Ist eine Einstellung gegen Auflage realistisch?
Nein, das kommt beim Vorwurf der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten regelmäßig nicht in Betracht.
Könnte er auch eine Geldauflage erhalten?
Da die Person aus der Tat keinen Gewinn erzielt hat und nach deiner Aussage auch kein Geld verdient, ist die Anordnung einer Geldauflage nicht geboten. Die Erbringung einer Geldauflage muss der verurteilten Person mit eigenen Mitteln möglich sein; ihr darf am Ende nicht weniger Geld zur Verfügung stehen, als sie zur Sicherung des eigenen Unterhalts benötigt.
Falls es zu einem Prozess kommen sollte, wird er wahrscheinlich zu Sozialstunden verurteilt
Sozialstunden (Arbeitsleistung) können bspw. im Rahmen der Erteilung einer Erziehungsmaßregel auferlegt werden. Sofern hierauf erkannt wird, wäre eine höhere Anzahl, etwa 40–60 Stück, zu erwarten. Hierfür müssten aber diverse Umstände vorliegen, die dem Täter zum Guten gereicht werden können. Anderenfalls kämen auch Zuchtmittel, insbesondere Freizeitarrest, in Betracht.
Wird sein PC eigentlich dauerhaft eingezogen werden oder gibt's den zurück?
Da der Computer mangels Bestimmtheit zur Tatbegehung kein Tatmittel ist, kann er nicht eingezogen werden (vgl. OLG Düsseldorf StV 93, 312). De facto dürfte das Wiedererlangen hier aber nicht ohne Widerstand möglich sein.
Es handelt sich hier durchaus um einen schwereren Vorwurf. Deinem Freund wäre dringlichst anzuraten, sich an einen Verteidiger zu wenden. Wenn er niemanden kennt, der ihn verteidigen kann und will, ist im Zweifel ein Fachanwalt für Strafrecht die richtige Anlaufstelle. Akteneinsicht wäre hier der erste Schritt, anschließend sollte über eine schriftliche Einlassung nachgedacht werden.
LG