Kann mich das Jobcenter zwingen einen Job aufzunehmen, der mir nicht gefällt, das verstößt doch gegen das GG?
Das Grundgesetz garantiert doch eine freie Berufswahl oder der Berater schick mir immer Helferstellen für Zeitarbeitsfirmen, das möchte ich nicht!
Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen
5 Antworten
Man muss sich nur bewerben es kann ja sein das man dann nicht eingestellt wird, außerdem hat das Bundesverfassungsgericht doch erst kürzlich Sanktionen von über 30% für Verfassungswidrig erklärt.
Man muss sich über seine Rechte aber selber informieren und sein recht auch durchsetzen
Hier geht es nicht um Sanktionen sondern um ganz normale Mitwirkungspflichten.
Du bist vom Gesetz her dazu gehalten, alles zu tun um Deine Bedürftigkeit zu mindern.
Ob Dir der Job "gefällt", interessiert niemanden.
"Zwang" ist zudem ein ziemlich relativer Begriff. Was verstehst Du darunter?
Im Prinzip kann Dich das Jobcenter zu gar nichts zwingen. Wenn Du aber Deinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommst und Jobs ablehnst, nur weil sie Dir nicht "gefallen", verlierst Du Deinen Leistungsanspruch.
Deshalb beantworte ich Deine Umfrage mit "Ja".
Welchen Job hättest du denn gern? Geschäftsführer z. B.? Mit entsprechendem Gehalt natürlich...?
Welche Qualifikationen hast du denn?
Man darf dich natürlich nicht dazu zwingen aber man kann deine Leistungen einstellen. So einfach ist das.
Das ist kein Zwang, sondern ein Angebot: "Wenn du willst, kannst du dort arbeiten und bekommst dafuer im Gegenzug Hartz 4."
Natuerlich zwingt dich niemand, ein solches Angebot auch anzunehmen. Lehnst du es ab, gibt's halt kein Geld. Mehr passiert nicht.
meinst du Einstellung der Leistung wegen mangelnder Mitwirkung?
nee das kann man aber nicht machen, wenn man einen Job ablehnt
nee nicht mehr nach den neueren Regeln seit November 19?