Gibts eine Cooling-Off-Periode bei einer GmbH?

2 Antworten

Die Vorschrift des § 100 IV Nr. 4 AktG greift nur bei börsennotierten Gesellschaften. Auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist diese, auch wenn ein Aufsichtsrat zu bilden ist, nicht anzuwenden (vgl. MüKoGmbHG/Spindler § 52 Rn. 128, 154 m. w. N., 510).

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Justiziar; umfassende Erfahrung mit Wirtschaftsrecht

So aus dem Bauch heraus ... das wird sich bereits aus den Nominierungsvoraussetzungen für AR-Mitglieder ergeben ...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung