Frage an die Gegner der Todesstrafe: Warum wäre die Todesstrafe in diesem Fall nicht gerechtfertigt?

13 Antworten

Es geht hierbei nicht darum, was vielleicht mancher als moralisch "gerechte" Strafe für ein bestimmtes Verbrechen ansieht sondern darum, was juristisch überhaupt möglich wäre. Fakt ist, dass sowohl das Verfassungsrecht als auch das Europarecht die Todesstrafe ausschließt. Der Artikel 102 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), besagt explizit, dass die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft ist. Dieser Artikel, könnte theoretisch mit einer Mehrheit von zwei Dritteln im deutschen Bundestag und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates gestrichen werden. Allerdings, wird die politische Mehrheit dafür zu diesem Zweck niemals zusammenkommen. Selbst wenn dies theoretisch der Fall wäre, so würde die Todesstrafe dann immer noch gegen den Artikel 2 Absatz 2 GG, das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversertheit, verstoßen. In dieses Grundrecht, kann zwar aufgrund eines verfassungskonformen Gesetzes eingegriffen werden allerdings wie bei jedem Grundrechtseingriff nur dann, wenn der Gesetzgeber hiermit ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel verfolgt, dieses Ziel durch das jeweilige Grundrecht weniger beeinträchtigende Maßnahmen nicht ebenso erreicht werden kann und wenn der Grundrechtseingriff auch insgesamt nicht unverhältnismäßig ist. Außerdem, verbietet es der Artikel 19 GG, dass ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet wird. Die überwiegende Mehrheit der auf das Verfassungsrecht spezialisierten Juristen vertritt zudem die Auffassung, dass die Todesstrafe auch gegen die unantastbare Würde des Menschen nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, verstoßen würde. Sie könnte auch gegen das Misshandlungsverbot nach Artikel 104 Absatz 1 GG, wonach festgehaltene Personen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden dürfen, verstoßen. Auch das Europarecht, garantiert ein Grundrecht auf Leben und es gibt keine Ausnahmen für eine staatlich verhängte Todesstrafe.

In der Praxis, würde sich noch die Frage stellen, welches Gericht darüber zu entscheiden hätte. Darf es zum Beispiel nur ein Oberlandesgericht tun, nur der Bundesgerichtshof (BGH) als oberster Gerichtshof des Bundes für Strafsachen und müsste, weil es gravierend um Grundrechte geht zuerst das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) in jedem Einzelfall die Verurteilung "freigeben". Abschließend, es geht nicht.

Mfg

Weil keine Gesetze für Einzelfälle gemacht werden.

Die Frage ob man die Todesstrafe für vertretbar hält ist keine auf einen Einzelfall bezogene Frage, sondern eine Frage prinzipieller Natur, da die Todesstrafe, wenn sie Bestandteil des Strafrechts wäre auch für die Anwendung auf andere Fälle in Frage käme.

Hier ergibt sich nach wie vor das Problem, der Nichtrevidierbarkeit von Justizirrtümern.

Bei einem Fall, in dem der Täter im zurechnungsfähigen Zustand ein Geständnis ablegt, dass zu den übrigen Befunden der Tat passt, mag die Frage nach möglichen Irrtümern von nachrangiger Bedeutung sein, aber es ist ja in der Praxis nun einmal so, dass es auch immer wieder Indizienprozesse gibt, die nicht ganz so eindeutig sind und bei denen sich dann in dem einen oder anderen Fall am Ende herausstellt, dass das Gericht mit einem Urteil auch schonmal falsch gelegen hat.

Nun kann man einen zu Unrecht Inhaftierten und Verurteilten wieder in Freiheit setzen, versuchen seinen guten Namen wieder herzustellen und ihn für die Zeit in der Haft entschädigen um das irrtümlich produzierte Unrecht wieder gut zu machen, aber man kann niemanden, den man hingerichtet hat zurückholen, wenn sich nachher herausstellen sollte, dass das Urteil, dass zur Todesstrafe geführt hat auf einem Irrtum beruhte.

Ich für meinen Teil werde die Todesstrafe niemals für akzeptabel befinden, weil ich andernfalls auch bereit sein müsste im Zweifel derjenige zu sein, der sich bei der Familie einer zu Unrecht hingerichteten Person im Namen des Staates dafür zu entschuldigen und zu rechtfertigen hat.

Dazu bin ich nicht bereit und also kann ich die Todesstrafe nicht für richtig befinden. Daran ändern auch Einzelfälle widerlicher Verbrechen, bei denen wenig Spielraum für Zweifel an der Täterschaft besteht nichts.

Weil sie niemals gerechtfertigt sein kann.

Ende der Diskussion.

Warum die Todesstrafe nicht gerechtfertigt ist? Weil durch den Tod des Täters das Opfer nicht mehr lebendig gemacht wird.

Freiheitsentzug (erst recht, wenn es auf Lebenszeit ist) ist eine härtere Strafe als der Tod.

Der soll seine 1-jährige Tochter vergewaltigt haben?????????

Glaubst du eigentlich alles, was irgendwo im Internet steht?

Im übrigen ist die Todesstrafe abgeschaft.

Und ich finde es ein Unding,

Wenn jemand andere von der Todesstrafe überzeugen will,

A) Kinder zu instrumentalisieren

Und

B) Sexualstraftaten in der Disskussion zu thematisieren.

A) und B) verhindern eine sachliche Diskussion.