Widerspruch und menschenfeindlichkeit im Grundgesetz?
Laut Art 1 (1): ist meine Menschenwürde unantastbar. Laut Definition es:
Wenn ich mir dann das Art 12a anschauen:
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.
Ist das dann nicht Zwangsarbeit und geht gegen die Objektisierung meiner Person? Und dadurch gegen das 1. Gesetz?
Wie genau ist das vereinbar und was ist dieses Gesetz dann noch wert, wenn ein anderes: dies aushebeln kann?
16 Stimmen
Wiederspruch?
Die Verbesserungsvorschläge werden aktiv von denen Moderatoren unterbunden.. ich weiß wieso.
11 Antworten
Nein, das ist keine Zwangsarbeit. Und somit ist es mit den Grundgesetz vereinbar.
Definiere Zwangsarbeit bitte und dann können wir es abgleichen 😉
Wehrdienst ist keine Zwangsarbeit, sondern neben Rechten gibt es ebenso Bürgerpflichten. Das ist eine und ,,Zwangsarbeit'', die tatsächlich unzulässig wäre ist eine beliebige politische Interpretation, die du anstellen kannst, über die aber nicht du entscheidest, sondern das Bundesverfassungsgericht bzw. die Rechtssprechung.
Ich will aber nicht... :) Dadurch wird es ZWANGSARBEIT und meine Person wird dadurch objektisiert
Deine Menschenwürde wird nicht verletzt, wenn es eine Wehrpflicht gibt. Du bist auch kein Objekt, du bist - wenn - dann Soldat. Unser Grundgesetz hat auch nur Bestand, wenn wir uns im Fall der Fälle verteidigen können gegen Mächte, die das anders sehen.
Wer das nicht möchte, also Soldat werden (müssen) kann einen Ersatzdienst leisten (sofern überhaupt tauglich)
Aktuell gibt es ja überhaupt keine Wehrpflicht. Niemand zwingt dich also zu etwas. Deswegen keine "Zwangsarbeit" - bzw. (besser) Zwangsdienst.
Würde ist ein schwammiger Begriff, ich sehe es jedoch so dass ein Mensch / Subjekt mit Würde Recht & Pflichten hat. Ein Mensch mit nur Pflichten ohne Rechte würde von anderem zum Werkzeug gemacht. Und wer nur Rechte nimmt ohne sich anderen zu verpflichten macht andere zu seinem Werkzeug. Gemeinsames wollen und achten des Gegenübers sehe ich als würdevoll.
Mache Dich bitte, vor allem bevor Du so schusselige Auswahlmöglichkeiten zur Wahl stellst, mit dem gesamten Rechtsgefüge des Grundgesetzes vertraut.
Zudem solltest Du die Begriffe Menschenwürde und Zwangsarbeit genau anschauen.
Wenn Du damit halbwegs durch bist, bist Du a) schlauer und b) wirst Du erkennen, dass Deine Annahme mit der Zwangsarbeit Unsinn ist.
Erkläre mir bitte was eine Menschenwürde ist und was genau Zwangsarbeit ist.
Das lies Dir bitte in vernünftigen Publikationen selber an, das ist nicht hier in drei Sätzen erklärt.
Es heißt halt im GG, Zwangsarbeit sei verboten, "außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht".
Womit wohl die Wehrpflicht gemeint ist. Und die gibt es ja nicht mehr (wird aber wieder diskutiert).
Aber das SGB II widerspricht dem GG definitiv, weil im SGB II Zwangsarbeit im Grunde erlaubt ist.
Übrigens ist der von dir zitierte Art. 12 nicht der des GG für die BRD, sondern der hier:
Oder lebst du in Österreich oder der Schweiz?
Ich will aber nicht...ist die Würde nun verletzt