Dein Bruder lebt auch in Deutschland, richtig?

Other family members eligible to apply for a Green Card are described in the following family “preference immigrant” categories:
  • First preference (F1) - unmarried sons and daughters (21 years of age and older) of U.S. citizens;
  • Second preference (F2A) - spouses and children (unmarried and under 21 years of age) of lawful permanent residents;
  • Second preference (F2B) - unmarried sons and daughters (21 years of age and older) of lawful permanent residents;
  • Third preference (F3) - married sons and daughters of U.S. citizens; and
  • Fourth preference (F4) - brothers and sisters of U.S. citizens (if the U.S. citizen is 21 years of age and older).
This page provides specific information for noncitizens in the United States who want to apply for lawful permanent resident status based on a family preference category while in the United States. This is called “adjustment of status.” You should also read the Instructions for Form I-485, Application to Register Permanent Residence or Adjust Status (PDF, 1.32 MB) before you apply.

If you are currently outside the United States, see Consular Processing for information about how to apply for a Green Card as a family preference immigrant.

Schau die Kategorie F-4 an. Er muss mindestens 21 Jahre alt sein. Diese Kategorie ist die schlechteste, da die Greencard gedeckelt sind und pro Preferenz jedes Jahr nur eine bestimmte Anzahl ausgestellt werden, würde das bei euch 10 Jahre dauern, wenn es überhaupt klappt.

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In welche Länder kann ich ohne Visum reisen?
Mit dem blauen Pass können Sie in die so genannten „Schengen-Staaten“ ohne Visum einreisen, wenn
  • Ihr Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert und
  • Sie dort nicht arbeiten. 
Welche Länder aktuell zu den Schengen-Staaten gehören, erfahren Sie auf  auswaertiges-amt.de. 

Quelle

Für Canada brauchst du ein Visum. Das musst vor der Reise beantragen, persönlich.

Hier:

http://www.cic.gc.ca/english/visit/index.asp

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Du kannst bei der Lufthansa oder einer anderer Airline anheuern.

In Europa darfst du überall arbeiten und reisen.

Work- and-Travel kannst du nur dort wo es möglich ist machen: Australien, Kanada, zum Beispiel. Das kannst du ohne Organisation planen. 

Ansonsten kommt es immer darauf an, ob und wenn ja, welches Visum du brauchst. Natürlich kann man mit einer Nebenbeschäftigung Geld verdienen. Es ist im Ausland nur illegal, wenn man die Bedingungen nicht einhält.

Deshalb das Geld in Deutschland verdienen und im Ausland ausgeben. Das wäre die sicherste Art zu reisen.

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weil das wahrscheinlich die Tür zu den dt. Sozialsystemen öffnet

Nein, denn nur wer seinen Lebensunterhalt selbständig sichert, der kann überhaupt einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft stellen.

Integrationsbestimmungen

Wo kann man diese nachlesen?

Hier sind die Voraussetzungen gelistet:

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen.
Sie müssen dazu einen Antrag stellen. Ab Ihrem 16. Geburtstag (§ 37 Staatsangehörigkeitsgesetz) können Sie diesen Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 müssen die Eltern den Antrag stellen.

Hinweis

Es hilft, vor der Abgabe des Antrags ein Beratungsgespräch in der Behörde zu führen. Dabei können Sie viele Fragen direkt klären.
Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden. Welche Behörde für Ihre Einbürgerungzuständig ist, erfahren Sie bei:
  • der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde
  • den Jugendmigrationsdiensten (JMD) 
  • der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
  • der Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kosten
Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen. 
Wenn Sie nur sehr wenig verdienen oder mehrere Kinder (mit)eingebürgert werden, kann die Gebühr reduziert oder Ratenzahlung vereinbart werden.
Hinweis
Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, haben Sie keinen Anspruch auf Einbürgerung. Möglich ist allerdings die so genannte Ermessenseinsbürgerung. Das heißt, die Einbürgerungsbehörde kann der Einbürgerung zustimmen, wenn ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht und einige Mindestanforderungen erfüllt sind.
Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
  • unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann
  • bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
  • seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland, bitte sprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde).

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html

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Schande empfinden und meinen Sohn oder meine Tochter nicht mehr als solche betrachten. Selbst wenn er oder sie unter 18 Jahre alt wäre, würde ich in Erwägung ziehen, ihn oder sie aus dem Haus zu werfen.

