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Den Bundesgerichtshof abschaffen sowie das Grundgesetz?

Hallo Gutefrage-Mitglieder,

Ich habe einige Fragen bezüglich des Bundesgerichtshofs und des Grundgesetzes und würde gerne eure Meinung dazu hören.

  1. Frage: Ist es möglich, den Bundesgerichtshof abzuschaffen und den Verfassungsschutz sowie andere dafür abgeordnete Institutionen damit zu beauftragen?

Ich frage mich, ob eine solche Veränderung möglich wäre und welche Auswirkungen sie auf unser Rechtssystem und die Gewaltenteilung haben könnte. Was haltet ihr davon?

  1. Frage: Könnte das Grundgesetz abgeschafft werden, wenn eine Mehrheit im Parlament dafür wäre?

Es klingt ein wenig kurios, aber ich frage mich, ob es theoretisch möglich ist, dass das Grundgesetz abgeschafft wird, wenn alle im Parlament dafür stimmen würden. Welche Konsequenzen hätte das? Eure Ansichten dazu interessieren mich sehr!

  1. Was würde passieren, wenn der Bundesgerichtshof abgeschafft wird, es keinen Verfassungsschutz mehr gibt und Polizei sowie Soldaten auf der Seite des Parlaments stehen?

.Was denkt ihr darüber? Wie sähe eine Gesellschaft aus, in der der Bundesgerichtshof nicht mehr existiert und die Sicherheitskräfte unmittelbar dem Parlament folgen?

Es ist mir bewusst, dass dies komplexe Fragen sind, aber ich bin neugierig auf eure Sichtweisen

Vielen Dank

Liebe Grüße,

Geschichte, Deutschland, Politik, Regierung, Recht, Gesetz, Gericht, Bundesgerichtshof, Bundestag, Demokratie, Gesellschaft, Grundgesetz, Jura, Justiz, Partei, Schulferien, Strafrecht, Verfassung, Wahlen

Wehrpflicht nur für Männer und für Frauen nicht wo ist die Gleichberechtigung dreifaches Gehalt Verfassungswidrig Grundgesetz?

Hallo,

in Österreich ist es so dass nur Männer verpflichtet sind 6 Monate zum Militär oder 8 Monate Zivildienst in einem Krankenhaus oder Sozialen Einrichtung zu machen, dafür bekommt man pro Monat 500 € entschädigung, für Frauen ist es hingegen nicht verpflichtent, Frauen können sich jedoch freiwillig zum Militär oder Zivildienst melden und bekommen dafür seit kurzem Stand März 2023 jedoch 1250 € im Monat für die selbe Leistung, also fast das 3x fache Gehalt noch dazu ohne Zwang.

Jz leben wir in einer Zeit wo mit Gendern und Gleichberechtitung gerufen wird, aber hier sieht man wo ganz klar zwei Gleichheitsgrundsätze massiv verletzt werden, Zwang vs Freiwillig und für die selbe Leistung 500 vs 1250 Euro Lohn.

Bei jeder Kleinigkeit schreien alle auf aber hier nicht, irgendwie verstehe ich dies nicht ganz? Was meint ihr dazu? Irgendwie eine massive Doppelmoral, was würden die Politiker und Medien sagen wenn es umgekehrt wäre, wenn Frauen verpflichtet sind für 500 € zum Militär oder Zivildienst zu gehen und Männer freiwillig dies machen können und noch dazu 1250 € bekommen für die selbe Leistung.

Männer, Bundeswehr, Frauen, Bundesheer, Feminismus, Gleichberechtigung, Grundgesetz, Militär, Österreich, Verfassung, Verfassungsrecht, Wehrdienst, Wehrpflicht, Zivildienst, Verfassungswidrig

Merkwürdiges Gerichtsurteil: Müssen Promis mehr Hass im Netz ertragen als Normalos? Gelten für Promis andere Maßstäbe?

Der Fall:

Eine Frau wird im Netz 22 Mal beschimpft - unter anderem als

  • "Drecks-F***e",
  • die "auf der Mülldeponie entsorgt gehört",
  • aber dort nicht abgeladen darf, weil "Sondermüll" und
  • ein "Stück Scheiße" und
  • "Gehirn-amputiert" und eine
  • "Pädophilen-Trulla".

