Weiß jemand, wie lange das noch so gehen wird?
Beschwer dich in Brüssel.
Weiß jemand, wie lange das noch so gehen wird?
Beschwer dich in Brüssel.
Nichts wird passieren, aber Trump weiß, wie er mit diesem Regime, das nur Stärke versteht, umgehen muss. Normalerweise äußern sich Putin oder Medwedew ja immer so zynisch, passiv-agressiv, jetzt dreht Trump den Spieß um.
Es gibt keine Einreisebeschränkungen für deutsche Touristen in die USA. Die Grenzbeamten verhalten sich auch nicht anders, nur weil der Präsident wechselt.
Würde ich nicht empfehlen. Die unterstützen weder VoLTE, noch WLAN Calling, noch eSIM. Soll wohl „demnächst“ (innerhalb der nächsten Monate) kommen. Schau dich im o2 Netz lieber bei Simyo, Blau oder Aldi Talk um. Im Vodafone Netz bei SIM on mobile, Allmobil oder Lidl Connect.
Natürlich darf sie es nicht im Rahmen des Grundgesetzes. Siehe Artikel 20 GG, Art. 79 III GG, Art. 146 GG. Sie würde gerne, wie sie es in der Geschichte ja auch schon getan hat, aber sie darf nicht. Sie selbst würde das aber wohl gar nicht als Abschaffung def Demokratie sehen bzw. bezeichnen. Sozialisten haben einen anderen, neusprechartig umgedeuteten Demokratiebegriff, welcher kollektivistisch ist, nicht liberal.
Trump hat doch gar keine eigene KI, also hat er auch keinen Zugriff darauf. Das ist nicht wie in China, wo der Staat sich da einmischt und Vorgaben erteilt, wie die KI zu antworten hat.
Der Islam ist eine Religion bzw. politische Ideologie, keine Rasse.
Weil das politisch korrekte Comedians sind, die nicht anecken.
Starlink wäre auch noch eine Lösung. Ansonsten halt GigaCube, entsprechendes Produkt von anderen Anbietern oder Telekom Hybrid DSL.
Dann landest du in Altersarmut.
Wenn deinem Widerspruch nicht abgeholfen wird, kannst du gegen die Benotung bzw. Nichtversetzung vor dem Verwaltungsgericht klagen. Ob das Erfolg hat oder nicht, hängt davon ab, ob die Klage begründet ist. Das kann man ohne genaue Kenntnisse nicht sagen. Die Notengebung muss natürlich transparent und nachvollziehbar sein.
Du kannst den Dienst an der Waffe verweigern, nicht aber den Wehrdienst. Du kannst dann anderweitig zur Unterstützung der Bundeswehr eingesetzt werden.
Deutschland ist ein souveräner Staat, kein Siedlungsgebiet für Migranten aus aller Welt. Der deutsche Staat entscheidet, wer hier einreisen darf und sich hier aufhalten darf und wer nicht. Wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss gehen. Den allermeisten illegalen Migranten droht keine Gefahr in ihren Herkunftsländern, daher ist eine Abschiebung auch nicht unmenschlich. Es ist auch Unsinn, dass sich das nicht lohnen würde, weil Abschiebungen Geld kosten. Wenn wir hier unbegrenzt Migranten aus islamischen Ländern aufnehmen, die zu einem großen Teil mit unserer westlichen Kultur inkompatibel sind und diese sogar offen ablehnen, gehen wir unter als liberale Gesellschaft. Ein liberaler Staat muss sich nach außen absichern, sonst wird er zwangsläufig im inneren illiberal. Sieht man ja bereits teilweise. Es gibt Messerverbote, Alkoholverbote, anlasslose Polizeikontrollen, Überwachung etc.
Unter welchen Voraussetzungen darf es erklärt werden?
Wenn die Voraussetzungen für eine Revision nicht gegeben sind. Also z.B. im Verwaltungsverfahren die Zulassungsgründe für eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht gem. § 132 II VwGO nicht gegeben sind. Gegen die Entscheidung kann Nichtzulassungbeschwerde eingelegt werden.
Und verletzt die Nichtzulassung Art. 101 I 2 GG?
Nein.
Weil wir ein Sozialsystem in Deutschland haben, das primär nicht Bedürftige unterstützt, sondern Leute, die das Sozialsystem ausnutzen, um auf Kosten anderer zu leben. Sozialleistungen werden schließlich von denen erwirtschaftet, die arbeiten gehen. Jeder Euro, der an Sozialleistungen gezahlt wird, wurde zuvor jemandem weggenommen. (Ja klar, der Staat kann auch Schulden machen, aber dann gibt es eben Inflation, wodurch die meisten Bürger an Kaufkraft verlieren). Niemand hätte etwas dagegen, wenn Leute, die wirklich nicht arbeiten können, mehr Geld erhalten würden.
Ein Richter hat, gerade bei der Strafzumessung, einen großen Ermessensspielraum. Das Gesetz sieht nur einen groben Strafrahmen von Mindesstrafe bis Maximalstrafe vor. Der Richter ist an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden, aber das ist Abwägungssache. Deshalb sind bei schwereren Straftaten auch Schöffen als Laienrichter an der Entscheidung beteiligt, weil das eben keine Frage ist, die Fachwissen erfordert, sondern auch juristische Laien diese Abwägung vornehmen können.
Da muss ich dir, ungeachtet des Inhalts deiner Aussage, aus juristischer Sicht Recht geben. Die Aussage ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und auch gf.net hat sich daran zu halten. Die Bezeichnung „Verbrecher“ ist nicht zwingend so auszulegen, dass eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt ist, womit die Bezeichnung als unwahre Tatsachenbehauptung zu werten wäre. Es kann sich auch um eine subjektive Missbilligung handeln, der Äußernde hält die so bezeichnende Person für einen Verbrecher, weil er ihr Handeln missbilligt. So gesehen wäre die Aussage ein subjektives Werturteil, also eine Meinung. Es kommt auch nicht darauf an, ob die vorgeworfenen Handlungen tatsächlich aus juristischer Sicht einen Verbrechenstatbestand erfüllen würden.
Wie in einer Klausur konzentriert man sich in einer Hausarbeit auf die Probleme des Falles, also die Punkte, die gutachterlich näher zu prüfen sind, weil sie diskussionswürdig sind und in der Regel verschiedene Ansichten vertretbar sind. Wenn in Literatur, Rechtsprechung etc. dazu bereits verschiedene Ansichten vertreten wurden, arbeitest du diese heraus. Theoretisch kannst du das wörtlich übernehmen, dann musst du es aber als direktes Zitat kennzeichnen. Das macht man in der Regel aber nur, wenn es auf eine bestimmte Formulierung ankommt. Ansonsten paraphrasiert man die Auffassungen und Begründungen und gibt die Quelle dann in den Fußnoten an. Du kannst natürlich auch eigene Gedanken entwickeln, die kennzeichnest du dann logischerweise nicht. Alle fremden Gedanken, die du aber übernimmst, müssen gekennzeichnet werden, da es sonst ein Plagiat wäre.
450€ sind nicht teuer für ein Smartphone, wie du ja bereits selbst festgestellt hast. Ein 100€ Xiaomi Phone ist in jedem Alter eine Frechheit.
Ja aber das erfolgt natürlich scheibchenweise per Salamitaktik, nicht von jetzt auf gleich. Es gibt halt immer niedrigere Obergrenzen für Bargeldzahlungen, Gebühren, Nachweispflichten etc.