Grundgesetz – die meistgelesenen Beiträge

Öffentlicher Dienst, wenn man mehr als die ausgeschriebenen Mindestvoraussetzungen erfüllt? Arbeitsrecht?

Hallo, wie ist die rechtliche Lage im öffentlichen Dienst, wenn eine Stellenauschreibung zwar eine Ausbildung fordert, man jedoch ein Hochschulstudium vorweisen kann und sich für eine Stelle bewirbt, wo eine Berufsausbildung gefordert wird? Es ist bekannt, dass stellen ab EG9 an Hochschulabsolventen vergeben werden. Wie ist es, wenn man sich für eine Stelle zwischen EG6-EG8 entscheiden würde? In der Stellenanzeige steht:

Zwingend Voraussetzung ist, dass ein Ausbildung nach BBiG vorliegt.

Was ist mit Leuten die nur ein Bachelor, Master, Diplom, Doktor oder sogar Professur haben? Also Akademiker die keine normale Ausbildung haben?

Bespiel;

Finanzabteilung:

Als Sachbearbeiter wird vorausgesetzt, dass eine Ausbildung nach BBiG vorliegt.

Als Finanzleiter der selben Abteilung wird jedoch ein Studium vorausgesetzt.

Der Student könnte nun sich als Finanzleiter bewerben und der Vorgesetzte des Sachbearbeiters sein, jedoch als Sachbearbeiter ungeeignet sein, da das Mindestkriterium Ausbildung fehlt?

Wie wird das rechtlich gelöst, oder wird die Stelle als Sachbearbeiter nach dem Leistungsprinzip vergeben, die im GG verankert ist? Kann dann der Hochschulabsolvent sich für Sachbearbeiter bewerben, da man davon ausgehen kann, dass er mehr mitbringt als vorausgesetzt?

Wäre eine Ablehnung überhaupt rechtens, wenn es heißt, dass der Hochschulabsolvent ungeeignet ist, da er keine Ausbildung für den Sachbearbeiter mitbringt.

Wichig dabei, es wird keine spezifische Ausbildung verlangt, sondern irgendeine nach BBiG. Heißt Maler, Restaurantfachangestellter oder ähnliches.

Der Hochschulabsolvent hat ein BWL Studium

Arbeit, Grundgesetz, Öffentlicher Dienst, Ausbildung und Studium

Ist Anarchismus in Deutschland verboten?

Wir haben in Deutschland die grundgesetzlich verankerte Meinungsfreiheit und gleichzeitig das Gebot dieses Grundgesetz vor verfassungsfeindliches Gedankengut zu schützen und verfassungsfeindliche Organisation zu verbieten.

Nun gibt es in Deutschland aber Menschen die sich zum Anarchmismus bekennen. Es gibt libertäre Parteien die den Staat stark verkleinern oder gar ganz abschaffen wollen. Die Wertvorstellung liegt darin, dass der Mensch als eigenverantwortliches Wesen frei von monopolistischen Machtstrukturen in freiwilliger Kooperation und Solidarität im Einklang mit seinen Mitmenschen leben soll - fernab jeder staatlicher Gewalt. Wie das praktisch aussehen mag, darüber kann man sich politisch streiten, aber an sich ist diese Vorstellung ja erstmal nicht Verwerfliches oder Menschenverachtendes. Es ist eine Jahrtausende alte politische Lehre und Philosophie.

Doch wie ist das juristisch zu bewerten? Mir ist sehr wohl bewusst, dass keine Organisation verschont bleibt, die zum expliziten Verstoß von geltenden Gesetzen, Gewalt oder einem gewaltsamen Umsturz staatlicher Insitutionen aufrufen.

Aber darf man Parteien verbieten die sich zum klassischen Anarchismus bekennen und den Staat damit unmissverständlich ablehnen? Ist es anarchistischen Parteien juristisch möglich, den Staat über evolutionäre Prozesse mit rechtsstaatlichen Mitteln stark zu verkleinern, z.B. durch Gesetzesaufhebungen oder nach GG Artikel 146 eine neue Verfassung zu erarbeiten, die den Weg in Richtung Anarchie geht? Darf man Organisationen verbieten, die für solch eine Lehre Werbung machen? Darf man in der BRD sich öffentlich dazu äußern, dass man das Konzept eines Staates, die Demokratie, das Grund und somit die BRD und all seine Institutionen aus tiefster Überzeugung ablehnt? Darf man dazu aufrufen es einem gleich zu tun und entsprechende anarchistische Organisationen zu unterstützen, welche die Abschaffung des Staates vorantreiben? Oder stellt sich dies alles als Straftat dar?