Das Gericht stellte fest:

"Keine Diffamierung der Person" und "damit keine Beleidigungen". Sondern: "Haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren!"

Quelle:

Landgericht (LG) Berlin, Beschluss vom 9. September 2019, Az. 27 AR 17/19 sowie

"Drecks *****": LG Berlin sieht keine Beleidigung (lto.de)

  • Die Besonderheit:

Das Tatopfer ist eine Prominente. Ihr Name: Renate Künast.

  • Dazu meine Frage:

Müssen Prominente grundsätzlich mehr Hass im Netz ertragen?

Gilt bei Prominenten ein anderer Maßstab bei der Beurteilung, was legal und was illegal ist?

Falls ja: Ist das mit dem verfassungsrechtlichen Garantie der Gleichbehandlung vereinbar?

[Anmerkung: Nach meiner Kenntnis wurde das Urteil des Landgerichts Berlin zwar vom übergeordneten Kammergericht Berlin aufgehoben. Doch auch das Kammergericht sah es nicht als Beleidigung an, dass Renate Künast im Netz beispielsweise als "Pädophilen-Trulla" und "Gehirn-amputiert" beschimpft wurde. Renate Künasts daraufhin eingereichte Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Ihr Fall wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dort gibt es aber - so weit ich informiert bin - bis heute kein rechtskräftiges Urteil. Mittlerweile sind seit der Künast-Beschimpfungen im Netz gut 4 Jahre vergangen.]

Grundgesetz, Internetkriminalität, Justiz, Prominente, Strafrecht, Verfassungsrecht, Themenspecial, themenspecial-hassimnetz

Was mögt ihr nicht an Meinungsfreiheit?

Meinungsfreiheit bedeutet für mich, dass man alles sagen und schreiben kann was man will. Wenn einer mir den Tod wünscht oder mich beleidigt sollte das alles erlaubt sein. Eigentlich darf man alles sagen und glauben was man will, wenn wir Meinungsfreiheit hätten, aber irgendwie hat die Regierung es geschafft den Menschen den Sinn zu verdrehen. Heute kann man in den Knast kommen, wenn man an Dinge glaubt oder jemanden beleidigt oder was sagt, und was noch viel lächerlicher ist, wenn man etwas schreibt. Vor allem das digitale Wort sollte erlaubt sein, wenn es Ausnahmen gibt, dann ist die Meinungsfreiheit beeinträchtigt. So einfach ist das. Ich verstehe nicht wo das Problem ist. Also wir haben keine Meinungsfreiheit mehr, jedenfalls nicht die volle. Oder was meint ihr?

Ich finde es schlecht, dass man nicht alles schreiben und glauben kann was man will, solange es niemanden physisch verletzt. Cyber Mobbing ist ein Witz, das gibts nicht. Man kann einfach das Profil löschen und fertig. Was ich noch verstehe, wenn einer Nacktbilder von jemanden hat und dieser ausgelacht wird oder sowas, das ist Mobbing, aber eigentlich kann man dagegen auch nichts tun, die Mobber werden doch eh niemals in den Knast gesteckt also sollte man sich das einfach gefallen lassen anstatt anderen die Hände zum Schreiben zu binden. Wenn man nicht alles schreiben darf was man will und das illegal ist dann gibt es keine Meinungsfreiheit.

Doch es gibt Meinungsfreiheit. 76%
Es gibt nicht mehr die volle Meinungsfreiheit in Deutschland. 17%
Es gibt gar keine Meinungsfreiheit. 7%
Deutschland, Recht, Grundgesetz, Grundrechte, Meinungsfreiheit, Verfassung

Warum sind gerade Gegner der AfD zum Teil so ungerecht und undemokratisch, wenn es um die AfD/AfDler geht?

AfDlern wird, zum Teil ja auch zurecht, vorgeworfen, sie würden, hätten sie die Macht eine Politik durchsetzen wollen, die ungerecht und undemokratisch wäre.

