Grundgesetz – die besten Beiträge

Sexuelle Missbrauch und die Widersprüchlichkeit von § 180 StGB?

Das Schutzalter in Deutschland liegt bei 14, ab dann gilt die sexuelle Selbstbestimmung (abgesehen von bestimmten Ausnahmen). Z.B. ist es problemlos möglich, wenn ein 15-Jähriger mit einer Gleichaltrigen Sex hat. Es gibt jedoch auch noch folgenden Paragrafen:§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1.

durch seine Vermittlung oder

2.

durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

Verschafft also eine Person (ggf auch 15-Jahre alt, das Alter ist egal) den beiden 15-Jährigen (ggf sogar auf deren Initiative hin) eine Gelegenheit für Sex, z.B. durch Überlassung eines Zimmers oder unterlässt es als Garant, sexuelle Handlungen zu unterbinden (Aufsicht im Ferienlager), so liegt eine Straftat vor.

Von Experten wurde aufgrund der Widersprüchlichkeit deshalb die ersatzlose Streichung des Paragrafen gefordert. Ist die sexuelle Handlung (z.B. bei Personen unter 14) strafbar, liegt ohnehin Anstiftung oder Beihilfe zur Straftat vor.

Auch mir ist schleierhaft, wieso sexuelle Aktivitäten von sexualmündigen Personen nicht gefördert werden dürfen, erst Recht, wenn es sich um jugendtypische Situationen handelt.

Wie schätzt ihr den Paragrafen ein? Ist er gar verfassungswidrig wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz?

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Sollte Deutschland eine Beschneidungspflicht einführen?

Heutzutage tragen wir sowieso alle Unterhosen, dementsprechend ist die schützende Funktion der Vorhaut nicht mehr so wichtig.

Eine Beschneidung geht allerdings mit erheblichen hygienischen Vorteilen einher. Bei Männern ist das Abwischen nach dem Pinkeln schwierig (und obendrein verpönt), und durch eine Beschneidung staut sich keine muffige Nässe mehr auf.

Außerdem wird so sichergestellt, dass Beschnittene keine Ausgrenzung erfahren. Dies ist insbesondere deshalb relevant, da Beschnittene oft Teil von religiösen Gruppen sind, die ohnehin schon Diskriminierung erfahren.

Darüber hinaus reduziert eine Beschneidung das Risiko von Genitalerkrankungen, die ansteckend sein können. Eine Beschneidung kommt somit auch den potentiellen Sexualpartnern des Manns sowie den Urologen, die den Mann behandeln, zugute - und nicht zuletzt erspart sie dem Beschnittenen selbst unangenehme Krankheiten, die am Ende eh nur die Krankenkasse zahlen müsste. Sie kommt vom gesellschaftlichen Nutzen her also einer Impfung gleich.

Es ist auch einfach nicht mehr zeitgemäß und ziemlich unappetitlich, im Jahr 2025 noch mit einer Vorhaut herumzulaufen. Wenn wir endlich im Rahmen der U-Untersuchungen mit routinemäßigen Beschneidungen beginnen, dann sind beide Geschlechter untenrum sauber.

Nein 83%
Ja 17%
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Welche anwaltliche Aussage findet ihr plausibel?

Anwalt A:

Es konnte nachgewiesen werden, dass du vor drei Jahren anonyme Konten bei Proton.me und Gmail angelegt hast.

Wenn nun — sechs Monate nachdem dir ein Jobcenter-Mitarbeiter eine Geldleistung verweigert hat — genau dieser Mitarbeiter erstmals solche beleidigenden Nachrichten erhält und er dies vor Gericht bestätigt, dann gilt das als Beweis, dass du der Absender bist. Ergebnis: Verurteilung.

Gleiches Schema, gleiches Motiv.

Anwalt B:

So einfach ist das nicht. Neue Gmail- oder Proton-Konten anzulegen, um anonym zu beleidigen, passiert ständig – das ist nichts Einzigartiges. Es ist nur ein allgemeiner Hinweis: anonym bleiben + aus einem bestimmten Anlass reagieren. Viele Leute machen das, und allein ist es kein starkes Beweisstück.

Dass es zum ersten Mal vorkommt und sechs Monate nach eurem Streit passiert, reicht nicht aus, um dich eindeutig zu belasten.

Er muss dem Gericht zeigen :

  • Wiederkehrende, ungewöhnliche Namens- oder Zahlenmuster, die eindeutig zu dir passen – etwa immer die gleichen Insiderkürzel kombiniert mit deinem Geburtsdatum und einem bestimmten Zeichen.
  • Erkennbare „Handschrift“ in der Sprache: dieselben speziellen Formulierungen, Tippfehler, Satzzeichen-Gewohnheiten oder bestimmte Emoji-Kombis wie in Nachrichten, die eindeutig von dir stammen.
  • Insiderwissen, das nur wenige kennen – und das sich in mehreren Mails wiederholt.

