Haftet der Verkäufer oder Käufer, wenn man einen Artikel unversichert verschickt und er geht verloren oder wird zerstört?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Käufer 83%
Verkäufer 17%
249761  27.07.2020, 19:13

Wurde vor dem Kauf versicherter oder unversicherter Versand ausgemacht (auch ausserhalb Ebays...)? Oder wurde über die Versandart garnichts vor dem Kauf abgemacht?

Gras64 
Fragesteller
 27.07.2020, 19:30

Der Käufer wollte den Versand so günstig wie möglich haben. Der war dann natürlich unversichert.

NoName08154711  27.07.2020, 19:40

Kannst Du die Übergabe an den Versanddienstleister nachweisen oder zumindest glaubhaft versichern?

Gras64 
Fragesteller
 27.07.2020, 20:08

Also nur durch die Quittung. Eine Sendungsverfolgung gibt es ja natürlich nicht. Ich denke aber nicht, dass der Käufer wegen 7€ nun so einen Radau machen wird.

4 Antworten

Käufer

Gehe mal von einem Privatverkauf aus (hast Du leider nicht angegeben). Nach § 447 Abs. 1 BGB geht das Versandrisiko in dem Augenblick auf den Käufer über, in dem der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß an den jeweiligen Versanddienstleister übergibt.

Gras64 
Fragesteller
 27.07.2020, 18:58

Okay, und kann dann etwas passieren, wenn der Käufer mit Polizei droht?

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geheim007b  27.07.2020, 19:01
@Gras64

dann droht er mit der Polizei. Das braucht einen nicht beunruigen.

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249761  27.07.2020, 19:05
@geheim007b

Doch natürlich sollte einen das beunruhigen undzwar in dem Fall, wenn versicherter Versand ausgemacht war aber der Verkäufer nur unversichert abgeschickt hat. Kommt die Ware dann nicht an, kann der Käufer Strafanzeige wegen Betruges erstatten und wenn er will, einen Anwalt einschalten, der auch vom Verkäufer übernommen werden muss, da dieser keinen versicherten Versand nachweisen kann.

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Yetanotherpage  27.07.2020, 19:20
@geheim007b

Vor der Übergabe an das Versandunternehmen hat der Vk noch die Haftung. Will er sich aus der Haftung herausnehmen, muss er schon n Nachweis erbringen dass es überhaupt eine Übergabe an ein Versandunternehmen gab. Erzählen kann man viel.

Da der Vk auch für eigene Fehler haftet, z.B. Adresse falsch aufgeschrieben (aus Versehen an sich selbst gesandt anstatt an den Käufer, passiert ja nicht selten ;) muss dieser Versandnachweis auch darlegen können dass es an die Adresse ging die der Käufer mitteilte.

Also ganz so einfach ist es nicht als Privatverkäufer etwas ohne Tracking zu verschicken. Da muss man schon paar Maßnahmen ergreifen um im Fall der Fälle auch irgendwelche Nachweise zu haben. Die müssen nicht mal hieb- und stichfest sein, sie müssen nur den Richter überzeugen. Aber mit gar nichts in der Hand sieht es auch nicht gut aus.

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geheim007b  27.07.2020, 19:27
@Yetanotherpage
Aber mit gar nichts in der Hand sieht es auch nicht gut aus.

stimmt, aber trotzdem wäre es dann aussage gegen aussage. Daher sollte immer explizit der versicherte Versand ausgemacht sein... in dem Fall wäre es immer nachverfolgbar und beweisbar dass nichts abgeschickt wurde (zur not über die DHL).

Unversichert ist nunmal ohne tracking und da ist der Beweis schwer bis unmöglich... und da gilt schlichtweg im zweifel für den angeklagten.... also für den vk.

Etwas anderes wäre es wenn sich solche fälle häufen.

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tinalisatina  27.07.2020, 19:30
@Gras64

Mal abgesehen davon, dass die Polizei nichts macht, weil das eine zivilrechtliche Sache ist. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du das Paket abgegeben hast, dann bist Du raus. Der ist Sache des Käufers.

Da Du "zerstört" geschrieben hast: Die Sache muss natürlich gut verpackt gewesen sein.

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Yetanotherpage  29.07.2020, 07:13
@geheim007b

Tracking ist Besten, aber es reichen auch Zeugen. Zeugen sind auch imo das einzig verwertbare beim Inhalt, falls es mal heißen sollte 'da ist keine Münze drin, sondern ein Stein'.

Kann man sich ne Vorlage erstellen. Man sollte dann aber auch die Glaubwürdigkeit vom Zeugen bedenken.

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Kommt drauf an, ist der Verkäufer eine Privatperson oder ein gewerblicher Verkäufer?

Gras64 
Fragesteller
 27.07.2020, 19:01

Privat

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Nemesis900  27.07.2020, 19:04
@Gras64

Dann hat der Verkäufer seine Pflicht mit der ordnungsgemäßen Übergabe an den Versanddienstleister erfüllt. Das Risiko liegt dann beim Käufer.

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NoName08154711  27.07.2020, 19:09
@249761
das stimmt doch überhaupt nicht

Aber sicher stimmt das:

§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

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Nemesis900  27.07.2020, 19:11
@249761

Du beziehst dich lediglich darauf was passiert wenn von einer vorherigen Absprache abgewichen wurde. Da danach aber nicht gefragt wurde ist die Antwort korrekt, siehe den verlinkten Gesetzestext.

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Das kommt ganz darauf an, was vor dem Kauf ausgemacht war. Wenn der Käufer keinen versicherten Versand verlangt, kann der Verkäufer unversichert abschicken und muss keine Haftung übernehmen. Dann hat der Käufer Pech. Wenn allerdings vorher versicherter Versand ausgemacht war, dann muss der Verkäufer auch so versenden und es auch nachweisen können (Sendungsnummer), dann braucht er nicht haften.

NoName08154711  27.07.2020, 19:19
Wenn der Käufer keinen versicherten Versand verlangt, kann der Verkäufer unversichert abschicken und muss keine Haftung übernehmen. Dann hat der Käufer Pech.

Da unterliegst Du einem leider weitverbreiteten Irtrtum:
Auch dann muss der Verkäufer die Übergabe an den Versanddienstleister nachweisen oder zumindest glaubhaft versichern.

Und ersetze bitte versichert durch sendungsverfolgt; wenn schon, denn schon.

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