Artikel13 Grundgesetzes gültigkeit im Internat?
vollgende Situation:
ich bin zurzeit Schüler einer Berufsschule und bin für 3 Monate im Internat der Schule untergebracht. Ich bin 21 Jahre alt. Die Schule und das Internat werden von Land betrieben und geführt. Nun führt der Schuldierektor, zusammen mit dem Hausmeister, in Abwesenheit der Bewohner sowie ohne Erlaubnis der Bewohner, pauschale dursuchungen aller Zimmer mittels Generalschlüssel durch. Er sucht nach Alkohol und Drogen, generell unordnung sowie andere verbotenen Gegenstände wie z.B Mikrowellen, die nach Hausordnung verboten sind. Zur Zimmerdurchsuchung ist kein Vermerk in der Hausordnung vorhanden . Auch habe ich nirgends dieser Durchsuchung zugestimmt und wurde vorher nicht informiert . Die Kosten für die Unterkunft wird vom AG getragen.
Meine Frage:
Ist das mit z.B. Artikel 13GG vereinbar?
Giebel es bereits Urteile?
Gerne auch mögliche Fundstellen im Gesetz die Anwendung finden.