Ist das N Wort gesetzlich verboten?

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Die Logik erschließt sich mir nicht. Niemand wird durch die Verwendung eines Wortes im Sinne dieses Artikels benachteiligt oder bevorzugt.

Vielleicht wird jemand beleidigt, aber das wäre ein anderer Tatbestand. Und auch das führt nicht zu einem "Verbot" eines Wortes, höchstens zu einer Anzeige wegen Beleidigung. Politisch korrekt ist das Wort allerdings nicht, wenn du eine Person so bezeichnest. Wenn du über historische Ereignisse oder Situationen sprichst, kannst und darfst du es selbstverständlich verwenden.

Kevin12345640 
Fragesteller
 27.04.2021, 00:16

Also genau so wie z.B das Hakenkreuz. Ich darf als Lehrer, mit Kindern darüber diskutieren, und sie darüber informieren. Jedoch nicht mit einem Band damit durch die Öffentlichkeit laufen, (In dem Fall ansprechen)

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Das Grundgesetz verbietet nicht die Verwendung von bestimmten Wörtern, schon gar nicht bei Privatpersonen. Sondern es verbietet staatlichen Institutionen Dinge zu tun, die die Grundrechte der Bürger mißachten. Also, wenn beispielsweise in einem Gesetz drinstehen sollte, daß dieses nur für N... Gültigkeit hat, dann ist es verfassungswidrig. Allerdings nicht wegen dem N-Wort an sich.

Nein, den weder benachteiligt noch bevorzugt ein Wort irgendjemanden - es verhält sich völlig passiv. Ebenso ist ein Wort nicht rechtsfähig. Und selbst wenn es das wäre bindend ist die Verfassung nur für staatliche Organe.

Artikel 3 ist teilweise nicht gültig. Das gilt bei der politischen Anschauung und Rasse gibt es nicht mehr und ist somit hinfällig. Das N Wort ist nicht verboten.

Nein.

Es gibt keine einklagbaren "Wörterverbote". Und das ist auch gut so.

Gruß, earnest