Grundgesetz – die besten Beiträge

Gesetz; § 164 Falsche Verdächtigung wo liegt der Unteschied?

Hallo,

im Gesetzestext heist es.

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger odermilitärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einerDienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihnherbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einenanderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördlichesVerfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eineStrafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a desAnti-Doping-Gesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Frage 01:

Wo genau liegt der Unterscheid zwischen Absatz eins und zwei?

Was genau ist eine "sonstige Behauptung tatsächlicher Art"?

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Wie Geburtenraten in westlich geprägten Ländern wieder ankurbeln?

Hi, der Einbruch der Bevölkerung in den westlich geprägten Ländern wie im Extremfall Südkorea sorgt in den Ländern (auch Deutschland) für immense Probleme.

Beispiele sind Sicherung der Sozialsysteme, wie Rente, Krankversicherungen und auch die allg. Wirtschaftsleistung.

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Ich persönlich sehe hier nur 2 Ansätze:

1.

Der erster Ansatz wäre "jeder für sich" und die kompletten Sozialsysteme einzustampfen.

Gerade beim jetzigen Rentensystem ist es offensichtlich, dass der Generationenvertrag nicht mehr funktioniert und die jungen Generationen einen immensen Nachteil haben, weil Sie nicht die äquivalent die Leistungen raus bekommen, wie sie in das System rein stecken.

Auch die Leistungen der Krankenversicherungen werden immer teurer und dazu auch noch immer schlechter.

Dann hätten wir hier zwar "amerikanische Verhältnisse" jedoch sehe ich keinen anderen Weg aus der Nummer, wenn sich an der Demographie nichts ändert.

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2.

Der zweite Ansatz wäre die Geburtenraten wieder anzukurbeln, worauf auch meine eigentlich Frage fußt.

Das kann man meiner Meinung nach am effektivsten erreichen, indem man es wieder attraktiver macht Familien zu Gründen.

Von mir aus auch gerne mit einer Ungleichbehandlung von familienlosen Menschen und Menschen die eine Familie gründen.

Wenn man Menschen die keine Familie Gründen mit der doppelten oder dreifachen Steuerlast versieht oder die Steuern für Familien so hart kürzt, dass es sich schon alleine aus dem Grund lohnt Kinder zu bekommen, dann wäre das schon einmal ein Anfang.

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Hätte noch mehr Ideen, wollte das aber nicht zu einer zu großen Wall-of-Text verkommen lassen.

Am Ende braucht es halt junges Blut in der Gesellschaft, ansonsten gehen hier und in der gesamten westlichen Welt bald die Lichter aus.

Wie ist eure Meinung dazu und wie würdet ihr das Problem angehen ?

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Ist ein ethnischer Volksbegriff rechtsextrem?

Das Grundgesetz kennt einen ethnischen Volksbegriff. So heißt es in Art. 116 Abs. 1 GG:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Den Vätern und Müttern des Grundgesetzes war also klar, dass neben der Staatsbürgerschaft auch ein ethnisches Volk besteht. Der Verfassungsschutz betrachtet diese Vorstellung heute ironischerweise als verfassungswidrig. Auf seiner Homepage schreibt er über einen rechten Verein:

So vertreten die Führungspersonen des IfS ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis und streben ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk an. Die propagierte Vorstellung, dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe, impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse.

Anlässlich der heutigen Hochstufung der AfD zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung äußerte der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Sinan Selen:

Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt.

Anders ausgedrückt: Wer glaubt, dass es außerhalb der Staatsbürgerschaft so etwas wie ein ethnisches deutsches Volk gibt, das sich durch Abstammung auszeichnet, ist für den Verfassungsschutz ein Rechtsextremist.

Bei anderen Völkern hat damit seltsamerweise niemand ein Problem. Bei Deutschen ist dies aber auf einmal höchst gefährlich. Der Journalist Jan A. Karon schreibt dazu:

https://x.com/jannibal_/status/1918290606616436950

Ich denke damit hat Jan A. Karon Recht.

Ist ein ethnischer Volksbegriff für Euch rechtsextrem?

Nein. 57%
Ja. 43%
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Wieso ist das Grundgesetz so progressiv?

Aus heutiger Sicht wirkt das Grundgesetz natürlich nicht mehr progressiv, sondern die Werte sind zum Großteil gesellschaftlich anerkannt. In der Zeit in der es erstellt wurde, sah das aber meines Wissens anders aus.

Werte, wie Gleichheit zwischen Mann und Frau standen zu diesem Zeitpunkt ja im grundgesetz, waren aber der facto ja alles andere als gegeben, da in den Anfangsjahren rechtlich immens vom Mann abhängig waren (ausüben des Berufs, Kontoeröffnung, etc. benötigte Zustimmung des Mannes) und Sachen wie Vergewaltigung in der Ehe war strafrei und würde als legitimer Bestandteil der Ehe angesehen. Das bezieht sich nicht nur auf die konservativ dominierenden Kräfte in der Anfangszeit der bundesrepublick, sondern auch auf die Alliierten. Ich kenne die Rechtslage in Ländern wie Großbritannien oder der USA zu diesem Zeitpunkt nicht, aber ich gehe mal stark davon aus, dass die Länder ebenfalls weit von einer der facto Gleichstellung entfernt sind.

Für mich wirkt es so als gäbe es also nur (aus heutiger Sicht) konservative Akteure, die auf das Grundgesetz gewirkt haben. Wie kann es also sein, dass das Grundgesetz so (besonders aus damaliger sicht) progressiv war?

Mir fällt Grad noch ne Frage ein: Wieso hat das Bundesverfassungsgericht (gegründet 1951 meines Wissens nach) die oben genannten Gesetze nicht als verfassungswidrig erklärt, da sie ja in vielen Punkten direkt dem Grundgesetz widersprachen?

Demokratie, Grundgesetz

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