Kleinanzeige bertüger oder Post hat das Paket verloren?
Guten Tag,
Ich habe vor ca. 2 Wochen eine Uhr auf Kleinanzeigen verkauft und zuvor ist mir das noch nie passiert.
Der Käufer wollte, dass ich es unversichert versende obwohl ich es auch mit Sendungsverfolgung angeboten habe.
Aber ich habe es dann unversichert versendet und zuvor ist eigentlich auch immer alles gut gegangen.
Nun sagt er mir, dass Paket ist nicht bei mir angekommen und das er mich anzeigen möchte bei der Polizei oder das ich ihm das geld zurückschicken soll. Aber ich weiß ja genauso wenig ob er die Uhr nicht schon erhalten hat und jetzt trotzdem, dass Geld erhalten hat.
Was kann ich tun?
Kann mir DHL dabei helfen, weil ich ja keine Sendungsverfolgung habe?
Bei ihm* und nicht bei mir
Geld Erhalten möchte*
Sorry für die Rechtschreibfehler:'[
5 Antworten
Privatverkauf (z. B. über eBay Kleinanzeigen): → Sobald du das Paket absendest, trägt der Käufer das Risiko, wenn ihr keinen versicherten Versand vereinbart habt.
Da du ihm angeboten hast, mit Sendungsverfolgung zu versenden, er sich aber für den unversicherten Versand entschieden hat, ist er juristisch in der schwächeren Position.
Du musst ihm das Geld also nicht unbedingt zurückerstatten, wenn du nachweisen kannst, dass du es wie besprochen abgeschickt hast.
Die Polizei kann den Fall zwar aufnehmen, aber bei einem zivilrechtlichen Streit um ein Paket wird meist nichts daraus.
Wenn du ehrlich gehandelt hast, musst du keine Angst haben.
Es wäre sogar gut, wenn du selbst alles dokumentierst: Chatverlauf mit dem Käufer, Beweis für den Versand, Zahlungsnachweis etc
Was du jetzt tun kannst
- Schau, ob du irgendeinen Nachweis für den Versand hast (z. B. Kassenbon, Foto vom Paket, Chatverlauf mit dem Käufer).
- Schreib dem Käufer sachlich und ruhig zurück, etwa so:
„Wie bereits besprochen, hast du dich für den unversicherten Versand entschieden. Ich habe die Uhr wie vereinbart versendet, leider gibt es bei dieser Versandart keine Sendungsverfolgung. Daher kann ich nicht prüfen, wo das Paket aktuell ist. Bitte versteh, dass ich in diesem Fall keine Verantwortung übernehmen kann.“
- Wenn er dich trotzdem anzeigen will: Bleib ruhig. Er kann das zwar tun, aber wenn du ehrlich warst, hast du nichts zu befürchten.
Ja dann halt normal Kleinanzeigen juckt doch überhaupt nicht wo der Privatverkauf stattfindet.
Der Käufer hat explizit unversicherten / nicht nachverfolgbaren Versand gewünscht
§ 447 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besagt, dass der Kunde die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Kaufsache trägt, sobald der Verkäufer die Ware dem „Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt“ übergeben hat.
Die meisten hier gehen davon aus, dass mit der Übergabe der Sache an den Transportdienst die Gefahr auf den Käufer übergeht - ist auch korrekt.
Nur. Kannst Du nachweisen oder glaubhaft machen, dass Du die Sendung an den Transportdienst übergeben hast? Genausogut hättest Du die Sache auch behalten können, und behauptest jetzt nur, Du hast sie abgeschickt.
Unversicherter Versand ist immer ein Problem.
Der Käufer wollte, dass ich es unverbindlich versende obwohl ich es auch mit Sendungsverfolgung angeboten habe.
Hast da doch deine Antwort. Wieso sonst hätte er explizit darum gebeten, ohne Sendungsverfolgung zu versenden? Genau, damit du keinen Nachweis hast, dass es angekommen ist. Das war von Anfang an geplant, dich abzuziehen. Würde den ignorieren - da kommt keine Anzeige.
Okay, hoffe ich. Weil er mir wirklich viel schreibt und ich Angst bekomme.
Ja, klassische Masche um möglichst viel Angst und Druck auszuüben. Wenn du nachgibst und dem vor lauter Angst das Geld zurückschickst, hat der beides.
Wenn der Käufer ausdrücklich unversichert wünscht, ist es sein Risiko!
Natürlich wird er es bekommen haben, versucht aber jetzt das Geld zurück zu bekommen.
Fazit: weise ihn drauf hin, dass er unversichert gewünscht hat und es sein Risiko ist. Du erstattest nichts zurück.
Gibt es seit JAHREN nicht mehr.