Ehegattennachzug während Ausbildung?

3 Antworten

Für den Ehegattennachzug gelten folgende Voraussetzungen:

  • Beide Ehepartner müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • In der Regel müssen Sie sich als nachziehende Ehepartnerin oder nachziehender Ehepartner auf einfache Art und Weise im Alltag auf Deutsch verständigen können. In Ausnahmefällen können Sie die Sprache auch in Deutschland erlernen.
  • Es muss genügend Wohnraum vorhanden sein.
  • Der Lebensunterhalt muss gesichert sein. Das bedeutet, dass die Person, die sich bereits in Deutschland aufhält, über genügend Einkommen verfügen muss, sodass für das Ehepaar keine Sozialleistungen beantragt werden können, wenn die nachziehende Person noch keinen Arbeitsplatz hat.

Auch Sie als nachziehende Person sind zur Ausübung einer Arbeit berechtigt.

Quelle

Was „zu wenig“ ist, wirst du wohl mit der Ausländer Behörde klären müssen, wenn alles andere passt.


fleurdelalune98 
Fragesteller
 28.05.2022, 17:13

Diese Voraussetzungen gelten für Ausländer, die in Deutschland ein Aufenthaltsrecht haben. D.h. wenn Ausländer, die in Deutschland leben, ihre ausländischen Familienangehörigen einladen wollen.

Für deutsche Staatsbürger muss kein Einkommensnachweis erbracht werden und auch nicht genügend Wohnraum vorhanden sein.

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Bei Deutschen sollte das keine Rolle spielen. Oft sieht das die Ausländerbehörde anders, da muss man manchmal etwas hartnäckig sein.


fleurdelalune98 
Fragesteller
 27.05.2022, 17:13

Aber verstößt die Ausländerbehörde dann nicht gegen geltendes Recht? Warum dürfen sie das dann?

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fleurdelalune98 
Fragesteller
 27.05.2022, 17:16
@musso

Muss ich dann einen Anwalt anschalten oder wie meinen Sie, dass ich hartnäckig bleiben soll? Ich habe gelesen, dass Deutsche unabhängig vom Einkommen ihren Ehegatten nach Deutschland einladen können mit diesem Visum. Haben Sie Tipps, wie ich es der Ausländerbehörde klar machen soll, falls es zu Problemen kommt?

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fleurdelalune98 
Fragesteller
 27.05.2022, 17:26
@musso

Ich danke Ihnen vielmals, ich habe leider schon so viele schlechte Sachen von der Ausländerbehörde gehört und dass sie einem oft Steine in den Weg legen wollen. Ich werde bei Problemen freundlich bleiben und auf die geltenden Gesetze aufmerksam machen. Ich hoffe, dass ich keinen Anwalt oder Sonstiges einschalten muss

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musso  27.05.2022, 17:27
@fleurdelalune98

bei mir haben sie auch so einiges versucht. Hat ihnen aber nichts genützt :-)

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fleurdelalune98 
Fragesteller
 27.05.2022, 17:27
@musso

Und ja, mein Mann hat gerade seine A1 Prüfung absolviert und er hat einen Hochschulabschluss, also kann eigentlich auch in Deutschland arbeiten.

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fleurdelalune98 
Fragesteller
 27.05.2022, 17:28
@musso

Ja, ich bin leider immer nicht so schlagfertig, aber ich werde mein Bestes geben, danke

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