Haftet man als Privatverkäufer bei eBay für unversicherten Sendungsverlust?

4 Antworten

Unversicherten Briefversand kannst du nicht nachweisen. Und das ist im Verlustfall DEIN Pech. Sogar, wenn der Käufer nur behauptet, die Sendung sei nicht angekommen.

Deshalb IMMER mit Nachweis verschicken. Am besten als Paket bis 2 kg. Ausnahmlos. Wer das als Käufer nicht will, soll woamders kaufen

Rechtliche gesehen ja, bei eBay sieht das aber anders aus.

Würde versicherten und unversicherten Versand anbieten.

wenn Käufer dann unversichert wählt Fotos vom Versand machen und aufheben.

aber selbst wenn man es als Brief verschickt kann man sogenannte Briefmarken mit Matrixcode nutzen.

die haben eine gewisse Sendungsverfolgung

Der Verkäufer darf nur noch mit Sendungsverfolgung verschicken, andernfalls hat er keinerlei Verkäuferschutz.

Es gibt bei eBay keine Funktion, mit der der Käufer den Warenerhalt bestätigen kann, auch wenn von Unwissenden immer wieder was anderes behauptet wird; dazu dient alleine der Versand- und Zustellnachweis (!) des Verkäufers.

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Nein, als Privatverkäufer haftet man nicht. Es reicht, dass du einen Beleg hast, dass die Ware versendet wurde, du sie also an einen Versanddienstleister übergeben hast. Damit ist für dich die Sache erledigt. Das Versandrisiko trägt der Käufer, es sei denn, er verlangt ausdrücklich einen versicherten Versand. Den muss er dann aber auch zahlen. Bei Privatverkäufern gilt das BGB. Das was andere hier zum Teil gegenteilig behaupten, gilt für gewerbliche Verkäufer.

einandereruser  05.01.2024, 11:39

Dummerweise bekommst Du bei unversichertem Versand aber nur einen Nachweis für den Kauf von Postwertzeichen, ohne Hinweis darauf, was wohin geschickt wurde. Das hilft bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung genau Null-Komma-Null, um einen Versand von Ware an Käufer X zu belegen.

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Rasentraktor007  05.01.2024, 12:12

Das sieht eBay völlig anders:

Der Verkäufer ist über eBay abgesichert, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind.

Artikel nicht erhalten

Meldet ein Käufer einen Artikel als „nicht erhalten“, ist der Verkäufer unter folgenden Bedingungen abgesichert:

  • Der Verkäufer hat den Artikel innerhalb der angegebenen Bearbeitungszeit verschickt und dem Käufer innerhalb von 3 Werktagen nach dem Öffnen der Anfrage die Angaben zur Sendungsverfolgung mitgeteilt. Dies gilt nicht für vorbestellte oder nach Kundenwunsch angefertigte Waren, bei denen der Versand innerhalb der im Angebot angegebenen Frist erforderlich ist.
  • Der Verkäufer hat den Artikel an die in der eBay-Kaufabwicklung angegebenen Adresse verschickt. Der Verkäuferschutz gilt nicht, wenn der Artikel vom Käufer abgeholt wurde oder der Verkäufer den Artikel selbst zugestellt oder an eine andere als in den Einzelheiten zum Kauf angegebene Adresse verschickt hat.
  • Der Verkäufer muss einen Nachweis der rechtzeitigen erfolgreichen Zustellung erbringen („Zustellungsnachweis“).

Zustellnachweis

Ein „Zustellungsnachweis“ muss die folgenden Informationen enthalten:

  • die Sendungsnummer des Versandanbieters, den Lieferstatus „Zugestellt“ (oder Entsprechung, je nach Land, in das der Artikel geliefert wurde)
  • Datum der Zustellung
  • Name und Adresse des Empfängers, die mit den Angaben „Einzelheiten zum Kauf“ übereinstimmen
  • Name und Adresse des Versenders

Der Verkäufer gestattet eBay den Zugriff auf die Versandinformationen des entsprechenden Versanddienstleisters, um den Versand eines Artikels zu überprüfen, und gewährt eBay gegebenenfalls Zugang zu diesen Informationen.

Wenn eBay den Sendungsstatus anhand der Online-Sendungsnummer gemäß den Bedingungen dieses Grundsatzes nicht nachverfolgen kann, da die Versandinformationen online nicht mehr verfügbar sind, ist die Vorlage einer Online-Sendungsnummer als Zustellnachweis nicht ausreichend.

Quelle: https://pages.ebay.de/verkauferschutz-grundsatz/

Oder um es abzukürzen:

Versendet ein Verkäufer ohne Versand- und Zustellnachweis, dann bucht eBay das Geld zum Käufer zurück, sobald der einen nicht erhaltenen Artikel meldet.

Und dann kann sich der Verkäufer gene aufs BGB berufen und den Käufer auf erneute Zahlung verklagen, was ohne Nachweis der Übergabe an den Versanddienstleister aussichtslos sein dürfte.

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Rasentraktor007  05.01.2024, 13:52
@Maxima370

Kenne ich selbstverständlich, ändert aber nichts an meiner Antwort:

Der Verkäufer hat die Nutzungsbedingungen von eBay akzeptiert, und darin wird nunmal ein Versand- und Zustellnachweis gefordert.

Das BGB tritt nur im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer in Kraft, nicht aber im Verhältnis zwischen Verkäufer und eBay.

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