Man muss ihn eindeutig identifizieren, dass er das getan hat und nicht zb seine Freundin, Bruder oder auch andere Fremde.

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Wie kann das sein, dass ich meine Mutter finanzieren müsste?

meine Mutter ist chronisch krank und kann deswegen nicht arbeiten gehen.

Sie bekommt Sozialhilfe und Kindergeld.Von der Sozialhilfe wird fast die Hälfte abgezogen für wasserkosten, weil die angeblich zu hoch sind.

Ich habe früher Bürgergeld bekommen von Jobcenter 633€.Da ich jetzt aber eine Ausbildung angefangen habe, haben die mir das ganze Geld gestrichen also bekomme garkein Bürgergeld mehr.

Wie soll meine Mutter da jetzt leben, weil wenn wir dort anrufen sagen die, ich soll sie finanzieren.

Wie soll ich bitte mich selber und meine Mutter finanzieren?Das ist zu viel.Ich habe nur Ausbildungsgeld und muss jeden Monat auch mehrere Rechnungen zahlen z.b. für Betriebliche Rentenversicherung.

Auch muss ich meine zahnspange bezahlen das sind 1300€ in nur 3 Raten jeweils 500,500 und 300€

dann kommt noch meine Fahrkarte mit 50€ und mehrere Dinge.Ich finanziere ja mich schon selber also zahle dann für mein Shampoo und essen und so.Aber ich kann mit dem bisschen Geld nicht noch meine ganze Mutter finanzieren, das reicht nicht.

Was kann man da tun?

Ich bin nicht gesetzlich verpflichtet dazu und kann das auch nicht garnicht weil ich meine Rechnungen und Ausgaben für mich ausgeben muss

wie kann man erwarten, dass eine 18 jährige die gerade erst Ausbildung begonnen hat sich selbst und ihre Mutter dazu noch finanziert ? Mit dem bisschen Ausbildungsgeld ?

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Bewerbung auf Arbeits-PC, IT hat Sie gefunden?

Moin,

Weil ich's aus dem fernen Bekanntenkreis mitbekommen habe, und das bei mir ein paar Fragen aufwirft:

Jemand schreibt auf dem Firmen-Laptop eine Bewerbung für eine Stelle in einem anderen Unternehmen. Die Firma findet diese Bewerbung auf dem Laptop.

Die Nutzung des Laptops für private Zwecke ist vom Arbeitgeber ausdrücklich nicht erlaubt worden.

Wo wird hier nun rechtlich die Grenze gezogen?

- Darf der Arbeitgeber die Daten auf dem Laptop ohne weiteres einsehen? Auch, wenn er sie nicht öffnet?

- Darf der Arbeitgeber aus dem Verdacht heraus, der Mitarbeiter würde den Laptop auch zu privaten Zwecken nutzen, eine Kündigung oder wenigstens Abmahnung ableiten? Dürfte er das auch, wenn er von den Daten gar nichts hätte wissen dürfen, und an die Infos illegal gekommen ist?

- darf der Arbeitgeber eine Datei öffnen, die eindeutig eine Bewerbung ist? Z.B. weil Sie, oder der Ordner in dem die Datei liegt "Bewerbung" heißt.

- Und darf der Arbeitgeber dann mit diesen Informationen irgendetwas machen? Z.B. bei dem Betrieb, an den die Bewerbung gerichtet ist, anrufen und fragen stellen, oder den Mitarbeiter dort schlechtreden? Oder den Lebenslauf kopieren o.Ä.?

Wie weit darf der Arbeitgeber allgemein im Hinblick auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte in dieser Sache gehen?

Mal ganz abgesehen davon, dass es grundsätzlich unklug ist, die Bewerbungen auf dem Firmen-PC zu schreiben....

fände ich mal interessant zu wissen.

Gruß m0rz

Datenschutz, Arbeit, Kündigung, Arbeitsrecht, Gesetz, Gesetzeslage, Grundgesetz, DSGVO

Boris Pistorius will Ende August einen Gesetzentwurf für den neuen Wehrdienst ins Kabinett einbringen. | Ist das Gesetz verfassungsrechtlich tragbar?

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Neuer Wehrdienst: Wohin es gehen könnte

Die globale Sicherheitslage wird immer kritischer - die Bundeswehr muss deutlich wachsen.

Das Ressort von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) rechnet beim neuen Wehrdienst ab 2031 mit bis zu 40.000 Rekruten pro Jahr. Wie das ZDF aus Kreisen des Verteidigungsministeriums erfuhr, sollen ab 2028 auch alle 18-jährigen Männer zu einer Musterung verpflichtet werden - auch wenn sie sich nicht für den freiwilligen Wehrdienst entscheiden.

Pistorius will Ende August seinen Gesetzentwurf für den sogenannten neuen Wehrdienst ins Kabinett einbringen. Er sieht vor, dass ab dem kommenden Jahr an alle jungen Männer und Frauen ein Fragebogen versandt wird. Männer müssen ihn ausfüllen, für Frauen ist das freiwillig. Dabei soll das Interesse am Dienst in der Bundeswehr abgefragt werden. Geeignete Kandidaten werden dann zur Musterung eingeladen.

