Warum wird das Grundgesetz nicht Verfassung genannt?

8 Antworten

Das Grundgesetz bei uns sollte nur vorläufig sein, man hatte beschlossen nach einer deutschen Wiedervereinigung eine große einheitliche Verfassung einzuführen, vorher sollte es noch nicht alles fest sein, erst später, wenn es ein vereintes Deutschland gäbe, dann sollte man eine Verfassung einführen. Nach dem Beitritt der DDR sollte das geschehen. Es ist aber nicht passiert, wohl weil man meinte, das Grundgesetz habe sich bewährt, andere wiederum meinen, dass es noch gar keine Deutsche Einheit gegeben hat, weil Deutsche Ostgebiete noch nicht unter Deutscher Verwaltung stehen. Aber wie dem auch sei, über eine Verfassung muss außerdem das ganze Volk abstimmen. Das Grundgesetz ist eig etwas vorläufiges für mich. und Wir haben in der BRD ein Grundgesetz und keine Verfassung, das ist beides auch nicht das gleiche und allen, die mir widersprechen sei gesagt, dass sie den Artikel 146 GG mal gründlich lesen sollten.

Unsere Verfassung sind streng genommen nur die Artikel 1 bis 20 des GGs, denn sie sind unabänderlich, was ein wichtiges Charaktermerkmal einer Verfassung ist (Auch wenn das von LAIEN geschriebene Wikipedia da eine ander Meinung vertritt und das Grundgesetz generell mit einer Verfassung gleich setzt). Außerdem haben wir 16 eigenständige Verfassungen in Deutschland. Das Grundgesetz kann also nicht pauschal als Verfassung betitelt werden.

thesanchez  16.02.2012, 07:25
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ddeerr  16.02.2012, 07:25
@thesanchez

wenn ich i-wo unterzeichnet hätte das es mein mist wäre, dann ja =)

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thesanchez  16.02.2012, 07:26
@ddeerr

Da keine Quellenangabe gemacht wurde, ist aber genau davon auszugehen. Immerhin "verdienen" Sie sich ja die Punkte damit.

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earnest  16.02.2012, 07:28
@ddeerr

Plagiat bleibt Plagiat. Da hilft kein Sich-Rausreden. Gruß, earnest

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ddeerr  16.02.2012, 07:28
@thesanchez

Was nichts am factum ändert, das nirgendwo erklärt habe das es auf meinen "Mist" gewachsen ist. Und diese Punkte sind wenn überhaupt nur Bagatelle =)

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ddeerr  16.02.2012, 07:30
@earnest

Und gegen welche urheberrechte verstoße ich?? Schaut nicht so viel RTL. es gibt etwas, das nennt sich JURA.

Aber damit es alle wissen, der text ist nicht von mir. Ich habe einfach mal gegoogelt, weil der Fragesteller google wohl oder übel nicht mächtig genug ist.

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thesanchez  16.02.2012, 07:44
@ddeerr

Der Zusammenhang zu RTL (das ich nicht mal empfange) erschließt sich mir hier leider nicht. Vielleicht sollten Sie sich Ihren Rat selbst zu Herzen nehmen!? Es hat auch nichts mit einem Urheberrechtsverstoß zu tun - ich zumindest erhebe keine Anklage. Dennoch ist es ein Plagiat wie es im Lehrbuch steht. Das hat nichts mit "Jura" (Sie meinen wahrscheinlich das Studium der Rechtswissenschaften, denn Jura ist eigentlich eine Periode in der Geochronologie) zu tun, sondern viel mehr mit Moral.

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paula2005  16.02.2012, 07:56
@thesanchez

Wo er recht hat,hat er aber recht....Es ist immer leicht die Moralkeule zu schwingen,wurde uns ja von klein auf eingebleut...

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Klara, Support20  16.02.2012, 08:57

Liebe/r ddeerr,

bitte achte in Zukunft darauf die Quelle anzugeben, wenn Du zitierst. Die Beachtung der Urheberrechte ist uns wichtig! Bitte schau diesbezüglich noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy. Die Beiträge werden sonst gelöscht.

Vielen Dank für Dein Verständnis.

Herzliche Grüße

Klara vom gutefrage.net-Support

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PatrickLassan  28.03.2013, 17:33

Unsere Verfassung sind streng genommen nur die Artikel 1 bis 20 des GGs, denn sie sind unabänderlich, was ein wichtiges Charaktermerkmal einer Verfassung ist

  1. Artikel 1 und Artikel 20 GG sind unveränderlich (sog. Ewigkeitsklausel, Artikel 79 GG).

  2. Unabänderlichkeit ist kein Merkmal einer Verfassung.

Das Grundgesetz kann also nicht pauschal als Verfassung betitelt werden.

