Grundgesetz Widerspruch?

4 Antworten

Meiner persönlichen Meinung nach ist das nicht direkt ein Widerspruch allerdings mittlerweile zeitlich überholt. Man muss halt diesbezüglich einfach bedenken, dass das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 1949 ist und dass Frauen damals allermeist Hausfrauen gewesen sind, welche in der Regel keinen Beruf erlernt hatten und auch nicht gearbeitet haben, sie durften damals auch nicht zur Bundeswehr, selbst dann nicht, wenn sie es selber wollten. Heutzutage hingegen, arbeitet nahezu jede Frau in einem Beruf, es gibt keine strikten "Männerberufe" mehr und es gibt genügend Frauen, welche freiwillig Dienst in der Bundeswehr leisten. Daher finde ich es nicht mehr zeitgemäß, dass nur Männer verpflichtet werden können, sie können jedoch ebenfalls einen Ersatzdienst leisten.

Mfg

Nein,es ist kein widerspruch, sondern eher eine "selektion zur besseren organisation". Was ich damit meine:

Die Wehrpflicht an sich hat den Hintergrund, im falle eines falles einen gewissen Fundus an menschen in der hinterhand zu haben, welche man für relevante aufgaben (eben zum beispiel die Verteidigung,aber nicht nur dafür) heranziehen kann, OHNE diese von grund auf neu ausbilden zu müssen.

Theoretisch könnte man dies natürlich umfänglich für alle Bürger machen.ABER:

im tatsächlichen einsatzfall müsste man wiederum auswahl treffen,wer tatsächlich gezogen wird,das allein ist schon ne riesen aufgabe. Dazu kommt, dass die zivilen und wirtschaftlichen aspekte eines landes so funltionsfähig wie irgend möglich bleiben sollen/müssen. So bspw. Die Produktion, nahrungsversorgung,infrastruktur ,ziv. Gesundheitswesen.

Das bedeutet unterm strich:

Man hat sich dafür entschieden, eine bestimmte bevölkerungsgruppe BEVORZUGT zum wehrdienst einzuberufen, um andere bevölkerungsgruppen für wiederum andere,zivile Aufgaben frei zu halten (und den Staat somit handlungsfähig zu halten). Somit kann man sagen, das im extrem falle dennoch so ziemlich jeder bürger "seinen dienst" tut, in unterschiedlichsten bereichen. Ob mit ,oder ohne Uniform .

Der Gleichberechtigung wird in diesem falle genüge getan,das frauen sich freiwillig für den dienst bei der bundeswehr in faktisch allen truppenteilen und Verwendungen melden können.

Um das besser greifen zu können: in der theorie kann ich auch jeden menschen Medizin studieren lassen..aber weder brauchen wir 100 millionen ärzte, noch könnten (und wollten) wir für jeden das Studium Finanzieren. Daher trifft man mittels bestimmungen eine vorauswahl, wer überhaupt studieren darf.

Nein, kein Widerspruch. Beim Lesen von Gesetzen sollte man

  1. den Wortlaut genau betrachten und
  2. die Gesetze schon vollständig zitieren.

Da steht z. B. "Männer und Frauen sind gleichberechtigt", nicht "gleichverpflichtet".

Das bedeutet nur, dass jedem Mann und jeder Frau die gleichen Chancen von Geburt an zustehen, um es mal salopp zu sagen.

Man sollte Art. 12a nicht ohne Abs. 2 und Abs. 4 zitieren:

"(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. [...]."

"(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden."

In Abs. 1 steht "können" und nicht "müssen". Wer den Kriegsdienst nicht leisten will, kann nämlich einen Ersatzdienst leisten, aber er muss nicht dazu verpflichtet werden.

Im Falle eines Angriffskrieges werden auch Frauen zum Allgemeindienst verpflichtet. Sie können zwar nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden, was jedoch nicht heißt, dass sie es nicht dürfen. Und da Männer den Dienst an der Waffe ablehnen können, werden sie dann halt für Aufgaben ohne Waffe herangezogen.

Ergo: Gleichheit hergestellt, da jeder Dienst an der Waffe leisten kann, wenn er will, es aber nicht muss. Und jeder kann zu anderen Tätigkeiten verpflichtet werden.

Renji121 
Fragesteller
 29.06.2022, 23:01

Wieso dürfen Frauen nicht an den Dienst mit einer Waffe verpflichtet werden?

(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

Und wenn Männer komplett frei entscheiden dürfen, ob sie den Waffendienst machen oder einen anderen Dienst machen. Wo wäre dann der Unterschied, dass man es bei den Männern genau so wie bei den Frauen macht, heißt wenn sie wollen können sie zur Waffe greifen.

Oder das man Frauen gleich mit verpflichtet, sie aber wie die Männer einen anderen Dienst machen dürfen.

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elmundoesloco  29.06.2022, 23:10
@Renji121

Hm, warum das so ist mit dem nicht verpflichten zum Dienst an der Waffe: Keine Ahnung! Ich habe das auch jetzt nicht hinterfragt und nehme es halt einfach so hin.

Auch Frauen können komplett frei entscheiden, ob sie den Dienst mit oder ohne Waffe machen (sprich: Bundeswehr oder zivile Dienstleistungen, etc. pp.). Sie dürfen halt nur nicht zum Dienst mit der Waffe gezwungen werden. Männer jedoch ebenfalls nicht, garantiert Abs. 2 doch.

Die Nachfrage macht keinen großen Sinn, es steht alles in meiner Antwort im letzten Satz. Bei den Frauen ist nur die Altersbeschränkung mit drinnen. Ich weiß den Grund nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass es einfach mit der körperlichen Grundkonstitution zu tun hat. Ein 55-jähriger durchschnittlicher Mann ist einfach kräftiger als eine 55-jährige durchschnittliche Frau.

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