Wie oft kann ein Prozess wiederholt werden?

2 Antworten

Guten Tag!

Kann mich den Ausführungen von @ruhrgur anschließen. Sollte in der Hauptverhandlung eine Zeuge absichtlich falsch ausgesagt oder beispielsweise eine gefälschte Urkunde vorgelegt worden sein, die zu einer Verurteilung des Angeklagten führt, kann nach der Verurteilung der Prozessbevollmächtigte einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu Gunsten des Verurteilten gemäß § 359 Nr. 1 und 2 StPO stellen. Dies dient der Korrektur des Strafurteils.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dipl.-Jur. mit Schwerpunkt in Kriminalwissenschaften

Grundsätzlich gilt stets, ne bis in idem. Zugunsten des Verurteilen ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens aber selbstredend möglich, wenn neue Beweise vorliegen und durch diese ein Freispruch im Raum stünde (§ 359 Nr. 5 StPO). Die Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten regelt § 359 StPO, die Wiederaufnahme zu seinen Ungunsten § 362 StPO, wobei § 362 Nr. 5 StPO verfassungswidrig ist.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Wahlverteidiger (§ 138 II StPO) in Wirtschaftsstrafsachen