Es gibt mehrere Staaten , deren Verfassung als Grundgesetz bezeichnet wird. Zur Information folgender Link:

http://wnorens.blogspot.de/2011/07/das-grundgesetz-ist-eine-verfassung.html

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Weil es ein GG für die BRD ist,von den Alliierten gemacht und nicht vom Volk..Außerdem müßten dann die unter Polens Verwaltung gestellten Gebiete mit dem Rest Deutschland wieder vereint werden,und das paßt einigen nicht....

earnest  16.02.2012, 07:24

Der erste Satz ist Blödsinn. Der letzte auch.
Es ist so, wie es ddeerr (ab)schreibt.

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paula2005  16.02.2012, 07:31
@earnest

Es ist immer einfach die Wahrheit als Blödsinn abzutun...

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nigela  16.02.2012, 07:44
@earnest

Es ist leichter, eine Lüge zu glauben, die man hundertmal gehört hat, als eine Wahrheit, die man noch nie gehört hat.

Robert Staughton Lynd amerikanischer Soziologe (1892 - 1970)

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paula2005  16.02.2012, 07:52
@nigela

Und...

Bevor sich die Wahrheit die Schuhe zugebunden hat,ist die Lüge schon einmal um die Welt gelaufen!

;o)

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PatrickLassan  16.02.2012, 09:05
@paula2005

@ Nigela: Welche 'Wahrheit'? Dass das Grundgesetz angeblich keine Verfassung ist?

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earnest  16.02.2012, 09:38
@paula2005

@paula: Welche "Wahrheit"? Du hast wirklich keine Ahnung, ersetzt diese aber durch eine stramme Meinung.

Der "Parlamentarische Rat", der das Grundgesetz ausarbeitete, handelte zwar IM AUFTRAG der Besatzungmächte (USA, GB, F). Er bestand jedoch aus gewählten Mitgliedern der Landtage und handelte selbständig, unter anderem auf der Grundlage der ("demokratischen") "Frankfurter Dokumente".

Es ist doch wohl nichts dagen einzuwenden, wenn in einem besiegten Land die Siegermächte den Besiegten den Auftrag geben, sich selbständig demokratisch zu organisieren.

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paula2005  16.02.2012, 09:45
@PatrickLassan

Verfassung ist vom Volk abgesegnet,das GG ist von den Besatzungsmächten erlassen worden(aber ungültig dank diversen Änderrungen,Zitiergeboten,Bereinigungsgesetzen)...

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nigela  16.02.2012, 10:13
@PatrickLassan

§146 GG besagt, daß mit der Wiedervereinigung das Grundgesetz hinfällig ist.

Am 17.07.1990 wurde die BRD mit der Streichung des Art. 23 GG juristisch aufgelöst. Die BRD existierte also lediglich vom 23.05.1949 bis 17.07.1990.

Daher lebst du sozusagen nicht mal in der BRD, denn die gibt es eigentlich gar nicht mehr.

Wenn du dich wirklich dafür interessierst, dannn fordere doch mal saßeshalber bei deinem zuständigen Polizeirevier ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer an. Sei gespannt, ob sie eine haben.

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paula2005  16.02.2012, 10:18
@nigela

Glaubt der Lassan sowieso nicht,der ist doch NWO-Müllmann....;o)Der wird bezahlt dafür,die Lügen zu verteidigen...

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PatrickLassan  16.02.2012, 11:09
@paula2005

Glaubt der Lassan sowieso nicht,der ist doch NWO-Müllmann....;o)Der wird bezahlt dafür,die Lügen zu verteidigen...

Wie wär's mal mit sachlichen Argumenten statt blödsinniger Beschuldigungen? Wenn ich allerdings jedes Mal einen Euro bekommen würde, wenn Du hier wieder irgend einen Blödsinne behauptest, wäre ich schon reich.

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PatrickLassan  16.02.2012, 11:11
@nigela

dannn fordere doch mal saßeshalber bei deinem zuständigen Polizeirevier ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer an.

Polizei und UST-Id.-Nr. ? Was soll das?

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PatrickLassan  16.02.2012, 11:15
@PatrickLassan

Verfassung ist vom Volk abgesegnet,das GG ist von den Besatzungsmächten erlassen worden(aber ungültig dank diversen Änderrungen,Zitiergeboten,Bereinigungsgesetzen)...