Diese soll ab 2028 aber für alle 18-jährigen Männer verpflichtend werden, auch wenn sie kein Interesse am Wehrdienst bekundet haben. Ziel ist den Angaben zufolge, ein "Lagebild" über die gesundheitliche Eignung. Denn im Spannungs- oder Verteidigungsfall würde die 2011 ausgesetzte Wehrpflicht nach aktueller Rechtslage automatisch wieder in Kraft treten.

Ziel der Pläne von Pistorius ist es, Vorgaben der Nato für den Konfliktfall zu erfüllen. Diese sehen einen Bedarf von etwa 460.000 deutschen Soldaten vor. Derzeit gibt es nur gut 182.000 Soldaten bei der Bundeswehr sowie gut 49.000 aktive Reservisten. Pistorius strebt nun mindestens 260.000 Soldaten an sowie eine Gesamtzahl von 200.000 Reservisten.

Quelle: ZDF

(Der übermäßig dargestellte Genderwahn wurde entfernt, da es die Aussagen verfälschte.)

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Wie lässt sich dieses geplante Vorhaben mit dem Gleichbehandlungssatz vereinbaren?

Artikel 3 des Grundgesetzes sieht eine Gleichbehandlung von Männern und Frauen vor.

Ein Gesetzentwurf vorzuschlagen, der verfassungswidrig ist, wäre wenig hilfreich.

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Ausführungen dazu von Frau Prof. Kathrin Groh (Professorin für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München. Zu ihren Forschungsgebieten gehört unter anderem das nationale Militärrecht), verkürzt dargestellt, Original über den Link am Ende.

Der EuGH erklärte sich in Sachen nationaler Organisationsformen von Streitkräften für unzuständig. Das BVerwG fand zumindest tragfähige, weil gewichtige Gründe für die Rechtfertigung dieser Ungleichbehandlung: Da Frauen typischerweise im familiären Bereich stärkeren Belastungen ausgesetzt werden als Männer, ist auch ihre völlige Herausnahme aus jeglichen Dienstverpflichtungen in Friedenszeiten gerechtfertigt. Dieser binäre Blick des Grundgesetzes auf die Wehrpflicht verstößt nicht gegen die Menschenwürde und produziert auch bereits deswegen kein verfassungswidriges Verfassungsrecht, weil es verfassungswidriges Verfassungsrecht jenseits des Art. 79 Abs. 3 GG nicht gibt. Art. 12a Abs. 1 GG und die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1 GG stehen auf derselben Normenstufe. Die Wehrpflicht allein für Männer ist eine verfassungsrechtliche Bereichsausnahme zu den besonderen Gleichheitssätzen. Sie verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

Frauen zum Dienst mit der Waffe verpflichten zu wollen, setzt folglich eine Verfassungsänderung voraus. Teile der Literatur halten den Gesetzgeber bereits heute aus Art. 3 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1 GG für verpflichtet, auch Frauen verfassungsrechtlich zum Wehrdienst heranzuziehen. Nach Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG ist eine unmittelbare Differenzierung zwischen Frauen und Männern nämlich nur zulässig, wenn damit Probleme gelöst werden sollen, die ihrer Natur nach entweder nur bei Männern oder nur bei Frauen auftauchen. Hier werden biologische Unterschiede zwischen den Geschlechtern adressiert, die im Hinblick auf den Dienst mit der Waffe natürlich nicht vorliegen. Eine Wehrpflicht, die ausschließlich Männer trifft, verstieße also gegen den besonderen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG, wenn sie nicht durch Art. 12a Abs. 4 S. 2 GG auf derselben Rechtsebene verfassungsrechtlich gerechtfertigt wäre. Zugleich würde sich eine solche Wehrpflicht auch für Frauen aus Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG mit dem Gleichbehandlungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG beißen, der verlangt, dass faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, durch begünstigende Regelungen ausgeglichen werden sollen. Solche Nachteile liegen mit dem gender care gap, dem gender pay gap und auch dem gender pension gap vor, die – je nach Dauer und Ausgestaltung einer Wehrpflicht – sogar noch vertieft statt beseitigt würden. Eine genderneutrale Wehrpflicht auf Verfassungsebene würde allerdings als Ausnahme zum Gleichbehandlungsauftrag zulässig sein. Ob das gesellschaftspolitisch klug und durchsetzbar wäre, steht auf einem anderen Blatt, obwohl sich nach einer ersten Umfrage in Deutschland – anders als in Österreich – Zweidrittel der befragten Frauen für eine Wehrpflicht aussprechen, die auch sie trifft.

Quelle: Verfassungsblog, Frau Prof. Kathrin Groh

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Bundeswehr, Deutschland, Politik, Regierung, Recht, Grundgesetz, Verfassungsrecht, Militärdienst, Boris Pistorius

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