Wenn man Compact nicht verbieten kann, kann man dann die AFD auch nicht verbieten?

9 Antworten

Wenn man Compact nicht verbieten kann, kann man dann die AFD auch nicht verbieten?

Unter Umständen kann man ein Magazin wie Compact verbieten. Compact wurde verboten, allerdings hat eine gerichtliche Entscheidung das Verbot aufgehoben, weil Compact zwar radikal-extremistisches, auch verfassungsfeindliches und z. T. menschenunwürdiges Gedankengut verbreitet, aber damit lediglich (noch in der Mehrheit der Deutschen verpönte) Meinungen vertritt.

Die AfD ist kein Meinungsmagazin, sondern eine politische Partei, die sich in Kommunal-, Landesparlamenten und im Bundestag tummelt. Ihr Gedankengut unterscheidet sich von dem, das Compact verbreitet, im Grunde nicht, aber das allein genügt nur, dass die AfD von den verfassungstreuen Parteien gemieden wird. Zwar zeigt sich die AfD durchgängig als destruktive, nicht als konstruktive Opposition, weshalb nicht nur die Regierungsparteien, sondern auch alle anderen Oppositionsparteien zur AfD auf Distanz gehen. Um die AfD vom Bundesverfassungsgericht verbieten lassen zu können, muss nachgewiesen werden, dass die AfD und ihre Politiker, Mitglieder und Unterstützer nicht nur verabscheuungswürdige Meinungen vertreten, sondern politisch aktiv darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Verfassungsordnung Deutschlands anzugreifen, um sie zu beseitigen. Compact ließe sich genau dann verbieten, wenn es einem verfassungsfeindlichen Vorhaben der AfD propagandistisch zur Seite springen und für dieses Verbrechen werben würde!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi!

Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.

Das fängt schon damit an, dass völlig unterschiedliche Gerichte für die beiden Verfahren zuständig sind. Im Falle des Magazins war es das Verwaltungsgericht.

Das Magazin war ebenfalls niemals Teil der Einschätzung der AFD als rechtsextrem.

Somit können wir weiter hoffen, dass ein Verbotsverfahren erfolgreich ist.

Bei Compact handelt es sich um ein Magazin, bei der AFD un eine Partei. Für beide gelten unterschiedliche Richtlinien, Regeln und Maßstäbe. Das lässt sich nicht Vergleichen.

Wenn mir Äpfel nicht schmecken, schmecken mir Birnen dann auch nicht?

Zwei völlig verschiedene Dinge, die Du zu vergleichen versuchst.

Nö, da gibt es keinen Zusammenhang.

Wenn die Einstufung des Verfassungsschutzes der AfD als gerichert rechtsextrem der gerichtlichen Überprüfung standhält, wovon auszugehen ist, da sich der Verfassungsschutz damit nun wirklich extrem lange Zeit gelassen hat um das auf solide Füße zu stellen, dann kann ein Verbotsverfahren eingeleitet werden.

Und gemäß dem Urteil aus dem NPD-Verbotsverfahren dürfte ein Verbot dann auch recht wahrscheinlich sein, denn im Gegensatz zur NPD könnte eine als verfassungsfeindlich eingestufte AfD nicht darauf hoffen, wegen ihrer gesellschaftlichen Bedeutungslosigkeit dem Verbot zu entgehen.


xGENTLEMANx  25.06.2025, 12:00

Bei der NPD war auch das Problem das VS-Läute in der Führung der Partei mitmachten und diese anheitzten/radikalisierten.

Hoffe der VS macht die Dummcheit nicht auch bei der Afd sonst wirds peinlich

Fritz14 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 11:00

Compact ist auch als gesichert Rechtsextrem eingestuft, wurde aber trotzdem nicht verboten.

Otaku19995  25.06.2025, 11:04
@Fritz14

Nicht durch den Verfassungsschutz und nicht durch das Bundesverfassungsgericht und im Fall der AfD sind diese beiden und keine Anderen die zuständigen Instanzen.

Ein Verbot einer Partei unterliegt anderen Regeln als das einer Zeitschrift.