Was passiert, wenn ein Politiker, Polizist,… seine Macht missbraucht?

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Die Abgeordneten des deutschen Bundestages, können nur mit der Zustimmung des Bundestages strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, es sei denn, dass er bei der Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird. Das regelt der Artikel 46 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland. Insofern ja, hier nehmen die Abgeordneten des Bundestages eine Sonderstellung ein, die so sogar in der Verfassung selber verankert ist. Zudem ist sogar jedes Verfahren, jede Haft und jede sonstige Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten auf Verlangen des Bundestages auszusetzen (Artikel 46 Absatz 3 GG). Für Landespolitiker, gilt diese Regelung jedoch nicht.

Polizisten sind im Sinne des Strafrechtes hingegen als "normale Menschen" zu behandeln. In manchen Fällen, ist das Strafrecht hier sogar strenger als gegenüber einem "Normalbürger", begeht ein Polizist eine Körperverletzung in Ausübung seines Dienstes, so ist dies als Körperverletzung im Amt gesondert strafbar und wird strenger geandet als die Körperverletzung im Sinne von §223 StGB. Bei Ordnungswidrigkeiten, die die meisten Alltagsangelegenheiten regeln jedoch, nehmen sie doch wieder eine gewisse Sonderstellung ein, denn bei Ordnungswidrigkeiten, besteht generell ein Ermessensspielraum, was heißt, dass diese verfolgt werden können aber nicht müssen. Hier wird die Polizei wohl kaum eigene Kollegen belangen.

Mfg

Jarra002 
Fragesteller
 01.07.2022, 15:01
Hier wird die Polizei wohl kaum eigene Kollegen belangen.

Also wegen dieser Sonderstellung hat ein Polizist einen Vorteil ggü einem normalen Bürger unter dem Umstand, dass beide Straftaten begangen haben?

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Rollerfreake  01.07.2022, 16:03
@Jarra002

Juristisch gibt es einen großen Unterschied zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Straftaten sind im Wesentlichen im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, desweiteren, gibt es das sogenannte Nebenstrafrecht in anderen Gesetzen, zum Beispiel im Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Bei Straftaten wird dann noch einmal in Vergehen (Taten, die mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geandet werden können, beispielsweise Diebstahl) und in Verbrechen (Taten, auf die der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr androht, es also die Möglichkeit einer Geldstrafe nicht gibt), unterschieden. Straftaten muss die Polizei verfolgen, es gibt jedoch auch sogenannte Antragsdelikte, die nur dann verfolgt werden, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt. Ordnungswidrigkeiten sind hingegen Taten oder man könnte auch sagen "Verhaltensweisen", die nicht so schwerwiegend sind, dass der Staat darauf mit dem schweren Mittel der Strafe reagieren müsste aber die doch von der Gesellschaft nicht einfach so hingenommen werden können. So sind zum Beispiel Falschparken oder Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Ordnungswidrigkeiten. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) besagt, dass diese verfolgt werden können aber nicht müssen. Hier ist es durchaus so, dass die Polizei wohl kaum einem eigenen Kollegen einen Strafzettel wegen Falschparken erteilen wird sondern dass ihm einfach nicht's passiert. Mfg

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