Nur mal als Hinweis: Ein Gesetz wird nicht ungültig, nur weil es geändert wird.

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nigela  16.02.2012, 14:30
@PatrickLassan

Ok, ein Gesetz ist nicht ungültig, weil es geändert wird. darüber stimmen wir überein. Wie es aber geändert wird, damit bin ich nicht einferstanden.

Volksentscheid wegen eines bescheerten Bahnhofs in Baden-Württemberg, und die wirklich wichtigen ´Dinge, da wird das Volk nicht gefragt, könnte ja anders entscheiden, wie es der Polit-Elite lieb ist.

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paula2005  16.02.2012, 17:33
@nigela

Dank den Bereinigungsgesetzen ist schon alles nichtig,ganz zu schweigen vom Zitiergebot....

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PatrickLassan  16.02.2012, 19:57
@paula2005

@ Paula2005:

Welche 'Bereinigungsgesetze' und welches 'Zitiergebot'? Du schreibst da über Sachen, von denen du mal etwas gehört hast, aber anscheinend nicht einmal genau weißt, was es ist.

@ Nigela:

Bezieht sich das "Mach doch mal....wirst schon sehen" auf die Polizei und die UST-Id.-Nr.? Wenn ja, gilt für dich das gleiche - irgendwo etwas aufegschnappt, ohne genau zu wissen was es ist (und bloß nicht konkret werden).

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Zum einen hatte das damalige Grundgesetz nur vorläufigen Charakter, zum anderen hatte es nicht die Entstehungsgeschichte einer klassischen Verfassung. Der klassische Ablauf wäre gewesen, dass das gesamte Volk eine verfassunggebende Versammlung gewählt hätte und diese Versammlung die Verfassung entworfen hätte. Der parlamentarische Rat von 1948/1949 erfüllte diese Voraussetzung nicht. Eine Wahl durch das gesamte Volk in den Grenzen von 1937 wäre damals auch gar nicht möglich gewesen.

Schumi2000  29.08.2012, 21:42

Ich glaube auch kaum,das die Siegermächte dies zugelassen hätten.

Nur eines ist auch sicher,der Parlamentarische Rat wurde nicht vom Volk vorher gewählt...oder bin ich da jetzt falsch Informiert??? Meine mich erinnern zu können,das mal gelesen zu haben. Der Parlamentarische Rat soll von den Siegermächten eingesetzt worden sein.

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Es ist de facto das die DDR der BRD beigetreten ist und dies keine Wiedervereinigung war. Auch die Ostgebiete fehlen für eine Wiedervereinigung. Das ist noch alles keine Grundlage für Art 146 des Grundgesetzes. Eine Verfassung geht vom Volke aus und ein Parlament oder was auch immer kann diesbezüglich das Volk nicht vertreten. Das Ausland lacht über die „Deutschen“ da Sie sich so verarschen lassen. Wer regiert in Deutschland?

PatrickLassan  13.05.2012, 17:57

Es ist de facto das die DDR der BRD beigetreten ist und dies keine Wiedervereinigung war.

Der erste Teil stimmt, der zweite nicht.

Auch die Ostgebiete fehlen für eine Wiedervereinigung.

Weil die Bundesrepublik darauf verzichtet hat, so etwas kann ein Staat nämlich. Bedanken können wir uns für den Verlust dieser Gebiet beim Gröfaz.

Das ist noch alles keine Grundlage für Art 146 des Grundgesetzes

Art. 146 regelt die Möglichkeit, der Bundesrepublik eine neue Verfassung zu geben. Was Du jetzt genau mit diesem Satz ausdrücken willst, erschließt sich mir nicht.

Eine Verfassung geht vom Volke aus und ein Parlament oder was auch immer kann diesbezüglich das Volk nicht vertreten.

Bisher ging keine einzige deutsche Verfassung vom Volk aus.

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PatrickLassan  01.02.2013, 19:49
@PatrickLassan

Muss mich korrigieren: Über die DDR-Verfassung von 1968 gab es eine Volksabstimmung, was allerdings die Volkskammer sechs Jahre später nicht daran hinderte, entscheidende Änderungen vorzunehmen.

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Auf eine Anfrage an das Bundesministerium der Justiz in Berlin erhilt ich die Antwort das die Präambel eines Gesetzes ohne gesetzliche Gültigkeit ist. Was sehr seltsam ist da dort der Geltungsbereich dieses Gesetzes beschrieben ist.

PatrickLassan  16.02.2012, 09:07

Und was hat das jetzt genau mit der Frage zu tun?

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