Wir haben immer noch eine Verfassung, damit meine ich aber nicht das Grundgesetz.
Wenn das Deutsche Reich nicht untergegangen ist, wie bundesdeutsche "Verfassungsrichter" allen Ernstes einmal beschlossen haben, dann ist die letzte Reichsverfassung natürlich immer noch gültig, ob sie nun angewandt wird oder nicht.
Das BVerfG hat nämlich 1973 auch entschieden, das Reich und die Bundesrepublik seien identisch, mithin ein und derselbe Staat. So versuchte man, die Staatlichkeit der BRD (die nie als Staat gegründet worden war) vom Deutschen Reich abzuleiten.
Von der Logik her ist das allerdings Blödsinn, denn EIN deutscher Staat kann ja nicht zwei gültige Verfassungen auf einmal haben. Das ergibt in der Theorie keinen Sinn und kann in der Praxis niemals umgesetzt werden. Wie soll es dann möglich sein, dass das Grundgesetz eine echte Verfassung ist, nicht nur die Basis einer Verwaltungsorganisation von Gnaden der Westalliierten (speziell der USA)?
Schaut euch nur mal Artikel 133 an: "Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein." So steht das da drin, als lebten wir noch im Jahr 1949. Gab es nicht 1990 eine "Wiedervereinigung"? Hätte man da nicht irgendwas ändern bzw. ergänzen müssen?
Das Vereinigte Wirtschaftsgebiet waren schließlich nur die westlichen Besatzungszonen. Und niemand sollte glauben, das Grundgesetz sei unantastbar: Es wurde bis heute schon 60 Mal geändert.
Klärende Worte zum wahren Sachverhalt kann man leider von Juristen hierzulande nicht erwarten, da diese Herrschaften auf das BRD-System abgerichtet wurden, dem sie ihre Karriere und ihr gutes Leben verdanken. Wer sägt schon freiwillig den Ast ab, auf dem er sitzt?
Fazit: Die Weimarer Verfassung ist immer noch gültig. Sie wurde missachtet, aber niemals aufgehoben, weder im 3. Reich noch in der Besatzungszeit noch in der BRD.
PS: Es gibt da einen althergebrachten Juristenspruch: "Jüngeres Recht bricht älteres Recht." Wenn es so einfach wäre, bräuchte man nie irgendwelche Gesetze aufzuheben. Das kommt aber in Deutschland immer wieder vor. Zudem kann das GG niemals für das fortbestehende Reich gelten, schon aufgrund des geänderten Territoriums.