Stellt man aber gerade Gegnern der AfD Fragen, kann man immer wieder feststellen, dass diese in Bezug auf die AfD und deren Mitgliedern Forderungen haben, unterstützen oder zumindest nicht ablehnen, die mit einem sozialen Staat, mit einem demokratischen Staat, mit einem freiheitlichen Staat, mit einem Staat in dem niemand wegen seiner pol. Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf, nicht vereinbar sind.

Ich finde die AfD scheiße. Ich finde das Abdriften der AfD immer mehr nach rechtsaußen absolut bedenklich - aber ebenso bedenklich finde ich, dass AfD-Gegner genau so in die Richtung (nach außen, nur nicht rechts) abdriften.

Ich finde es äußert bedenklich, dass es ein Abdriften ins Radikale bei allen pol. Richtungen beobachtbar gibt. Dazu stelle ich aber auch immer wieder fest: die Leute sehen dieses Abdriften - aber jeweils immer nur bei den anderen. Beim pol. Gegner bemerkt man sowas sofort und kritisiert es. Gerade Gegner der AfD sollten doch aber darauf achten, auf dem Boden des GG zu bleiben, weil sie eben dieses ja bei der AfD ja kritisieren.

Wie kann man solchen Leuten aufzeigen, wie falsch sie sich eigentlich verhalten?

So geben sie der AfD ja nur noch mehr Auftrieb und scheinbare Rechtfertigung, alá "seht ihr? Wir müssen uns verteidigen, die wollen uns mit allen Mitteln loswerden."

Politik, Demokratie, Gesellschaft, Grundgesetz, AfD

Findet ihr, die Schule (siehe unten) verstößt gegen das Gesetz?

Und dann gibt es noch einen Kumpel und ehemaligen Mitschüler von mir, der seit Ende Mai damit angibt, ab August für sein Abitur auf ein ELITE-Internat namens "Schloss Torgelow" zu gehen. Er macht seitdem die ganze Zeit Werbung für die Schule (egal ob im Chat oder bis Juli noch in der alten Klasse), möchte dort mit dem Helikopter man an- oder abreisen, denkt, er könne jedes WE nach Hause fahren, freut sich auf eine Klasse, die nur 12 Schüler haben soll, und blendet es gefühlt aus, dass seine Eltern viel Geld dafür zahlen müssen und und und.

Und das zieht mich echt runter!

Dann schickt er mir noch die Schulordnung, Jahresplan etc. von der neuen Schule (wir waren Kumpels, also gut befreundet, dafür macht er das nur weil ich mich bei ihm mehrmals über seinen Tag erkundigt hatte). Und einmal habe ich es mir aus Langeweile durchgelesen.

Und ja, da steht an fast allen Wochenenden außer den Internatswochenenden kann er nach Hause fahren, aber die Schule bestraft Schüler, die etwas Schlechtes gemacht haben, manchmal mit "Wochenendentzug" (so wie ich das verstanden habe).

So muss man sich die Heimfahrt genehmigen lassen, und wenn ein Schüler einzelne Verstöße begeht, muss er am Sozialwochenende oder am Freitagssilentium (so steht es da) teilnehmen und darf somit nicht nach Hause fahren, wenn so etwas angesetzt ist. Auch wenn die Eltern das nicht wollen bzw. die Schüler am WE frei haben sollten.

Auch macht die Schule an zwei gesetzlichen Feiertagen irgendwelche Projekte, so stand es im Jahresplan: am Tag der Deutschen Einheit gibt Klassenfahren und an Himmelfahrt einen anderen Projekttag, statt z.B. ein langes Wochenende, wie er im Jahresplan zur größten Verwunderung z.T. an anderen Terminen gegeben ist.

Für mich als junger Christ ist das doch ein Skandal und verstößt bestimmt gegen das Grundgesetz oder andere Gesetze, oder?

Aber weder mein Politiklehrer, noch meine Ethiklehrerin (Religion gibt es bei uns nicht, dafür soll Ethik Ersatzfach sein), konnten ne vernünftige Antwort dafür geben, was sie dazu sagen.

