Wer haftet bei Beschädigung des Artikels bei unversichertem Versand der Post?

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Du hast die Ware grundsätzlich vernünftig zu verpacken.

Beim Privatverkauf ist allerdings zusätzlich etwas zu beachten: In dem Moment, in dem das Paket an den Versanddienstleister übergeben wurde, geht die Haftung an den Käufer über. Wenn ein unversicherter Versand gewählt wurde und das Paket augenscheinlich äußerlich beschädigt wurde, dann hat der Käufer schlicht Pech gehabt.

Ist das Paket aber außen absolut heil und nur der Inhalt kaputt, dann wurde es wohl schlecht verpackt und damit wärst du derjenige, der dafür hätte sorgen müssen.

Verkauft ein Verbraucher über eBay eine Sache, so wird der Verkäufer von seiner Schickschuld frei, wenn er den Artikel an das Speditionsunternehmen (z.B. Post, Hermes, etc.) übergeben hat. Die Gefahr, dass sich der Artikel beim Transport verschlechtert oder gar abhanden kommt, trägt dann das Speditionsunternehmen ( siehe § 447 BGB). Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen keine mehr. Vielmehr hat der Verkäufer trotz Untergang des Artikels beim Versand weiterhin einen Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises. Der Privatverkäufer haftet für einen Transportschaden nur, wenn er die Sache ungenügend verpackt hat.

... siehe letzter Satz.

https://www.recht.help/informationen/ebay-recht-und-internetrecht/ebay-kleinanzeigen-amazon-probleme-beim-versand/

Das Verlustrisiko trägt in dem Fall erstmal der Käufer, siehe BGB §447.

Aber:

Hatter ihr Vorgaben vereinbart wie verpackt und verschickt werden sollte und du hast dich daran nicht gehalten und daraus resultiert der Schaden, dann haftest du als Verkäufer.

Genauso haftest du wenn nix vereinbart war, du die Ware aber nicht mit der angemessenen Sorgfalt verpackt hast. Z. B. man verschickt etwas sehr zerbrechliches und legt es in einen Korton ohne irgendeine Polsterung.

Ist das Paket durch Verschulden von DHL total zerstört, oder ist "nur" der Inhalt kaputt gegangen, der Karton aber unversehrt?

Im ersten Fall haftet DHL, im zweiten Fall Du.