Hartz IV Empfänger sparen?

8 Antworten

Natürlich darf ein Harz4 Empfänger auch ein Sparkonto haben. Es kommt halt darauf an, wieviel drauf ist. Wenn die Freibeträge natürlich überschritten werden, muss das angegeben werden, ansonsten kann es wirklich Ärger mit dem Amt geben.

http://www.biallo.de/finanzen/Soziales/bsg-zu-hartz-iv-eigenes-sparbuch-fuers-kind-ist-ein-muss.php

Wer ALG II und Sozialgeld beantragt, darf gewisse Ersparnisse besitzen. Erlaubt sind frei verfügbare Rücklagen von 150 Euro pro Lebensjahr. Wer vor 1948 geboren ist, hat 520 Euro pro Lebensjahr frei. Für einen 50-jährigen Antragsteller mit einer gleichaltrigen (Ehe-)Partnerin sind damit verwertbare Ersparnisse in Höhe von 15.000 Euro erlaubt. Für Personen unter 21 Jahren gilt ein Mindestbetrag von 3100 Euro - auch für Kinder. Hinzu kommen jeweils noch Rücklagen für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.

berivan90 
Fragesteller
 29.09.2013, 22:38

das sind 9.000 € gewesen auf dem Sparkonto... und man wusste nicht, dass man es bescheid geben soll ...

Ginger1970  29.09.2013, 22:40
@berivan90

Wie alt ist die Person denn? 150.- pro Lebensalter plus 750.- (einmalig) Euro für Anschaffungen pro Person sind zulässig.

berivan90 
Fragesteller
 29.09.2013, 22:43
@berivan90

Kann man auch sagen, dass man das Geld von einem Freund geschuldet hat um sich Selbstständig zu machen ? Wäre das ein Grund zum sparen .. und macht man sich damit Strafbar ...

Ginger1970  29.09.2013, 22:48
@berivan90

Das ist völlig egal, woher das Geld kommt und WARUM man es spart - sobald der Freibetrag überschritten ist, muss man es dem Amt melden! Falls mehrere Personen im Haushalt leben, kann das Ersparte auch auf diese aufgeteilt werden und somit hat man ja einen höheren Freibetrag.

DerHans  30.09.2013, 14:15
@berivan90

Was man "nicht wusste", ist vollkommen irrelevant. Man hat den Antrag und evtl. Folgeanträge unterschrieben.

Da wird da sehr eindeutig nach gefragt.

Dann hat er sich seinen Antrag nicht richtig durchgelesen. Spätestens beim ersten Folgeantrag muss er die Änderung melden. Wenn er es nicht tut wird, das als Betrugsversuch angesehen.

Das ist Betrug, somit also eine Straftat und wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt und kann ordentliche Geldbuße zur Folge haben! Soweit ich informiert bin^^

Ginger1970  29.09.2013, 22:39

Quatsch, die Freibeträge dürfen nur nicht überschritten werden...

JohannesJ54  29.09.2013, 22:49
@Ginger1970

Die Freibeträge sind vermutlich überschritten.

Falls es Zinsen gab, wurden auch die Einnahmen nicht angegeben, da ist Ärger vorprogrammiert.

9.000.- Euro zu 0,5% sind nur 45.- Euro, aber da gibt es eventuell noch weitere Sparbücher.

VirtualSelf  29.09.2013, 23:34
@Ginger1970

Quatsch, die Freibeträge dürfen nur nicht überschritten werden...

Das Problem, das viele Leute an dieser Stelle nicht sehen: die Freibeträge gelten pro Person und nicht pro Vermögenswert.

Das heißt: selbst eine Sparguthaben von 1000€ kann zur Überschreitung der Grenze führen, wenn noch weiteres Vermögen vorliegt.

Und es steht dem Leistungsbezieher selbstverständlich nichr frei, Vermögen oder Einkommen nicht mitzuteilen, weil er glaubt, irgendwelche Grenzen nicht zu überschreiten. Diese Einschätzung trifft alleine das Amt.

Liegt kein Schaden vor, wird möglicherweise auf ein Strafverfahren verzichtet; ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wird in der Regel dennoch eingeleitet.

Was sind die Folgen, wenn man es beim Jobcenter nicht bekannt gegeben hat und sie es später herausfinden ?

Wenn es auf Grund verwertbaren Vermögens zu einer Überzahlung gekommen ist, gibt es eine Rückforderung.
Zusätzlich wird mindestens ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, gerne aber auch ein Strafverfahren in Gang bebracht, das mit einer empfindlichen Strafe enden kann.

das sind 9.000 € gewesen auf dem Sparkonto... und man wusste nicht, dass man es bescheid geben soll ...

Lächerliche Ausrede! In jeden Erstantrag und Weiterbewilligungsantrag wird man darauf hingewiesen.

Kommt derjenige dem Jobcenter gegenüber mit dieser absolut und vollkommen dämlichen Plapperei, kann er sich jedes Wohlwollen schon mal in die Haare schmieren. Die Jobcenter-Sachbearbeiter sind möglicherweise vieles, aber ganz sicher keine weltfremden Idi.oten.

In jedem Erstantrag steht das man jegliches Vermögen also Konten und auch alles andere angeben muss wie z. b. wertvolle Sammlungen und alles was Geld wert ist wie ein Eigenheim und so weiter. Außerdem bekommt jeder der einen Antrag stellt das Info heft Arbeitslosengeld 2 Sozialgeld da steht alles genau drin mit Vermögen und von daher kann keiner sagen oh ich wusste nicht das. Das gibt dann Rückzahlungsforderungen des ALLG 2 und Ordungswiedrigkeitsverfahren oder eine Strafanzeige wegen Sozialbetrugs und dann gibts eine ordentliche Strafe. Was ich auch richtig so finde. sie dürfen aber natürlich ein Konto eröffnen und teilen es der Arge nicht mit, wenn die das dann merken und das werden die dann werden die schauen und sie müssen das dann erklären und die sind verständlicher weisse misstrauisch und prüfen alles und stellen vorerst die Zahlungen ein. Und dann mal sehen.................. Mit Sicherheit mindestens Ordnungswiedrigkeitsverfahren.


Ich arbeite beim Jobcenter als Fallmagerin und habe schon viel erlebt mit Kunden