Was sagt denn ihr dazu: Ist Wochenendentzug (wie das ich jetzt nenne) und Schulveranstaltungen an Feiertagen schlimm? Verstößt die Schule gegen ein Gesetz?

Oder darf die Schule das? Ich konnte das mit dem Freitagssilentium screenshotten, da er mir das als WORD-DATEI geschickt hat. Aber vielleicht ist das nicht so gut gelungen.

PS: Am Brückentag nach Himmelfahrt gibt es bei denen Unterricht. Ist das erlaubt?

Und mein Kumpel findent sowas nicht schlimm. K.a. wieso, obwohl er konfirmiert wurde.

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Freizeit, Religion, Schule, Politik, Recht, Gesetz, Elite, Freiheit, Grundgesetz, Internat, Wochenende, Schulordnung

Ist das Wort Ungläubiger eine Beleidigung?

Ich finde ja. Wenn man das Wort Ungläubiger benutzt, will man Menschen herabwerten und ausgrenzen. Man will erklären, das man selber zu den Guten und Wertvollen gehört, und der andere zu den Untersten der Gesellschaft.

Im Prinzip macht das Wort Ungläubiger nicht den geringsten Sinn. Man meint nämlich gar nicht, das der Andere ein Ungläubiger ist, sondern man meint, das er mindestens das Falsche glaubt. Das wiederum ist nach dem Grundgesetz streng verboten. Im Grundgesetz steht eindeutig, das jeder seinen Glauben frei wählen kann. Damit ist es verwerflich, wenn ich jemanden herabwürdigen oder ausgrenzen will, wenn ich ihn als Ungläubigen bezeichne und damit ausdrücken will, das er minderwertig ist.

Ich finde, GF sollte das Wort Ungläubiger bedingungslos aus den erlaubten Wörtern streichen. Es ist in keiner Weise nötig, zu klären, ob einer gläubig ist oder nicht. Im Zweifelsfalle, ist es seine private Sache, in der sich niemand ungefragt einzumischen hat. Das Zusammenleben könnte wesentlich besser und einfacher ablaufen, wenn grundsätzlich nicht geklärt wird, ob man ein Ungläubiger ist, oder nicht.

Von mir aus, kann man ja Nichtgläubiger schreiben, wenn es sachdienlich ist. Sollte das Wort Nichtgläubiger aber so sehr verkommen, das es als Ersatz für Ungläubiger genutzt wird, muss halt eben neu verhandelt werden.

Das Wort Ungläubiger ist eine Beleidigung. 36%
Nein, das Wort ist völlig harmlos und informativ. 26%
Andere Haltung oder Meinung 26%
"Der Ungläubige" soll auf keinen Fall herabwürdigend sein. 10%
Man muss nicht wissen, ob einer Gläubig ist. 2%
Ich möchte "Ungläubiger" als Beleidigung benutzen. 0%
Der Gaube (Unglaube) ist im Grundgesetz geschützt. 0%
Religion, Ausgrenzung, Beleidigung, Glaube, Grundgesetz

Öffentliche Verkehrsmittel kostenlos machen?

Es sollten in ganz Deutschland für jedermann, die Öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos sein und zwar aus folgenden Gründen:

  1. Im Grundgesetz steht das sich eine Person frei in Deutschland bewegen darf und das jeder Mensch das Recht hat, jeden zulässigen Ort seiner Wahl zu betreten, dort zu verbleiben und diesen zu verlassen, ohne durch die Staatsgewalt hieran behindert zu werden. Ausnahme von der Regel sind Privatgrundstücke, Baustellen usw. Freiheit der Person – Wikipedia
  2. Wenn man sich aus finanziellen Gründen sich nicht ein Bus oder Bahn-Ticket leisten kann, aber man auf Bahn und Bus angewiesen, weil man kein Auto hat oder man hat viel Eingekauft, was schwer ist und den Weg nicht laufen will, oder zu Arbeit muss, dann hat man nur zwei Möglichkeiten:

-Schwarzfahren, riskieren erwischt zu werden und das Bußgeld von mindesten 60 Euro zahlen.

-Auf Bahn und Bus verzichten und die Strecke zu Fuß laufen.

