenitätsprinzip bezieht sich ausschließlich auf „ die Grundsätze des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates“. Sonst sind die Länder in der Gestaltung ihrer Länderverfassungen frei.

http://books.google.de/books?id=ANpQMW0Pwn4C&pg=PA88&lpg=PA88&dq=Homogenit%C3%A4tsprinzip&source=bl&ots=ERSADnZ7BK&sig=nOfICmuqEuM898DGZHusbmR5ERI&hl=de&ei=3TTcS96JCpKQONqtzbgH&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=2&ved=0CAgQ6AEwATgK#v=onepage&q=Homogenit%C3%A4tsprinzip&f=false

tja nach einigen minuten google (klasse startseite hihi) habe ich dies gefunden auf wikipedia die definition deines wortes für den lehrer müsste diese definition verständlich sein http://de.wikipedia.org/wiki/Homogenitätsprinzip hier dies ist sie