Ehegattennachzug einkommensnachweis?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Aufenthaltserlaubnis soll dem auslaendischen Ehegatten eines/einer Deutschen i.d.R. ohne Beruecksichtigung der Sicherung des Lebensunterhalts gewaehrt werden (AufenthG § 28 Abs. Abs. 1 Satz 3), wenn der deutsche Ehegatte seinen gewoehnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.

Die Hoehe des Einkommens des deutschen Ehegatten soll auf die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung also i.d.R. keinen Einfluss haben.

Will die zustaendige Auslaenderbehoerde also die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung trotzdem vom Einkommen des deutschen Ehegatten abhaengig machen, muss sie dafuer schon sehr gewichtige Gruende vorbringen. 

szncsk 
Fragesteller
 06.06.2017, 15:55

Vielen Dank für deine Antwort 

Nun ist es bei mir ja auch so dass ich Doppelstaatler bin, ich bin aber in Deutschland geboren! das kam durch meine Eltern 

Ob da die regelung dann anders ist?

0
DerCaveman  06.06.2017, 16:04
@szncsk

Spielt keine Rolle. In Deutschland bist du einfach nur Deutsche(r) und sonst nix.

1

Wie willst Du mit einem Nettoeinkommen von ca. 625 Euro 2 Personen unterhalten? Das liegt deutlich unter dem Regelsatz von SGB II.

szncsk 
Fragesteller
 06.06.2017, 15:58

Naja wenn mein Mann hier wäre ist das kein Problem da er auch schon einen Arbeitsplatz hätte bei Verwandten etc.

Nur das Problem ist dass die bei der ausländerbehöre dass sicherlich nicht interessiert und da nur auf mein Einkommen geachtet wird 

Ich weiß nicht bin da echt ratlos.. Habe etwas von einer Verpflichtungserklärung gehört aber das geht wohl anscheinend bei einer Familienzusammenführung nicht....

0
wilees  06.06.2017, 16:00
@szncsk

Dann sollte auch ein vorgelegter Arbeitsvertrag ausreichen. Wie sieht es mit seinen Sprachkenntnissen aus?

0
szncsk 
Fragesteller
 06.06.2017, 16:02
@wilees

Sprachkenntnisse hat er a1 gemacht ist ja notwendig 

0
DerCaveman  06.06.2017, 16:08
@szncsk

Verpflichtungserklaerung ist beim Ehegattennachzug Unsinn. Die gibt's nur bei Besuchervisa und beim sog. "Heiratsvisum" (also VOR der Eheschliessung). 

1
szncsk 
Fragesteller
 06.06.2017, 16:00

Wie hoch ist denn der Regelsatz vom sgb II?

0