Politik, Recht, Anarchismus, Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungswidrig, Libertarismus

Ist Religionsunterricht Pflicht in hessischen Oberstufen?

Hallo, ich gehe zur Zeit in die Einführungsphase (Klasse 10. bzw. 11) in einer hessischen Schule. Dort besuche ich zur Zeit den evangelischen Religionsunterricht, da bisher alles klasse war. Nun haben wir aber eine Lehrerin (fangt mir nicht damit an mit finde dich ab oder so, wir haben echt nur zwei schlimme Lehrer.. :D) die irgendwie völlig durch ist und uns damit droht uns zu duzen etc.. ? :D Nunja, mich reizt das Fach nicht besonders und da das die 5&6 Stunde ist könnte ich Dienstags schon um halb 12 nach Hause gehen. Auch ne gute Sache. So, nun habe ich von einem Freund in einer Parallelklasse gehört, dass ein Lehrer zu seiner Klasse gesagt hat: "Ich dürfte es euch zwar nicht erzählen da die Schulleitung mir das verboten hat weil sonst keiner mehr zum Reliunterricht gehen würde, aber eigentlich müsst ihr nicht hier sein. Da besteht keine Pflicht.."

So nun meine Fragen: 1.Stimmt es, dass ich in der Oberstufe den Religionsunterricht nicht mehr besuchen muss? Ich meine, eigentlich besteht für mich ja nichtmal mehr Schulpflicht..

Wenn ja, 1.a) -An unserer Schule wird außerdem Ethikunterricht angeboten. Müsste ich diesen belegen, wenn ich mich vom ev. Unterricht abmelde? 1.b) -Was muss ich tun um mich vom Reliunterricht abzumelden? 1.c) -Was steht dann in meinem Zeugnis? 1.d) -Hat eine Abmeldung irgendwelche Auswirkungen auf mein Abiturzeugnis?

Religion, Schule, Recht, Grundgesetz, Gymnasium, Oberstufe, Schulrecht, Einführungsphase

Warum ist es erlaubt Kinder taufen zu lassen?

Hey. Ich weiß die Frage klingt erstmal sehr hetzerisch gegenüber der Kirche, doch um so mehr ich darüber nachdenke desto mehr bin ich der Meinung das es verboten sein sollte Kinder taufen zu lassen.

Ich überlege schon länger aus der Kirche auszutreten da ich mit Religion nichts anfangen kann, doch dabei stellt sich mir die Frage warum ICH jetzt dafür zum Amt gehen muss und eine Bearbeitungsgebühr zahlen soll nur weil meine Eltern sich für die Taufe entschieden haben. Wenn ich diesen Gedanken weiter verfolge stelle ich fest das ich Jahrelang Kirchensteuern gezahlt habe nur wegen dieser einen Entscheidung meiner Eltern. Ich will ihnen das jetzt nicht zu sehr zur Last legen, aber ist das nicht super dämlich? Ich finde man sollte erst in die Kirche eintreten können wenn man selbst in der Lage ist das zu entscheiden und sich der Verpflichtungen bewusst ist.

Jetzt kommen bestimmt einige die sagen das es gerade bei sehr gläubigen Eltern schwierig wäre, da die natürlich wollen das ihr Kind getauft wird. Verstehe ich. Finde ich nicht gut, aber ist nachvollziehbar. Dann finde ich allerdings das diese Kinder VOR dem ersten mal Kirchensteuer zahlen gefragt werden sollten ob sie weiterhin in der Kirche bleiben möchten. Dazu sollte ihnen erklärt werden was das für sie bedeutet, da Kinder ja nicht wirklich an Steuern denken. Falls sie sich dann für den Austritt entscheiden können die Eltern dann auch die Kosten übernehmen da es ja ihre Entscheidung war.