Deine Haltung Ist eine „Schande“ und das zugrunde liegende Weltbild kommt aus einer längst vergangen Epoche. Sehr reaktionär.

Deine „Erwägung“ verstößt gegen geltendes Recht, was deine Elternpflichten angeht.

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You do not need a visa for some business and academic activities, but you must get a visa if you plan to work in the UK

You may be able to come to the UK without a visa if you’re either:

  • invited as an expert in your profession for a ‘Permitted Paid Engagement’
  • visiting for certain business or academic activities, but not working in the UK

You must meet the eligibility requirements and only be doing permitted activities.

https://www.gov.uk/check-uk-visa/y/croatia/work/six_months_or_less

Das kommt also darauf an, als was du arbeitest. Einfach bisschen Geld verdienen geht nicht.
Das ist die offizielle Seite, diese Informationen kommen aus erster Hand.

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Es gibt nur wenige Berufe, für die du deutscher Staatsbürger sein musst, also einen deutschen Pass brauchst. Bei den meisten ist es egal, aus welchem Land du kommst.

Besondere Regeln gelten, wenn du für den deutschen Staat arbeiten und Beamter werden möchtest. Hierfür musst du einen Pass aus einem Land haben, das Mitglied in der Europäischen Union ist. Zum Beispiel Deutschland, Frankreich oder Dänemark. Wer aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommt, kann auch Beamter werden.

Unbedingt deutscher Staatsbürger musst du sein, wenn du bei deiner Arbeit Deutschland in einem anderen Land vertreten möchtest. Das machen zum Beispiel Botschafter. Sie leben im Ausland und sorgen etwa dafür, dass Deutschland gute Kontakte zu Politikern in den einzelnen Ländern hat.

Oder eben, wenn du Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin werden möchtest. Für die Kanzlerkandidaten gelten die gleichen Regeln wie für die Abgeordneten im Bundestag. Diese Politiker werden ungefähr alle vier Jahre von den Bürgern gewählt, um in der Hauptstadt Berlin ihre Interessen zu vertreten. Ihre Namen stehen am Wahltag auf langen Listen, und die Wähler können ein Kreuzchen bei dem Kandidaten machen, den sie in den Bundestag schicken möchten. Jeder, der auf dieser Liste steht, muss mindestens 18 Jahre alt und deutscher Staatsbürger sein. Das steht so in unserem Grundgesetz.

Diese Regeln gelten bei der Bundestagswahl übrigens auch für alle, die in Deutschland zur Wahl gehen wollen.

Quelle

Diplomaten im Ausland sind Beamte und müssen also deutsche Staatsbürger sein.

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Umzugswunsch, Umsetzbarkeit?

Hallo, wie geht's denn so?

Ich brauche ein paar Ratschläge. Wir (meine Freundin und Ich) haben vor über kurz oder lang von NRW zurück nach Sachsen zu ziehen. Wir waren schon einmal dort und sind vor einigen Monaten für unseren jetzt 16 Monate alten Sohn nach NRW gezogen, weil hier Familie und Freunde da sind und wir dachten das wäre erstmal der richtige Schritt, ziemliches Kuddelmuddel, ich weiß.

Wir sind jetzt etwa 8 Monate hier und fühlen uns durch Erfahrungen und den einen oder anderen Jobverlust immer unwohler, was teilweise auch das Kind merkt und (noch schlimmer) abbekommt. Meine Eltern haben die Entscheidung damals nach Sachsen zu gehen nicht verstanden, geschweige denn unterstützt und ich bin mir ziemlich sicher das würden sie auch dann nicht wenn es dann auch aktiv losgeht.

Ich müsste jetzt noch viel weiter ausholen warum und weshalb wir nach Sachsen wollten und welche Überlegungen da jeweils eine Rolle spielten, ich breche das jetzt aber mal auf das wesentliche herunter: grob gesagt gefällt es uns in Sachsen einfach deutlich mehr als in NRW, unsere Erfahrungen mit der vorwiegenden Klientel welche gewisse "Vorurteile" geprägt haben fließen dabei auch in unsere Überlegungen mit ein und unser Wunsch auf ein eigenes Leben nach unseren Wünschen und Vorstellungen sind da von entscheidender Bedeutung.

Trotzdem stecken wir in dieser Spirale über das Für und Wider fest was uns auch ein Stückweit hemmt..

Was sagt die Community dazu?

