Ich bin der Meinung, dass das Wahlalter bei der Bundestagswahl auch weiterhin bei 18. Jahren liegen sollte. Viele Themen, welche besonders für die Jugendlichen interessant und wichtig sind, wie zum Beispiel der Neubau und die Instandsetzung von Schulen, von Sportstätten, von Jugendeinrichtungen und ähnlichem, betreffen sowieso die Landes- und die Kommunalpolitik. Hier dürfen 16 jährige bereits an den entsprechenden Wahlen teilnehmen. Ein weiterer Punkt ist, dass auch bei den Europawahlen bereits ab 16 Jahren gewählt werden darf. Was das Europaparlament entscheidet, muss von den Mitgliedsstaaten der europäischen Union (EU) innerhalb einer Frist in national geltendes Recht umgesetzt werden. Insofern, ist der Einfluss von Minderjährigen bereits jetzt schon sehr groß. Was für mich auch eine Rolle spielt, das ist eine gewisse Abhängigkeit und damit letztendlich auch eine "Erpressbarkeit" von minderjährigen Wählerinnen und Wählern. Selbstverständlich, sind die Wahlen formal juristisch betrachtet immer frei und geheim und Wählerbeeinflussung eine Straftat. Niemand, könnte das aber so genau überprüfen. Wenn die Erziehungsberechtigten sagen: "Du beantragst die Briefwahl und wir entscheiden welche Partei du wählst oder es gibt die Konsequenzen XY", von Taschengeldentzug bis im Extremfall die Bestimmung des Aufenthaltsortes, dann wäre das zwar in höchster Form strafbar aber kaum überprüfbar und selbst wenn der Minderjährige seine Eltern erfolgreich wegen Wahlbeeinflussung bzw. wegen Wählernötigung anzeigen würde, dann könnte er ja auch nicht mehr bei diesen wohnen und sie hätten auch immer noch das Recht dazu, seinen Aufenthaltsort zu entscheiden. Somit, kann man nicht ausschließen, dass Minderjährige bei den Wahlen wirklich frei agieren können.
Mfg