Warum regen sich viele darüber auf dass Pädokriminalität zu lasch bestraft wird, ein studierter Richter hat doch Fachwissen und weiß weshalb er so urteilt?
9 Antworten
Dir fehlt offenbar entsprechendes Allgemeinwissen.
Das Strafmaß für Straftaten in Deutschland ist von der Legislative festgelegt, meistens mit Mindest- und Maximalstrafe. Die Judikative, also ein Richter, entscheidet lediglich, wie hoch die Strafe in vorliegenden Fall ausfällt, innerhalb dieses festgelegten Rahmens.
Die Leute regen sich entsprechend meistens darüber auf, dass diese festgelegten Mindest- und Maximalstrafen zu gering sind.
Richter sprechen oft zu milde Urteile, auch in anderen Sachen, was man oft nicht nachvollziehen kann, weil auch Richter manchmal "von außen beeinflusst" sind, auch wenn viele das strikt verneinen, kann ja nicht sein bla bla.. Doch, auch Richter können im Vorfeld bedrängt und genötigt werden. Jedoch sind leider auch die Gesetze teils viel zu lasch, das ist das Problem, sonst könnte man härter urteilen, was in vielen Fällen auch angebracht wäre. Aber manchmal... begnügen sich Richter leider auch mit mit milden Urteilen, obwohl sie härter urteilen könnten... Leider.
Lies mal ein paar Urteile im Volltext. Da erfährt man wesentlich mehr über die vielschichtigen Entscheidungsgründe als in Pressemeldungen.
Sehr richtige Anmerkung! In der Presse wird oft nur ein sehr begrenzter Teil des Urteils dargestellt (meist nur die Tat an sich und die Strafe).
Schade ist nur, dass viele Gerichte noch nicht all ihre Entscheidungen im Volltext veröffentlichen.
Schade ist nur, dass viele Gerichte noch nicht all ihre Entscheidungen im Volltext veröffentlichen.
Oder das man macherorts lange drauf warten muss.
Richter treffen ihre Urteile nach dem Gesetz, nicht nach ihrer Moral (so ist zumindest die Idee, natürlich stimmt das nicht ganz).
Menschen beschweren sich also nicht tatsächlich darüber, dass die Richter falsch entscheiden, sondern darüber, dass die Gesetze, nach denen die Richter handeln sollen, zu "lasch" sind.
Es gibt Täter die bekommen 8-12 Jahre Haft, und trotzdem ist es einigen nicht hoch genug, es kommt aber auch immer auf den Fall oder die Tatumstände an.
Ein Richter hat, gerade bei der Strafzumessung, einen großen Ermessensspielraum. Das Gesetz sieht nur einen groben Strafrahmen von Mindesstrafe bis Maximalstrafe vor. Der Richter ist an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden, aber das ist Abwägungssache. Deshalb sind bei schwereren Straftaten auch Schöffen als Laienrichter an der Entscheidung beteiligt, weil das eben keine Frage ist, die Fachwissen erfordert, sondern auch juristische Laien diese Abwägung vornehmen können.
Dann hindert die Staatsanwaltschaft aber auch niemand daran in Berufung zu gehen.
Lies mal ein paar Urteile im Volltext. Da erfährt man wesentlich mehr über die vielschichtigen Entscheidungsgründe als in Pressemeldungen.