Wie lässt sich in Deutschland GG Artikel 146 wirklich umsetzen?

2 Antworten

Die Bundesrepublik ist ein souveräner Staat, dem eine Verfassung keineswegs fehlt. Ich sehe keinen Mangel, der eine neue erfordern würde.

Sollte es einen solchen aber geben, hat das Volk stets die Macht, sich eine zu geben. Eine Ermächtigung wie nach Art. 146 GG wäre dazu gar nicht nötig.

Der Parlamentarische Rat hat offenbar mit voller Absicht keine genauen Regeln festgelegt, wie das zu passieren habe, sondern nur allgemeine Erfordernisse, vor allem vor dem Hintergrund der damaligen deutschen Spaltung. Auch konnte 1949 kein Mensch voraussehen, unter welchen Umständen das notwendig sein könnte. Auch heute sieht das keiner. Man muss ja nicht alles machen, nur weil man es darf.

Wie bekommt man eine eigene deutsche Staatsorganisation ...

Du wirst lachen - wir haben eine. Oder regiert uns Island?

Eine einfache Lösung gibt es nicht, nur einen langen, demokratischen Weg, der Fehler der Vergangenheit ausschließt.

Gruß aus Tel Aviv

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Globalgeschichte/ internationale Politik