Das wäre für mich ein sinnvolles System zu diesem Thema. Warum gibt es sowas noch nicht? Für mich ist das bisherige System untragbar und unverantwortlich.

Ich bitte euch mir eure Gedanken dazu mitzuteilen oder einfach die Umfrage zu beantworten, damit ich mir ein Bild machen kann ob ich nicht vielleicht komplett falsch liege.

Vielen Dank schon mal für alle Antworten und sorry für den langen Text. Ich wünsche euch weiterhin ein schönes Wochenende!

Kinder sollten nicht getauft werden dürfen. 50%
Das bisherige System ist gut so wie es ist. 32%
Man sollte gefragt werden ob man bleiben will oder nicht. 18%
Religion, Kirche, Erziehung, Baby, Deutschland, Politik, Taufe, Grundgesetz, Kirchenaustritt, Kirchensteuer, Verfassung

Meinung des Tages: Start der „Verfassungsviertelstunde“ – wie bewertet Ihr das Projekt, das nächstes Schuljahr in Bayern starten soll?

Die politische Stimmung in Deutschland wird immer angespannter. Aber wie sieht es an den Schulen aus? In Bayern soll ab kommendem Schuljahr die sogenannte „Verfassungsviertelstunde“ starten. Einmal pro Woche sollen sich die Schüler in Bayern dann mit der Verfassung und dem Grundgesetz befassen.

Dort soll die "Verfassungsviertelstunde" eingeführt werden

Noch wollte sich das Kultusministerium zwar nicht zu den Plänen äußern, nach Angaben aus Regierungskreisen soll allerdings nach den Sommerferien zum Schuljahr 2024/25 die „Verfassungsviertelstunde“ verpflichtend eingeführt werden. Dies soll alle öffentlichen sowie privaten Grund-, Mittel-, Förder-, Real-, Wirtschafs-, Fach- und Berufsoberschulen sowie Gymnasien und alle weiteren beruflichen Schularten betreffen. Entstehen soll ein „dauerhaftes Format der politischen Bildung an Bayerns Schulen“.

Neues Format nur in ausgewählten Stufen

Geplant ist allerdings weiterhin, dass die „Verfassungsviertelstunde“ nur in bestimmten Jahrgangsstufen angeboten wird. In den Grundschulen soll das in zwei Jahrgangsstufen stattfinden, bei allen weiterführenden Schulen in je einer Stufe der Unter-, Mittel- und Oberstufe. An der BOS ist geplant, die „Verfassungsviertelstunde“ in der Vorklasse einzuführen. Dies gilt auch für die FOS, hier allerdings soll dies auch in der elften Jahrgansstufe angeboten werden. In allen anderen beruflichen Schulen ist vorgesehen, das Format in den Jahrgangsstufen der Sekundarstufe zwei einzuführen.

Stattfinden soll die „Verfassungsviertelstunde“ während der regulären Unterrichtszeit. Dabei soll im besten Fall das jeweilige Thema mit den Unterrichtsinhalten verknüpft werden.

Kontroverse Reaktionen bezüglich des Vorhabens

Martin Böhm (AfD) findet, dass die geplante „Verfassungsviertelstunde“ schwierig werden könnte. Er begründet diese Aussage damit, dass seiner Meinung nach vielen Schülern ein persönlicher Zugang zum Thema fehlen würde, etwa, weil sprachliche Voraussetzungen fehlen würden. Außerdem verlangt Böhm, dass Kinder nicht nur über ihre eigenen Rechte, sondern auch über ihre Pflichten belehrt werden müssten.

Katharina Schulze (Die Grünen) fordert noch mehr politische Bildung. Politik und Gesellschaft erst ab der neunten oder zehnten Klasse zu unterrichten hält sie für zu spät. Schulze plädiert für eine Unterrichtsstunde zur Werteerziehung – für alle Jahrgangsstufen und Schularten.

