Geld zurück bei Privatkauf?

3 Antworten

Von Experte HugoHustensaft bestätigt
Unversicherter Versand und Bezahlung per Überweisung.
. Sie hat mir jetzt einen Beleg von einer Postfiliale geschickt, wo noch ca. 6 weitere Sendungen drauf stehen.

Damit ist die Verkäuferin raus, da sie den Versand glaubhaft versichern kann.

Und das wäre auch vor Gericht völlig ausreichend, da Du bewusst einen nicht sendungsverfolgbaren Versand gewählt hast, für den es logischerweise keine Sendungsverfolgung gibt.

Klicken: § 447 BGB - Gefahrübergang beim Versendungskauf

Beim Privatkauf bist du ab Übergabe an den Versanddienstleister verantwortlich, der Verkäufer ist ab dann raus. Es muss natürlich auch glaubwürdig in den Versand gegeben worden sein.

Daher unbedingt versicherten Versand nehmen, auch wenns teurer ist. Sonst steht man hinterher da..

Du wolltest den unversicherten Versand, wie soll sie denn dann einen eindeutigen Nachweis liefern?
Sorry, mit den Nachteilen der von Dir gewollten Abwicklung musst Du dann auch leben.