Buß- und Bettag, 22.November 2023?

8 Antworten

Bei deinen Zitaten aus dem Grundgesetz vermisse ich den Abschnitt, dass jeder Feiertag bundeseinheitlich sein muss. Das geht auch gar nicht, da in unserem föderalen Staat Feiertage Ländersache sind.

  • Vor dem Gesetz gleich = alle Gesetze gelten für jeden Menschen gleich - heißt auch: Landesgesetze gelten für die, die in diesem Bundesland leben und nicht für die anderen. Feiertagsgesetz ist Ländersache.
  • Was hat die Gleichberechtigung von Frauen und Männern mit Feiertagen zu tun? Nichts!
  • Was hat der Antidiskriminierungsartikel mit Feiertagen zu tun? Nichts!

So hat Bayern 13 Feiertage, die Stadt Augsburg sogar noch einen extra, während es Bundesländer gibt, die nur 10 haben.

Wenn Du das Prinzip des Föderalstaates nicht verstehst, dann helfen wir natürlich gerne weiter.

TheSecretMan 
Fragesteller
 28.10.2023, 09:58

Dumm gelaufen, wenn man in einem Bundesland wohnt, mit derart wenigen Feiertagen. 😜

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Chris428  28.10.2023, 12:01
@TheSecretMan

Niemand hält dich davon ab umzuziehen. Auch innerhalb der EU kann man wohnen, aber nicht in England (nur 8 Feiertage), sondern in Belgien (17 Feiertage).

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TheSecretMan 
Fragesteller
 28.10.2023, 12:03
@Chris428

Ich ziehe doch nicht aus dem besten und schönsten Bundesland weg ☝️

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Lediglich der Tag der Deutschen Einheit als Nationalfeiertag am 3. Oktober wurde im Rahmen des Einigungsvertrags durch den Bund festgelegt. Alle anderen Feiertage werden von den Ländern bestimmt.

Ist es nicht als sagen wir mal Diskriminierung aller anderen Bewohner der Bundesrepublik anzusehen, wenn nur die Sachsen an diesem Tag frei haben und den Tag gechillt feiern können? Laut dem Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland heißt es ja in Artikel 3, (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

Natürlich sind alle Menschen vor dem Gesetzt gleich. Und falls Du dich in irgendeiner Form benachteiligt oder diskriminiert fühlst, steht es Dir natürlich frei Verfassungsklage beim Bundesgerichtshof einzureichen.

PatrickLassan  28.10.2023, 18:46
steht es Dir natürlich frei Verfassungsklage beim Bundesgerichtshof einzureichen.

Besser wäre es, dass dann beim richtigen Gericht zu tun, d.h. beim Bundesverfassungsgericht.

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Das ist in Deutschland Ländersache und nicht Bundessache.

TheSecretMan 
Fragesteller
 28.10.2023, 04:35

Ich dachte bisher, daß Grundgesetz gilt Bundesländer übergreifend also für ganz Deutschland einheitlich.

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HarryXXX  28.10.2023, 04:39
@TheSecretMan

In Deutschland haben wir Föderalismus. Da werden manche Dinge bundesweit geregelt und manche Dinge eben nur länderweit. Das hat mit dem Grundgesetz weiter nichts zu tun.

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TheSecretMan 
Fragesteller
 28.10.2023, 04:41
@HarryXXX

Aha, na mir war das mit dem GG ehe schon immer mehr als suspekt. Braucht kein Mensch derart windelweiche Gummiparagraphen.

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HarryXXX  28.10.2023, 04:43
@TheSecretMan

Das hat auch mit suspekten Gummi-paragraphen nichts zu tun.

Das Grundgesetz garantiert eine ungestörte Religionsfreiheit. Das betrifft natürlich auch kirchliche Feiertage.

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Nein. Jedes Bundesland hat unterschiedliche Feiertage, Bayern übrigens die meisten. Das liegt daran welche Konfession dort vorheracht in Bayern ist es die katholische also wir ein Buß und Bettag hier nur von einer Minderheit der Christen gefeiert. Und wenn wir jedem seine Feiertage geben müssen wir auch alle Jüdischen und Muslimischen einführen und irgendwann ist es halt zu viel.

TheSecretMan 
Fragesteller
 28.10.2023, 10:19

Obwohl, daß mit den muslimischen Feiertagen, daß wird nicht mehr lange auf sich warten lassen. Ob dann allerdings Nicht Muslime diesen Feiertag dann auch frei haben, dürfte sich dann noch zu gg. Zeit rausstellen.

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Über die Feiertage bestimmen die Bundesländer.

Für jeden Bewohner des Landes gilt dann der von dir zitierte Satz, dass alle Menschen vor den Gesetz gleich sind - alle in Sachsen lebenden Personen haben frei, egal man Mann oder Frau, Senior oder Kind, Moslem oder ausgetretener Katholik.