Wer ernennt Richter des Bundesverfassungsgerichts?

2 Antworten

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Rechtsgrundlagen für die Wahl sind Art. 94 GG, in dem die Wahl durch Bundestag und Bundesrat festgeschrieben ist, sowie die §§ 2–11 BVerfGG, welche ausführende Bestimmungen enthalten. Die eine Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts wird vom Bundestag gewählt, die andere Hälfte vom Bundesrat...

Der Bundespräsident, nachdem sie vom Bundestag oder Bundesrat zum Richter des Bundesverfassungsgerichtes gewählt worden sind. Der Bundestag wählt die eine Hälfte, der Bundesrat die andere Hälfte.

Mfg