Wie oft kann ein Prozess wiederholt werden?
Hey na (:
Wie oft kann ein Prozess wiederholt werden?
Szeanrio: Ich werden wegen Mordes angeklagt und die "Beweise" reichen soweit aus, dass es zu einer Verurteilung kommt. Tage/2 Wochen später als Beispiel, sagt ein Zeuge aus, er habe mich zur Tatzeit ganz woanders gesehen, evtl. sogar mit Beweis oder meinetwegen erst 1 Jahr später kommt wer anders und sagt dann, Ja der war aber da und da oder Person XYZ wars aber in Wirklichkeit.
Oder gilt das Prinzip - einmal verurteilt und der Fall ist dann abgeschlossen und der unschuldig Verurteilte muss absitzen? Was ja schon Quatsch wäre
2 Antworten
Guten Tag!
Kann mich den Ausführungen von @ruhrgur anschließen. Sollte in der Hauptverhandlung eine Zeuge absichtlich falsch ausgesagt oder beispielsweise eine gefälschte Urkunde vorgelegt worden sein, die zu einer Verurteilung des Angeklagten führt, kann nach der Verurteilung der Prozessbevollmächtigte einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu Gunsten des Verurteilten gemäß § 359 Nr. 1 und 2 StPO stellen. Dies dient der Korrektur des Strafurteils.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Grundsätzlich gilt stets, ne bis in idem. Zugunsten des Verurteilen ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens aber selbstredend möglich, wenn neue Beweise vorliegen und durch diese ein Freispruch im Raum stünde (§ 359 Nr. 5 StPO). Die Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten regelt § 359 StPO, die Wiederaufnahme zu seinen Ungunsten § 362 StPO, wobei § 362 Nr. 5 StPO verfassungswidrig ist.
LG