Wer ernennt Minister?

5 Antworten

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Der Bundeskanzler schlägt sie vor (in der Praxis bestimmen das die Koalitionspartner). Der Bundespräsident ernennt sie. In der Rechtswissenschaft umstritten ist, ob er sie ernennen muss. Die herrschende Meinung sagt, dass er ein formelles Prüfungsrecht hat, ob der zu ernennende formell die Voraussetzungen besitzt (also z.B. ob er Deutscher ist), aber keine darüber hinausgehende Prüfungskompetenz.

Die obigen Antworten sind ja richtig.
Aber eine Sache fehlt da noch. Der Bundespräsident verabschiedet die Gesetze doch nicht. Er unterzeichnet sie und dann treten sie aufgrund dessen in Kraft. Verabschieden tut das die Legislative also der Bundestag, je nach Thema mit dem Bundesrat zusammen.
Der Bundespräsident ist rein symbolisch.

Der Bundeskanzler schlägt den Minister dem Bundespräsidenten vor. Der Bundespräsident ernennt dann den Minister und überreicht die Urkunde.

Ob der/die jeweilig vorgeschlagene Minister/in die Voraussetzungen für das Amt erfüllt, wird nicht überprüft, was leider zu vielen der Fehlbesetzungen führt.

Da werden welche Minister , die keinerlei Berufsausbildung vorweisen können.

In der freien Wirtschaft ein Unding.


Nicki222 
Fragesteller
 02.09.2023, 13:25

Danke für deine wahren Worte!

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Auf Vorschlag des Kanzlers ernennt der Präsident sie. De facto entscheidet aber der Kanzler, mir ist kein Fall bekannt wo sich der Bundespräsident geweigert hat einen Minister zu ernennen.

Entscheiden tut das der Bundeskanzler. Der Bundespräsident überreicht die Urkunde.