Kann man das verlangen?
Ich habe eine Armbanduhr bei Ebay verkauft. Leider ist sie bei dem Versand kaputt gegangen und daher möchte ich dem Käufer das Geld zurück erstatten. Es handelt sich um 4€ also nichts Wildes. Kann ich allerdings von ihm verlangen, dass er die Uhr unbrauchbar macht, um zu verhindern, dass er mir nur was vor macht und die Uhr in Wirklichkeit heile ist?
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11 Antworten
Frag ihn doch, ob er dir ein Bild davon schicken kann um auf Nummer sicher zu gehen. Und außerdem, kann man bei Ebay nicht angeben, ob man es rückerstattet oder nicht? Ansonsten sind es auch nur 4€....
Also er hat mir davon ein Bild geschickt. Der Deckel von Uhrwerk schließt nicht richtig. Ich sehe aber keine Spuren von gewaltsamen Öffnen deshalb gehe ich davon aus, dass es beim Versand kaputt gegangen ist.
Du kannst ihm aber 5,50€ überweisen u d ihn bitten dir die Uhr zurück zu schicken
dann wird er die zwar kaputt machen, aber er kann die wenigstens nicht nutzen
Kriegst Du bei Aldi einen Joghurt für den halben Preis, weil die Haltbarkeit heute abläuft, isst Du ihn doch auch, oder? Wenn er die kaputte Uhr trotz Schaden doch noch reparieren kann, kann man ihn dazu nur beglückwünschen. Ihn zum Vernichten zu verpflichten, weil er nichts bezahlt hat, als sie noch kaputt war, ist reine Missgunst.
Ist der Verkäufer privat oder gewerblich? Bei letzterem kannst du dein Geld oder Ersatz fordern
Du kannst sogar die Ware zurückfordern ;)
Wird allerdings den Warenwert sicher übersteigen