Hausarbeit zum Fach Kommunalrecht. Könnt ihr mir helfen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Lehrbuch zum Kommunalrecht wäre ein Anfang, auf Beck Online mal nach den Schlagworten kommunalrecht, wirtschaftliche Betätigung, GmbH, VHs GmbH suchen.

kann denn eine Kommune eine GmbH gründen, welche ja dem Privatrecht zugeordnet ist oder muss sie dafür eine Anstalt oder Ähnliches gründen. Spoiler, GmbH geht.

dann mal nach dem fraport Urteil googeln

BlackHole157 
Fragesteller
 04.12.2021, 13:23

Mit der Gründung einer privatrechtlichen GmbH besitzt die Kommune die gleichen Rechte & Pflichten, wie die anderen Unternehmen. 

Der Öffentliche Zweck wird erfüllt, und die Nachhilfe als Nebentätigkeit wird ebenso als öffentlicher Zweck anerkannt. Denn das Bildungswesen wird gefördert. 

Laut Paragraph 121 Abs 2 Nr 2 Hessische Gemeinde Ordnung zählt das Bildungswesen jedoch nicht als wirtschaftliche Betätigung. 

Ich steh auf dem Schlauch..

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BlackHole157 
Fragesteller
 04.12.2021, 14:16
@nanfxD

12 Seiten Fließtext. Ich Arbeite mich erst durch die Kommunale Unternehmen durch, gehe dann auf die Gründung einer GmbH ein, dann auf die Volkshochschule und dann auf die Nachhilfe. Das Problem ist aber nur, dass ich immer noch kein Ergebnis habe

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BlackHole157 
Fragesteller
 04.12.2021, 17:34
@nanfxD

Das Bildungswesen wird in §121 Abs.2 Nr.2 als "nicht wirtschaftliche Tätigkeit" beschrieben. Wie ist dies nun zu verstehen? Findet also Abs.1 hier keine Anwendung? Ist das also der Grund, warum man draus eine GmbH gemacht hat?

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Nachhilfeunterricht wird üblicherweise gegen Entgelt von Privatpersonen oder privatrechtlichen Unternehmen gegeben.

Aufgabe deiner Hausarbeit dürfte es sein, zu prüfen ob es einer weitgehend aus Steuergeldern finanzierten Volkshochschule erlaubt ist, durch Konkurrenz den Privatleuten und Privatunternehmen die Existenzgrundlage zu gefährden.

BlackHole157 
Fragesteller
 04.12.2021, 13:22

Mit der Gründung einer privatrechtlichen GmbH besitzt die Kommune die gleichen Rechte & Pflichten, wie die anderen Unternehmen.
Der Öffentliche Zweck wird erfüllt, und die Nachhilfe als Nebentätigkeit wird ebenso als öffentlicher Zweck anerkannt. Denn das Bildungswesen wird gefördert.

Laut Paragraph 121 Abs 2 Nr 2 Hessische Gemeinde Ordnung zählt das Bildungswesen jedoch nicht als wirtschaftliche Betätigung.

Ich steh auf dem Schlauch..

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