Hartz 4 umzug ohne Genehmigung möglich?
jemand hat mir heute gesagt ohne einen bestimmten Grund könne man als Hartz 4 Empfänger nicht umziehen, das verstehe ich nicht und wollte es nicht so stehen lassen da ich denke jeder kann entscheiden wo er wohnt da habe ich gerade das hier unten gelesen und wollte fragen ob ich danach auch handeln kann also wenn das jobcenter mir nicht zustimmt mit einem Anwalt das zu regeln? das soll nicht blöde klingen will meine Schule nachmachen und habe keine Familie daher bin ich aktuell wohl noch ein paar Jahre von Leistungen abhängig:( möchte dringend umziehen, brauche kein Geld für einen Umzug sondern quasi ja nur die gleichen Leistungen an anderen ort.
also das folgende habe ich gefunden und frage ob das so immer noch bzw richtig ist bitte um antworten ->>>>>>>>>>>>
Dürfen Hartz-IV-Empfänger zwischen Bundesländern umziehen?Diese grundsätzliche Frage scheint viele zu beschäftigen, das Internet ist voll von Foreneinträgen, in denen es sich darum dreht, ob ALG-II-Empfänger primär dazu berechtigt sind:
- Ihren Wohnort generell zu verlegen
- Ihren Wohnort in ein anderes Bundesland zu verlegen
Dabei gilt ganz grundsätzlich: Auch ein Hartz-IV-Empfänger darf von den Jobcentern nicht daran gehindert werden, seinen Wohnort zu wechseln – völlig gleich ob sich dieser Wechsel nur innerhalb seiner bisherigen Kommune vollzieht oder quer durch Deutschland.
Um das zu erläutern, muss die Gesetzeslage ein wenig aufgefächert werden: Zwar besagen die Gesetzesgrundlagen unter § 22 SGB sinngemäß, dass Umzüge nur dann gestattet sind, wenn sie „notwendig“ sind. D.h. sie aus sozialen Gründen erfolgen oder weil damit eine eindeutige Verbesserung der Arbeitsmarktsituation verbunden ist.
Jedoch wurde bereits vor einigen Jahren, 2010, vom Bundessozialgericht ein Grundsatzurteil gefällt. Damals war ein Erlanger Musiker nach Berlin gezogen. Das Jobcenter aber verweigerte eine Unterstützung, da die Mieten ungleich höher waren. Die Richter befanden allerdings, dass das Gebot der Freizügigkeit, welches im Grundgesetz verankert ist, auch für die Empfänger von Arbeitslosengeld II gilt. Im Klartext: Auch als Hartz-IV’ler darf man nicht daran gehindert werden, seinen Wohnort zu wechseln. In jedem Fall muss jedoch zuvor ein Antrag gestellt und bewilligt werden, der den Umzug gestattet.
Allerdings gibt es trotz dieses Grundsatzurteils immer wieder Meldungen, wonach sich einzelne Jobcenter querstellen und die finanzielle Unterstützung verweigern wollen. In diesem Fall kann man nur raten, nicht lange herumzudiskutieren, sondern mit Unterstützung eines Anwalts für Mietrecht sein Recht einzufordern – das Gesetz ist ganz klar auf der Seite der Hartz-Empfänger.
3 Antworten
Du hast freie Wohnortwahl in Deutschland. Daher darf das Amt einen Umzug nicht (mehr) ablehnen, solange die Miete im Ortsüblichen Mietrahmen für ALG2 ist. Darauf weist auch das Urteil hin.
Was sie aber weiterhin Ablehnen können sind alle anderen Leistungen in Bezug auf den Umzug, wenn der Umzug grundlos erfolgt. Doppelmieten für die Umzugsmonate, Übernahme der Kaution, Übernehme der allgemeinen Umzugskosten. Das sind weiterhin "Kann" Leistungen und KANN dir eben entsprechend verwehrt werden.
Also, wenn man den Umzug nicht allein wuppen kann, dann sitzt das Amt immer noch am längeren Hebel.
Du darfst jederzeit umziehen.
Nur übernimmt das JC dann die Kosten des Umzuges nicht wenn es keinen driftigen Grund dafür gibt.
Du kannst ohne Probleme einfach umziehen. Das kann dir niemand verbieten. Du musst lediglich einige Punkte beachten:
- Ohne Genehmigung musst du Umzugskosten, Kaution, neue Möbel usw. komplett selbst zahlen.
- Bei der neuen Wohnung musst du die Mietobergrenzen beachten, die für den Ort gelten (einfach googlen). Sonst musst du ggf. vom Regelsatz etwas zuzahlen.
- Wenn das gleiche Jobcenter weiterhin zuständig ist, zahlt es keinen Cent mehr für die Unterkunft (selbst wenn die Wohnung noch angemessen wäre). Die Differenz müsstest du vom Regelsatz zahlen. Sobald ein anderes Jobcenter zuständig ist, spielt das keine Rolle mehr, wie teuer oder billig deine alte Wohnung war.