Unversichertes Paket verloren gegangen, wer haftet?
Ich habe vor 2 Wochen ein Paket versendet und die Käuferin meinte es sei noch nicht angekommen. Sie hat über Paypal bezahlt Und ich habe das Paket versendet. Ich hatte sie gefragt gehabt ob sie versicherten oder unversicherten versand möchte und ich habe es auf ihren Wunsch unversichert verschickt. Kann sie dennoch einfach das Geld zurückverlangen? Sie kann ja auch einfach behaupten das Paket wäre nie angekommen obwohl sie es hat. Was kann ich jetzt tun?
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6 Antworten
Die Post rät generell zum versicherten Versand, da man somit einen Nachweis in der Hand hält, dass man das Paket abgesendet hat und auch nachverfolgen kann wo das Paket ist.
Desweiteren ist ein Paket für 7,49 bis zu einer Summe von 500,- Versichert, also sollte dein Paket verloren gehen, oder zerstört werden zahlt die Post dir die versicherungssumme bis zu 500,-
In dem Fall kannst du nichts tun außer erstmal abwarten, ob sie das Päckchen noch erhält oder nicht.
Je nach dem wird sie sich schon bei dir melden und dir sagen was nun ist
Merk dir für die Zukunft einfach: IMMER ALS PAKET VERSENDEN
ist zwar teurer aber du hast im zweifelsfall den Nachweis für Paypal
Sie wird das Geld über Paypal bestimmt zurückverlangen aber wie soll ich Paypal einen Nachweis schicken wenn sie doch garkeinen versicherten Versand wollte.
Das kannst Du nicht; Du hättest von Dir aus sendungsverfolgt verschicken sollen.
Betrachte es als Lehrgeld und überleg mal, ob es wirklich sooo clever ist, freiwillig PayPal anzubieten.
Ich habe den chat sogar noch wo ich ihr das angeboten habe
Das ist PayPal völlig egal, Du hast gegen die PayPal-Nutzungsbedingungen verstoßen.
Du bietest freiwillig PayPal an, ergo hast Du alle Richtlinien und Nutzungsbedingungen gelesen und ihnen bedingungslos zugestimmt.
Sie wird also vermutlich einen Käuferschutzfall bei PayPal eröffnen, PayPal wird einen Versand- und Zustellnachweis von Dir verlangen, den hast Du nicht; also bucht PayPal ihr das Geld zu Deinen Lasten zurück.
Es bleibt Dir dann natürlich unbenommen, Deine Forderung gegen die Käuferin zivilrechtlich durchzusetzen.
Noch was:
Es gibt keine "unversicherten Pakete", ein Paket ist im Gegensatz zu einem Päckchen immer versichert und immer sendungsverfolgt.
Also hast Du kein Paket verschickt, sondern ein Päckchen.
Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
§ 447 Abs. 1 BGB
Das gilt nur dann nicht, wenn ein Unternehmer bist und die Käuferin eine Verbraucherin, aber das klingt nicht so.
sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Und das kann der FS nicht beweisen.
Grundsätzlich würde in diesem Fall der Käufer haften. Paypal sieht das aber anders. Wenn du Paypal keine Sendungsnummer geben kann, wird ein Käuferschutzfall immer zugunsten des Käufers entschieden.
Eindeutig an der falschen Stelle gespart...
Die Gefahr des Untergangs geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über.
Entscheidend ist demnach, ob du im Streitfall die Übergabe an den Transporteur beweisen kannst.
Kann ich ja leider nicht, da der versand ja unversichert war :(
Damit hast du jetzt ein Problem.
Du kannst deinen Teil der Vertragserfüllung nicht beweisen.
Und was kann ich jetzt tun? Sie wird das Geld über Paypal bestimmt zurückverlangen aber wie soll ich Paypal einen Nachweis schicken wenn sie doch garkeinen versicherten Versand wollte. Ich habe den chat sogar noch wo ich ihr das angeboten habe