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Dass „Jobverluste“ immer eine Belastung sind und, dass Kinder die Unsicherheiten der Eltern abbekommen, aber dass man als Eltern darauf achten sollte, diese Gedankenspiralen, nicht am Kind auszulassen.

Wenn euch Sachsen besser gefällt, mehr bietet, dann auf. Euer Leben, euer Glück und eure Zukunft.

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Die Bedeutung im Duden lautet: „in hohem Maß politisch wach und engagiert gegen (insbesondere rassistische, sexistische, soziale) Diskriminierung“ Quelle

Dass der Begriff, der eigentlich etwas beschreibt, was allen Menschen wichtig sein sollte, in das komplette Gegenteil verkehrt wurde, ist ein Erfolg der rechten Konservativen.

Ähnlich ging es mit dem Begriff des „guten Menschen“. Auch solchen Menschen werden aus dieser Richtung als „Gutmenschen“ diffamiert.

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Das Prinzip der Scheinehe ist die ein Begriff?

Strafe bei Scheinehe
In § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) steht: „Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und tragen füreinander Verantwortung.“ Zwar verstoßen Sie durch Eingehen einer Scheinehe genau genommen gegen diesen Paragrafen, doch ist die Scheinehe an sich nicht strafbar – wohl aber damit verbundenes Verhalten.

So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem wegweisenden Urteil von 1999, dass eine Scheinehe mit Ziel der Aufenthaltserlaubnis mit dem Einschleusen von Ausländern gleichzusetzen ist (Az. 2b Ss 542/99). Machen Sie zu diesem Zweck unrichtige oder unvollständige Aussagen, verstoßen Sie außerdem gegen § 95 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz, AufenthG). Wenn Sie Glück haben, kommen Sie dann mit einer Geldstrafe davon. Im schlimmsten Fall müssen Sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren rechnen. Sind bereits 5 Jahre vergangen, können Sie hingegen aufatmen: Nach dieser Zeit verjähren falsche Angaben.

Quelle: https://www.dahag.de/c/ratgeber/auslaenderrecht/binationale-ehe/scheinehe

Mit Sicherheit bekommt die eingeschleuste Holde keinen Aufenthaltstitel.

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Schau beim Auswärtigen Amt:

  • Beachten Sie, dass für einige Gebiete zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich sind.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/indien-node/indiensicherheit/205998

  • Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungbzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
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Wemn du dich generell für ESTA qualifizierst, dann reicht für dein Vorhaben ESTA aus.

Nur wer mehr als 180 Tage in den USA bleiben will, der bräuchte ein Visum.

https://esta.cbp.dhs.gov/faq?lang=en&focusedTopic=About%20ESTA%20and%20The%20Visa%20Waiver%20Program&answerToDisplay=Who%20is%20eligible%20to%20submit%20an%20application%3F

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Wenn dein Name offiziell:

JOHANNACORNELIA MUSTERMANN

ist und dein Personalausweis und Reisepass so ausgestellt sind, dann ist alles richtig.

Flugladen.de ist nur eine Plattform. Die können sowieso keine Vorschriften machen.

Der Vertrag kommt zwischen dir und der Airline zustande und wie die Tickets beschriftet sein müssen, bestimmen die Airlines und das leitet sich aus den offiziellen Vorschriften ab.

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Ich wollte jetzt fragen wie viel es mich ca. koste.

Das wird schwierig werden. Für ein Jahr gibt es kein Visum. Als Tourist, ohne Arbeitserlaubnis, darfst du maximal 180 Tage unter dem B 1/2 Visum bleiben. Unter ESTA sind es sogar nur 90 Tage.

Würde für min. 1 Jahr dort zu leben

Siehe oben. Alles was für junge Leute nach der Schule geht, geht unter dem J-1 Visum.
https://j1visa.state.gov/programs/secondary-school-student/.

Da hat @MenschDNA auch das Aupair Programm genannt. Da betreust die Kinder und bekommt Geld und ein Visum, für bis zu 24 Monate kannst du das machen.

also was ich für Ersparnisse brauche, da Amerika ja auch nicht ganz billig ist.

An Geld brauchst du so viel wie in Europa. Monatlich mindestens 1000€ (kommt darauf wo du wohnen willst), plus Versicherung und Transport. In L.A. kann das auch 3000€ oder mehr im Monat sein. Du darfst aber als Tourist nicht arbeiten. Du musst das Geld zur Verfügung haben bei der Einreise.

Würde mich freuen wenn jemand antworten könnte.

Bitte, gerne.

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