Wenn die Öffentlichen Verkehrsmitteln kostenlos für jeden sind hat das auch einen Positiven Effekt auf die Umwelt:

-Weil viele Personen dann vom Auto auf Bus/Bahn umsteigen, weil sich dann die Benzin und Versicherungskosten für das Auto sparen können.

-Wenn weniger Autos auf der Straße unterwegs sind, gibt es weniger Unfälle und es wird auch weniger CO2 von Autos ausgestoßen.

-Durch weniger Autoverkehr können Pakete, Briefe oder Medikamente schneller geliefert werden und wenn doch mal ein Verkehrsunfall passiert, dann sind Krankenwagen und Polizei schneller vor Ort, weil die Straßen nicht mehr so voll sind.

Wenn man das über Steuergelder finanziert, dann hat jeder was davon, egal ob man nur einmal pro Monat, pro Woche oder jeden Tag mit Bus oder Bahn fährt.

Und wenn das nicht klappt, könnte man eine Monatliche Pauschale einführen, wo man dann selber entscheiden kann, ob man auf Bus/Bahn verzichten kann, weil man ein Auto hat, dann bezahlt man die Pauschale auch nicht. Wenn man aber die Pauschale bezahlt, kann man dann so oft und lang, wie man will den ÖPNV Deutschlandweit nutzen.

Wenn die Pauschale im Monat bei ca.20 Euro liegen würden, bei über 80.000.000 Millionen Einwohnern in Deutschland sind das ca. 1.600.000.000 Milliarden Euro im Monat, das reicht Problemlos um es so zu bezahlen.

Und für was seit ihr den?

Nein, es soll so bleiben wie es ist. 61%
Ja, Öffentliche Verkehrsmittel kostenlos für alle. 39%
Recht, Bahn, Bus, Grundgesetz, ÖPNV, öffentliche Verkehrsmittel, Pauschale, Auto und Motorrad

Öffentlicher Dienst, wenn man mehr als die ausgeschriebenen Mindestvoraussetzungen erfüllt? Arbeitsrecht?

Hallo, wie ist die rechtliche Lage im öffentlichen Dienst, wenn eine Stellenauschreibung zwar eine Ausbildung fordert, man jedoch ein Hochschulstudium vorweisen kann und sich für eine Stelle bewirbt, wo eine Berufsausbildung gefordert wird? Es ist bekannt, dass stellen ab EG9 an Hochschulabsolventen vergeben werden. Wie ist es, wenn man sich für eine Stelle zwischen EG6-EG8 entscheiden würde? In der Stellenanzeige steht:

Zwingend Voraussetzung ist, dass ein Ausbildung nach BBiG vorliegt.

Was ist mit Leuten die nur ein Bachelor, Master, Diplom, Doktor oder sogar Professur haben? Also Akademiker die keine normale Ausbildung haben?

Bespiel;

Finanzabteilung:

Als Sachbearbeiter wird vorausgesetzt, dass eine Ausbildung nach BBiG vorliegt.

Als Finanzleiter der selben Abteilung wird jedoch ein Studium vorausgesetzt.

Der Student könnte nun sich als Finanzleiter bewerben und der Vorgesetzte des Sachbearbeiters sein, jedoch als Sachbearbeiter ungeeignet sein, da das Mindestkriterium Ausbildung fehlt?

Wie wird das rechtlich gelöst, oder wird die Stelle als Sachbearbeiter nach dem Leistungsprinzip vergeben, die im GG verankert ist? Kann dann der Hochschulabsolvent sich für Sachbearbeiter bewerben, da man davon ausgehen kann, dass er mehr mitbringt als vorausgesetzt?

Wäre eine Ablehnung überhaupt rechtens, wenn es heißt, dass der Hochschulabsolvent ungeeignet ist, da er keine Ausbildung für den Sachbearbeiter mitbringt.

Wichig dabei, es wird keine spezifische Ausbildung verlangt, sondern irgendeine nach BBiG. Heißt Maler, Restaurantfachangestellter oder ähnliches.

Der Hochschulabsolvent hat ein BWL Studium

Arbeit, Grundgesetz, Öffentlicher Dienst, Ausbildung und Studium

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