was ist der Verfassungskern und Wehrhaftigkeit der deutschen Demokratie?
hi kann mir jemand hier verständlich erklären was er über den Verfassungskern des Grundgesetzes und die Wehrhaftigkeit der bundesdeutschen Demokratie weiss?
4 Antworten
"Anders als in der Weimarer Republik sind in der Bundesrepublik Deutschland die drei Staatsgewalten durch Art. 1 Abs. 3 (Bindung an die Grundrechte als unmittel-bar geltendes Recht) und durch Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung an die verfassungs-mäßigeOrdnungbzw.anGesetzundRecht)erheblichenBindungenausgesetzt.Außerdem ist es ihnen durch die Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 GG verwehrt, sich dieser Bindungen zu entledigen. Diese Bindungen sollen die der Demokratie zugrundeliegenden Werte umfassend schützen. Somit ist die Demokratie der Bundesrepublik Deutschland zugleich eine freiheitliche, aber auch eine klar wertgebundene Demokratie. Folgerichtig bekennt sich die Bundesrepublik Deutschland deshalb auch zu dem Modell der wehrhaften oder streitbaren Demokratie. Das Prinzip der wehrhaften Demokratie findet seine konkrete Ausgestaltung im Grundgesetz in den Artikeln:›Art. 9 Abs. 2 GG (Vereinsverbot)›Art. 11 Abs. 2 GG (Einschränkung der Freizügigkeit)›Art. 18 GG (Verwirkung von Grundrechten) ›Art. 21 Abs. 2 GG (Parteienverbot).Es verpflichtet darübe rhinaus auch Beamte zum aktiven Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO) und räumt jedem einzelnen Bürger – unter Beachtung der Voraussetzungen des Art. 20 Abs. 4 GG – das Recht ein, Widerstand gegen diejenigen auszuüben, die diese Grundordnung beseitigen wollen. Es verpflichtet darübe hinaus auch Beamte zum aktiven Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO) und räumt jedem einzelnen Bürger – unter Beachtung der Voraussetzungen des Art. 20 Abs. 4 GG – das Recht ein, Widerstand gegen diejenigen auszuüben, die diese Grundordnung beseitigen wollen. " (Sigurd Romrod "Staatsrecht", Berlin, 2015, S.39, 49)
Der Kern der deutschen Verfassung im GG liegt in:
- Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeitauf Leben und freie Entfaltung,
- die Volkssouveränität
- die Gewaltenteilung
- die Verantwortlichkeit der Regierung
- die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- die Unabhängigkeit der Gerichte
- das Mehrparteienprinzip
- die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Rechtauf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
das Wahlvolk darf lediglich entscheiden, Wer es beherrscht, verdammt wenig ist das !
Das Grundgesetz als solches ist der Kern unserer Demokratie.
Volkssouveränität ist eine bloße Phrase in Deutschland, bloßer schöner Schein, ein reiner Euphemismus, mehr auch nicht.
Recht auf Bildung ist zudem mit Vorsicht zu genießen, man betrachte sich doch nur mal all die vielen ungebildeten Menschen hierzulande.