Können Bundesländer aus der Bundesrepublik austreten?
Hallo letztens gab es ja so einen Movie auf Sat 1. wo MeckPomm ausgetreten ist und dann haben die ihre eigene BRD mit Blackjack gemacht. Ist es überhaupt möglich für ein Bundesland aus der BRD auszutreten? Was wäre dazu nötig und wie würde das so vor sich gehen?
12 Antworten
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 349/16 -
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
des Herrn S…,
gegen
die Nichtzulassung einer Volksabstimmung über den Austritt Bayerns aus der BRD in Bayern und gegen die Bestimmung, dass die Volksabstimmung im ganzen Bundesgebiet und nicht nur in Bayern durchgeführt werden müsste
hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Richter Huber und die Richterinnen Kessal-Wulf, König
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der
Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 16. Dezember 2016 einstimmig beschlossen:
- Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
- In der Bundesrepublik Deutschland als auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhendem Nationalstaat sind die Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“. Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Huber Kessal-Wulf König
Das ist nach unserer Verfassung gar nicht moeglich, obwohl die Bayern ja immer damit drohen, aber ich denke, soviel Glueck werden wir nicht haben...:-)
GRENZER688
Blödsinn; es gibt keine Verfassung der BRD(Kleinstaatenzirkus)!
Jedes Bundesland kann austreten; man muss sich ja nicht unbe-
irgendwo anschliessen und Panzer oder Absetzung von Landes-
regierungen(wie in Spanien) kann es auch nicht geben!
Die Regierung in Berlin hat dann eben die A...Karte gezogen!!
das sind reine Machtspielchen; schau mal, der Freistaat Bayern ist nie eingetreten in die BRD bzw den Geltungsbereich des Grundgesetzes; Bayern hat eine eigene Verfassung, eine eigene Hoheitsflagge und Nationalhymne. Angenommen, Bayern würde seinen Austritt aus der Bundesrepublik ratifizieren, käme es auf eine Machtprobe an, gegenwärtig würde Berlin sicher die Bundespolizei in voller Mannschaftsstärke nach München schicken, die bayrische Staatsregierung verhaften und den Freistaat unter unmittelbare Bundesverwaltung stellen. Aber es sind auch ganz andere Machtkonstellationen vorstellbar. Nach 1945 gab es in Bayern eine Königspartei, die die Wittelsbacher Monarchie wiedereinführen wollte, und andere gab es, die eiene Vereinigugng mit Österreich anstrebte.
Nein das geht lt. deutschem Grundgesetz nicht. Die einzige logische Möglichkeit die besteht, wäre eine Länderneugliederung, was ja ab und an immer noch ein heißes Eisen in der Innenpolitik ist und von Zeit zu Zeit immer wieder hochkocht. Dies bedarf aber der Zustimmung des Bundesrates. das heißt alle Länder in der Bundesrepublick Deutschland müssen zustimmen, was aber wohl nie der Fall werden wird. Bekanntlicherweise kleben hochbezahlte Politiker ja an ihren Stühlen und geben ihre Jobs daher sehr ungerne ab, obwohl es für den aufgeblähten Landtag in den verschiedenen Bundesländern recht positiv wäre.
Hallo, liebe Nutzer!
Es ist nicht unvorstellbar, dass ein Bundesland aus dem Bund austritt!
Denn es gibt keine vom Volke legitimierte Verfassung und der Art. 146GG
wird ständig von den Parteien negiert. So hat auch die Verfassung des
Landes Sachsen Anhalt keine vom Volke Legitimation!! Sie ist also nicht
existent. Weder in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt noch im GG
ist ein Austritt geregelt. Also, was nicht geregelt ist, ist legitim.
Leider fehlt im GG und in den einzelnen Landesverfassungen(nicht vom
Volke legitimiert!) zu entscheidenden Fragen des Zusammenlebens einer
Gesellschaft die Festlegung von Volksabstimmungen. Also entsprechen die
Verfassungen nicht dem Demokratiewillen des Staatsvolkes!!!
Hans-Ronald Tanneberg