Bei der häuslichen Gewalt zwischen Männern und Frauen geht man heute in der Dunkelfeldforschung davon aus dass genauso oft Frauer Gewalt gegen Männer ausüben als umgekehrt.

Nur den geschlagenen Männern ist das meist zu peinlich zuzugeben.

Im übrigen sind die Gesetze gegen Gewaltdelikte natürlich geschlechtsneutral formuliert.

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Aus der Sicht des Gesetzgebers spielt nur das Alter des Täters eine Rolle, nämlich ob er Jugendlicher Heranwachsender oder Erwachsener ist, weil sich Jugendstrafrecht von Erwachsenenstrafrecht unterscheidet.

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Es gibt nichts, was es nicht gibt.

Und zwar auch in der Ehe gibts Vergewaltigung, Körperverletzung, ja sogar Mord oder Totschlag.

Natürlich gibts zusätzlich oft Falschbeschuldigungen bzgl. Vergewaltigung.

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Hätte er einen Bankraub begangen, dann hätte er mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe bekommen.

Die Durchschnittsbeute ist unter 30.000 €.

Uli Hoeneß hat sich um 28,5 Mio € bereichert, also die 1000-fache Bereicherungssumme.

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Es kann aber niemand wissen, wer welche Partei wählt.

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Die Todesstrafe ist in der EU nicht erlaubt und das ist auch gut so.

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"Ist Geld so wichtig?"

Für viele schon!

Und Vermögensvorteile sind objektive Vorteile!

Wenn der Bankraub nicht strafbar wäre, dann würde das doch "jeder" machen.

Etwa 20 Mio Menschen spielen Lotto.

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Betrug ist ein Vergehen, was gewöhnlich mit Geldstrafe bestraft wird.

Vergewaltigung ist ein Verbrechen,

Was immer mit Freiheitsstrafe bestraft wird.

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Die Höchststrafe ist jetzt schon 15 Jahre.

Mehr geht sowieso nicht.

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Milde Strafe für Vergwaltigung - damit der Mann seinen Job nicht veliert?

Ein Beamter vergewaltigt eine schlafende Freundin und kommt mit Bewährung davon. Die Richterin nennt die Vergewaltigung eine "unreife Reaktion".

Eine "sehr milde Ahndung" für eine "sehr einschneidende" Tat:

Das Amtsgericht München hat einen Beamten wegen Vergewaltigung zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Die ungewöhnlich niedrige Strafe wurde laut der "Süddeutschen Zeitung" und der "Tz" damit begründet, dass der Mann bei einer höheren Strafe seinen Beamtenstatus verloren hätte.

Trotz der schwerwiegenden Folgen für das Opfer berücksichtigte das Gericht besonders die persönlichen Umstände des Täters. Die Richterin wertete sein junges Alter und die vorausgegangene Trennung als strafmildernde Faktoren. Die Tat sei eine "unreife Reaktion" gewesen.

Den Täter wolle man nicht so hart bestrafen, denn bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr würde der Feuerwehrmann seinen Beamtenstatus verlieren. „Das wäre eine sehr große Härte“, meinte die Richterin.

https://muenchen.t-online.de/region/muenchen/id_100561946/muenchen-milde-strafe-fuer-vergewaltiger-damit-er-beamter-bleiben-kann.html

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/feuerwehr-vergewaltigung-muenchen-umland-lux.Egnf8md4hj7sPH5FGWPwqh

Das Vergewaltigungsopfer kannte den Täter. Der junge Mann war zum Zeitpunkt der Tat 25 Jahre alt und frisch von seiner Ehefrau verlassen worden. Er hatte wohl auf einer Party viel getrunken aufgrund des Liebeskummers. Das Opfer nahm den Täter auf einen Absacker mit zu sich nach Hause. Die beiden kannten sich, er war also kein Fremder. Der Täter versuchte im Laufe des Abends das Opfer zu küssen. Diese wehrte das ab. Irgendwann schlief sie auf der Couch ein und der Täter vergewaltigte sie.

Wie seht Ihr das Urteil? Es löste in den sozialen Netzwerken einen Shitstorm aus, was Ich verstehen kann. Die Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

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Die Mindeststrafe beträgt 2 Jahre.

Wie lautet die Urteilsbegründung?

Welche Strafehöhe hat die Verteidigung und die Dtaatsanwaltschaft gefordert?

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Die Verjährungsfrist beginnt erst, wenn das Opfer 30 ist und dauert ab dann 20 Jahre.

D.h. 37 Jahre nach der Tat ist sie verjährt, ab jetzt also noch 35 Jahre.

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