Hausarbeit?
Hi,
Ich muss bald meine erste Hausarbeit in Jura schreiben.
Da Ich keine Ahnung davon habe , wäre meine Frage inwiefern man mit Literatur arbeitet in diesem Zusammenhang. Muss ich aus den Kommentaren, Lehrbüchern etc. alle Problemfelder herausarbeiten und in meinen eigenen Worten umformulieren ? Oder kann Ich da die Theorien bspw. herausschreiben ?
Allgemein gesagt also: Wie erarbeitet man sich seine wissenschaftliche juristische Hausarbeit mit Literatur ?
LG
3 Antworten
Lehrbücher dienen der Orientierung, sollten aber soweit möglich nicht in Hausarbeiten als Quelle angegeben werden. Berufst du dich aufs Schrifttum solltest du primär auf Kommentarliteratur zurückgreifen, berufst du dich auf Rechtsprechung, so ist die höchstrichterliche, nachrangig die obergerichtliche Rechtsprechung zu beherzigen.
Herausschreiben tust du alles, was für den konkreten Sachverhalt, den du prüfen willst, relevant ist. Ansichten des Schrifttums solltest du hierbei nicht einfach umformulieren, sondern – wie bei jeder wissenschaftlichen Arbeit – diese korrekt zitieren, wenn du dich auf diese berufst.
Bevor du eine Hausarbeit schreibst, würde ich dir sehr empfehlen, dich mit den Grundlagen (rechts-) wissenschaftlichen Arbeitens noch einmal eingehend auseinanderzusetzen. Ans Herz legen kann ich dir u. a. den Survival Guide Jura von JURios sowie das Werk Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben von Professor Putzke. Auf YouTube findest du bspw. auch unter dem Stichwort „Juristische Methodik” eine sehr anfängerfreundliche Videoreihe der BLS.
LG
Wie in einer Klausur konzentriert man sich in einer Hausarbeit auf die Probleme des Falles, also die Punkte, die gutachterlich näher zu prüfen sind, weil sie diskussionswürdig sind und in der Regel verschiedene Ansichten vertretbar sind. Wenn in Literatur, Rechtsprechung etc. dazu bereits verschiedene Ansichten vertreten wurden, arbeitest du diese heraus. Theoretisch kannst du das wörtlich übernehmen, dann musst du es aber als direktes Zitat kennzeichnen. Das macht man in der Regel aber nur, wenn es auf eine bestimmte Formulierung ankommt. Ansonsten paraphrasiert man die Auffassungen und Begründungen und gibt die Quelle dann in den Fußnoten an. Du kannst natürlich auch eigene Gedanken entwickeln, die kennzeichnest du dann logischerweise nicht. Alle fremden Gedanken, die du aber übernimmst, müssen gekennzeichnet werden, da es sonst ein Plagiat wäre.
Dein Sachverhalt wurde sicherlich einem echten Fall nachempfunden, der bereits von einem Gericht entschieden wurde und zu dem es sicherlich gegensätzliche Ansichten aus Rechtsprechung und Literatur gibt. Deine Aufgabe ist es unter Einbeziehung dieser vertretenen Auffassung den Fall juristisch zu prüfen. Dabei gilt natürlich, dass fremdes Gedankengut immer kenntlich gemacht werden muss mithilfe der Fußnoten, das gilt auch für Definitionen.