Hallo,

findet §12 der Heizkostenverordnung Anwendung bei Schätzung des Gesamtverbrauchs?

Im konkreten Fall wurde der Gesamtverbrauch eines Hauses geschätzt, da vom Gesamtzähler kein Wert vorlag. Genutzt wird Gas.

In den einzelnen Wohnungen gibt es jeweils einen Wärmemengenzähler mit Fernablesung, die eine Aufteilung möglich machen. Es geht nur um den Gaszähler des gesamten Haus, dessen Vebrauchswert geschätzt wurde.

Vielen Dank im voraus!