Verkäufer hat unversichert verschickt, obwohl ich versichert wollte und nun ist Ware und Geld weg!?

4 Antworten

Er hat sich nicht an die Vereinbarung gehalten, somit ist seine Leistung mangelhaft. Und dafür haftet er selbstverständlich auch.

das muss er nicht, da es ein Privatverkauf und er keine Garantie geben kann.

Da liegt er eben falsch. Mit Garantie oder Gewährleistung hat das auch nichts zu tun. Man hat sich auf eine Leistung geeinigt und die hat er zu liefern.

Berufen kannst du dich für deinem Fall auf BGB §447 (2). Du hast eben eine besondere Anweisung über die Art des Versands erteilt, eben dass es versichert geschehen soll. Und dort steht klipp und klar, dass der Verkäufer bei Abweichung davon fur den Schaden verantwortlich ist.

Wie gehst du nun am besten vor? Ich würde es so machen:

"Sehr geehrter Herr X,

wir hatten klar vereinbart, dass versichert versendet werden soll. Sie haben dies missachtet. Gemäß BGB §447 (2) sind damit allein Sie für den Schaden verantwortlich, der durch den Verlust der Sendung entstanden ist. Lesen sie es gerne selbst nach.

Da sie den Verlust nicht ungeschehen machen können oder mir Ersatz schicken können (An FS: will und kann er wirklich nicht oder?) trete ich hiermit vom Kaufvertrag zurück.

Ich fordere Sie auf mir die entstandenen Kosten in Höhe von xxx,xx € bis einschließlich zum 07.05.2024 zu erstatten. (An FS: Eine angemessene Fristsetzung ist wichtig!)

Andernfalls sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten, wobei ich auch von einer Strafanzeige nicht absehen werde. Denn auch als Privatverkäufer gelten für Sie Rechte und Pflichten.

Melden Sie sich gerne, wenn sie einen anderen Vorschlag haben.

Freundliche Grüße"

Ja, in dem Fall müsste er das.

Wenn er es nicht freiwillig tut bleibt die nur die Möglichkeit ihn zu verklagen.

Ich bin kein Profi aber wenn ihr euch auf versicherten Versand geeinigt habt und er dennoch unversichert versendet hat, dann stellt das auch in meinen Augen einen Vertragsbruch dar. Da müsste er dann dafür haften.

PixelManuel  23.04.2024, 16:11

Sehe ich auch so. Grundlage dafür wäre §477 (2) BGB

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
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§447 BGB beschreibt klar, wer für die Versendung zuständig ist. Insbesondere Absatz 2 ist hier zutreffend:

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Du hast angewiesen, dass er versichert versenden soll. Davon ist er abgewichen und ist dementsprechend für den Schaden, also den Verlust des Paketes verantwortlich.

Ich würde den Verkäufer darauf hinweisen und ihn auf mögliche rechtliche Schritte aufmerksam machen.

Angesichts §447 (2) sehe ich nicht, dass sich der Verkäufer darauf berufen kann, dass er als Privatverkäufer so einfach aus der Nummer raus wäre.