Hat die Weimarer Verfassung von 1919 noch gültigkeit?

5 Antworten

Natürlich kann eine Verfassung "ungültig" werden. Die Weimarer Verfassung ist schon während der NS-Zeit nahezu bedeutungslos geworden, wurde auch danach nicht mehr angewendet und sie ist durch eine neue Verfassung ersetzt worden (genauer gesagt zunächst 2 - jeweils für BRD und DDR - aber davon ist das Grundgesetz als Verfassung ganz Deutschlands übernommen worden). Die Weimarer Verfassung ist damit genauso außer Kraft wie die Verfassung des Kaiserreichs von 1871 oder die Paulskirchenverfassung von 1849. Beide sind auch nie offiziell aufgehoben worden.

Dass eine Verfassung außer Kraft tritt, wenn eine neue beschlossen wird, ist überhaupt nicht umstritten. Im Gegenteil, es ist für Juristen und Historiker derart selbstverständlich, dass sich kaum jemand mit der Frage beschäftigt. Daher wird es wohl auch nicht so viel seriöse Literatur geben, die sich ausdrücklich darüber auslässt.

De jure wurde die Weimarer Verfassung durch die Nationalsozialisten niemals aufgehoben. De facto hatte sie aber seit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 keine Bedeutung mehr. Die Republik war tot, ein Führerstaat trat an ihrer Stelle.

Die Weimarer Verfassung galt bis zum Ende des 3. Reiches. Hitler und seine Kumpane haben es nicht für notwendig gehalten, sie in irgendeiner Form zu ändern oder abzuschaffen. Sie war ohnehin durch das Ermächtigungsgesetz außer Kraft gesetzt worden.

Natürlich kann sie die Gültigkeit verlieren. Es gibt den Staat ja nicht mehr. Die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 gegründet. Warum sollte da die Verfassung von 1919 gelten. Die Bunderepublik hat eine eigene Verfassung (Grundgesetz) die am 24. Mai 1949 inkraft getreten ist.


Wie konnte überhaupt die Weimarer Verfassung gültig werden, was ist mit der Bismarckschen Reichsverfassung, hase2007? Diese Verfassung kann doch nicht auch ungültig sein, oder?