Darf man die überhaupt dort verkaufen

Nein.

Unzulässige Artikel, Jobs und Dienstleistungen

Medien mit der Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe", "Freigabe ab 18", "FSK 18", "USK 18", Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten, ob Ihr Medium einer Jugendfreigabe unterliegt: www.fsk.de, www.usk.de

Quelle: https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/policy/#Unzul%C3%A4ssige%20Artikel,%20Jobs%20und%20Dienstleistungen

Und das hättest Du besser mal selbst vor dem Einstellen nachgelesen, sowas kann Dir eine endgültige Sperre einbringen.

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Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Nur ein Beispiel:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Vormundschaftsgerichts.

Das Vormundschaftsgericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um ein Gewerbe führen zu können.

https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

https://www.test.de/Steuerfallen-fuer-Ebay-Haendler-Wann-das-Finanzamt-bei-Onlineverkaeufen-nachhakt-4802200-0/

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Wenn PayPal die Kontenverknüpfung akzeptiert hat, dann ist alles in Ordnung.

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Ist der Nutzer minderjährig, darf er sich nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei eBay Kleinanzeigen registrieren.

Quelle: https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/nutzungsbedingungen/

Und für eBay musst Du volljährig sein.

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Wie verfahre ich jetzt am besten? 0.o

Beten, dass er nicht ernst macht; das könnte für Deinen Papa nämlich empfindlich teuer werden.

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Oder holt sich Paypal u.U. das Geld dann in Raten?

Nein, sicher nicht:
Paypal versucht den Betrag in einer Summe abzubuchen; wenn Du auch ein Abbuchungslimit hast, dann platzt die Lastschrift.

Die Konsequenz ist, dass Du dann Schulden bei PayPal hast und deren Inkassomaschinerie in Gang setzt; da sind die nämlich völlig humorlos.

Du solltest also im eigenen Interesse dafür sorgen, dass PayPal den Betrag abbuchen kann.

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Der Name der Inhaber von PayPal-Account und Girokonto muss übereinstimmen, sonst wird das nix.

Übrigens ein netter, aber vergeblicher Versuch; jeder hier weiß, dass Du selbst der minderjährige Sohn bist. ;-)

Und bald hast Du ein richtiges Problem:

In Kürze will PayPal nämlich, dass Du eine Kreditkarte hinzufügst; das machen die in letzter Zeit immer häufiger, um Zahlungen sicherzustellen und um Minderjährige rauszufiltern; wahrscheinlich wird aber auch ein Ausweis zwecks Altersverifizierung von Dir gefordert.

Und dann kommt raus, dass Du Dich mit einem gefälschten Geburtsdatum angemeldet hast; als Konsequenz sperrt PayPal dann Deinen Account und Dich als Person, und zwar endgültig.

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Das Geld wurde an ein Ausländisches Konto überwiesen (Litauen)

Glückwunsch, dann hat er das Geld sehenden Auges verschenkt.

aber irgendwas muss man doch machen können ??

Er kann Anzeige gegen den litauischen Kontoinhaber erstatten; das macht den Behörden unnötige Arbeit, weil nichts dabei rauskommen wird.

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Nach 2 Jahren PayPal Nutzung konnte ich aus irgendeinem Grund nicht mehr online bezahlen, also habe ich die Bankverbindung entfernt und versucht sie wieder hinzuzufügen, was aber mehrmals fehlschlug, mit der Meldung das meine Bankverbindung schon von einem anderen PayPal-konto genutzt werde

Richtig, eine einmal entfernte Bankverbindung kann nicht wieder hinzugefügt werden.

Auch vermute ich, dass PayPal jetzt will, dass Du eine Kreditkarte hinzufügst; das machen die in letzter Zeit immer häufiger, um Zahlungen sicherzustellen und um Minderjährige rauszufiltern, die sich mit einem gefälschtem Geburtsdatum widerrechtlich dort angemeldet haben.

Du solltest Dir also eine Kreditkarte besorgen, was heutzutage ja nun wirklich kein Problem mehr ist.

Und bevor Du fragst:

  • Nein, ohne Hinzufügen einer Kreditkarte wirst Du PayPal nicht mehr nutzen können.
  • Nein, PayPal verlangt die Kreditkarte nicht von jedem; aber wenn PayPal sie verlangt, dann ist das so und das ist auch nicht zu ändern.

Und falls Du doch minderjährig sein solltest oder bei Accounterstellung minderjährig warst – was ich persönlich natürlich nicht glaube - dann ist das der Anfang vom Ende Deines PayPal-Accounts, der wird in diesem Fall nämlich in Kürze endgültig gesperrt werden; Du als Person übrigens ebenfalls.

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Wie hast Du bezahlt?

Du weißt schon, dass Du Käuferschutz nur bei PayPal-Zahlung hast?

Und im Übrigen besteht der Kaufvertrag zwischen Dir und Deinem Verkäufer, nicht zwischen Dir und eBay.

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Wie hat der Käufer bezahlt, per Überweisung, per PayPal Waren & Dienstleistungen oder per PayPal Family & Friends und welche genaue Versandart habt Ihr vereinbart?

Du solltest die Fragen in eigenem Interesse beantworten, weil Du im Extremfall Ware und Geld verlieren kannst.

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  • Wie hast Du bezahlt, per PayPal Waren & Dienstleistungen oder per PayPal Family & Friends?
...oder im Konto das ganze Geld ziehen damit Paypal das Geld nicht abheben kann und somit die Bestellung fehlt schlägt

Ganz schlechte Idee:
Dann schlägt nicht "die Bestellung fehl", sondern Du schuldest dann nicht den Verkäufern, sondern PayPal das Geld.

Und anschließend lernst Du dann auch gleich den Begriff Inkasso kennen.

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Der Käufer würde gerne per Paypal bezahlen, weil es laut ihm am bequemsten ist.

Natürlich will er das...

Und Du willst das auch?

Darf man fragen, warum Du als Privatverkäufer freiwillig (!) PayPal anbieten willst?

  • Ist Dir ein Luxemburger Zahlungsdienstleister wirklich lieber als das Geld auf Deinem Girokonto, das Dir dort niemand mehr wegnehmen kann?
  • Du weißt, dass PayPal Dein Geld bis zu 21 Tage einbehalten kann?
  • Du weißt, dass Du ausschließlich sendungsverfolgt an die bei PayPal hinterlegte Adresse verschicken darfst?
  • Du weißt, dass PayPal Dein Geld einfriert oder gar zurückbucht, wenn ein unzufriedener Käufer innerhalb von 180 Tagen (!) nach dem Kauf einen Käuferschutzfall eröffnet?
  • Du weißt, dass Käuferschutzfälle zu 99,9% auch tatsächlich zugunsten des Käufers entschieden werden?
  • Und Du zahlst als Verkäufer auch noch gerne dafür die Gebühren?

Na dann...

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Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Und falls Du gewerblich "Sachen" verkaufen willst, dann brauchst Du selbstverständlich einen Gewerbeschein.

Und nimm's mir nicht übel, aber Du bist Dir schon sicher bei dem, was Du da vorhast?

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