Lehrerverbände sehen die Idee der „Verfassungsviertelstunde“ ebenfalls kritisch. Da noch immer ein massiver Lehrermangel herrscht fürchten sie, dass sie dieser Aufgabe nicht gerecht werden können.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was haltet Ihr von der „Verfassungsviertelstunde“?
  • Ab welchem Alter, bzw. welcher Jahrgangsstufe sollten Kinder politisch gebildet werden?
  • Sollte an Schulen allgemein ein wesentlich größerer Fokus auf Politik als Unterrichtsfach gelegt werden?
  • Welche Vor- und Nachteile seht ihr in einer solchen „Verfassungsviertelstunde“?
  • Wie habt Ihr den Umgang mit dem Grundgesetz und politischen Situationen in Eurer eigenen Schulzeit wahrgenommen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/verfassungsviertelstunde-start-zum-naechsten-schuljahr-geplant,Tvh3LrG
https://www.tagesschau.de/inland/regional/bayern/br-verfassungsviertelstunde-schon-naechstes-schuljahr-in-bayern-100.html

Bild zum Beitrag
Ich finde die "Verfassungsviertelstunde" gut, weil ... 70%
Ich halte nichts von der "Verfassungsviertelstunde", da ... 18%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 12%
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Sind Polizisten Beamte?

Hallo zusammen, unser GeschiKurs hat heute eine lange erbegnislose Diskussion darüber geführt, ob Polizisten in Deutschland Beamte sind. Die eine Seite meint, dass Polizisten keine Beamten sind und berufen sich dabei auf folgenden Text:

Die BRD wurde am 17.07.1990 von den Alliierten durch Streichung des Artikels 23 des GG juristisch aufgelöst (BGBI. 1990, Teil 2 S. 885, 890 vom 23.09.1990). Durch Streichung des Artikels 23 des „Grundgesetzes“ wurde die gesamte BRD aufgelöst. Die Alliierten haben aber nicht nur IHR „Grundgesetz“ aufgehoben sondern durch Streichung des § 15 GVG auch IHR Gerichtsverfassungsgesetz. Hintergründe über die Auflösung der BRD finden Sie im Internet mit dem Stichwort „Die Jahrhundertlüge“. Weil die BRD aufgelöst wurde, gibt es in der BRD KEINE staatliche Richter! Weil die BRD kein Staat ist, gibt es in der BRD gar keine Beamte! Alle sog. Beamten und Angestellten des „öffentlichen Diensten“ handeln und haften als Privatpersonen! Alle sog. Politiker, Beamten und Angestellten des „öffentlichen Dienstes“ bilden eine „Verschwörung“, die IHR RECHT über deutsche Untertanen zu herrschen NUR aus nicht niedergeschriebenen „Gewohnheitsrecht“ ableitet. Diese „Verschwörung“ wurde von den Medien das „kriminelle System Kohl“genannt, weil die über „Parteispenden“ geschmierten Akteure des „System Kohl“ verhindert haben, dass die Deutschen nach der „Wiedervereinigung“ in freier Selbstbestimmung über eine neue Verfassung und andere Gesetze selbst entscheiden.

Die BRD, das GG und somit alle BRD Gesetze wurden aufgehoben. Es wurden aber bis heute keine neue Verfassung, keine neuen Gesetze auf Basis einer neuen Verfassung verabschiedet!

Das bedeutet, dass Richter als Privatpersonen nicht gemäß gültigen Gesetzen, sondern nach Lust und Laune, bzw. gemäß Anleitung von OBEN urteilen!

Sog. Richter wissen, dass sie keine staatlich gestellten Richter sind. Deshalb unterschreiben viele sog. Richter ihre Urteile nicht!

In jedem Rechtsstaat werden Gerichtsurteile erst durch Unterschrift des zuständigen „staatlichen“ Richters wirksam.

Urteile ohne rechtswirksame Richterunterschrift gelten in Rechtsstaaten als „Entwurf“.

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften finden Sie auch noch in § 126 BGB der aufgelösten BRD.

Kriminelle sind Personen, die gegen Gesetze verstoßen![...]

"..."

Die andere Seite unseres Kurses meinen dass jeder Polizist Beamter ist, schon allein deswegen, da er sonst keine "Sonderrechte" hätte und niemanden verhaften dürfte.

Ich bzw. wir würden uns über eine Aufklärung bezüglich dieses Themas freuen.

MfG Lucas

Geschichte, Polizei, Deutschland, Recht, BRD, Beamte, Grundgesetz, Justiz