Vorteile des Konstruktiven Misstrauensvotum?

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Die Weimarer Republik hat gezeigt, wie negativ es ist, wenn es keine stabile, durch das Parlament getragene Regierung gibt. Durch das "konstruktive Misstrauensvotum" gibt es immer eine vom Bundestag getragene Regierung, weil ein Bundeskanzler und seine Minister während einer Legislaturperiode nur dann sein Amt verliert, wenn vom Bundestag ein neuer Bundeskanzler gewählt wird.

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wäre bestimmt so...falls nicht...siehe meine Antwort...

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Formal soll das Mißtrauenvotum einen Mangel der Weimarer Verfassung beheben.
Womit wir beim pro wären.

Ein Parlament kann ein kontruktives Mißtrauensvotum gegen den amtierenden Kanzler stellen und aus seiner Mitte herus einen neuen Kanzler wählen.
Respektive es kann sich dem Konsens der Mehrheitsbildung nicht verweigern.

Dem wäre bestimmt so, streng nach dem Grundgesetz, wenn es Altkanzler Kohl (CDU) und ihm folgend Altkanzler Schröder (SPD), nicht hintertrieben hätten.
Beide setzten ein konstruiertes Mißtrauensvotum in Szene und lösten Neuwahlen aus.

Kleiner Unterschied große Wirkung, der Bundespräsident wurde gezwungen das Parlament vorzeitig aufzulösen.
Genau das sollte die Konstruktion des Misstrauensvotums verhindern.

Jenes verhinderte, wenn auch äußerst mühsam, Präses Steinmeiner (SPD) nach der letzten BTW, in dem er formal das Parlament, pars pro toto die SPD, zur Konsensbildung zwang.
Eben den Schwenk der SPD zur erneuten GroKo herbeiführte.

Womit wir beim contra angekommen wären.
Das Grundgesetz verhindert nicht ausdrücklich eine Minderheitsregierung.
Eine Kanzlermehrheit lässt sich auch ohne Groko herstellen.
Einzig, es müsste ein Kabinett mit wechselnden Mehrheiten im Parlament zurechtkommen.

Die Verweigerung des Parlamentes zur Konsensfindung ist verfassungsrechtlich problematisch und demokratisch bedenktlich.
Eine Minderheitsregierung verneinte der Bundespräsident Steinmeier (SPD), ohne Grundlage.
Das Grundgesetz kennt keine Präferenz Neuwahlen vor Minderheitsregierung.

Was also sehen wir, eine überforderte Poltik, die einer Spaltung der Gesellschaft, keine parlamentarrische Konensfähigkeit entgegenhalten kann.
Es ist nicht die Funktion eines Parlamentes in Nibelungentreue eine Regierung zu stützen, sondern einen Konsens aus seiner Mitte herus zu bilden, notflls auch gegen die Regierung.
Nicht die Regierung diktiert einem Parlament, qua Order de Mufti.
Sondern das Parlament beauftragt die Regierung, mit Mehrheit.

...der Bundespräsident wurde gezwungen das Parlament vorzeitig aufzulösen. Genau das sollte die Konstruktion des Misstrauensvotums verhindern.

In dieser Ausführung gibt es zwei Missverständnisse:

1) Niemand kann den Bundespräsidenten "zwingen", den Bundestag vorzeitig aufzulösen! Ich zitiere den entsprechenden Grundgesetzartikel 68 (sh. vorallem meine Hervorhebung):

"(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. (...)"

Ob der Bundespräsident einem solchen Gesuch des Bundeskanzlers stattgibt oder nicht, obliegt allein seiner Entscheidung. Zwang auf ihn auszuüben, diesem Gesuch zu entsprechen, ist nicht statthaft und, da der Bundespräsident eine unabhängige Verfassungsinstitution ist. auch kaum zu bewerkstelligen. Einem Bundeskanzler bleibt daher nur, mit Argumenten zu überzeugen, aber das ist ja auch der Sinn, der Willkür, wie in der Weimar Republik in der Amtszeit Hindenburgs, vorzubeugen.

2) Das konstrultive Misstrauensvotum zielt nicht auf das Parlament und ggf. seine Neuwahl, wie sie unter 1) möglich wäre, sondern auf eine unliebsame Regierung bzw. auf den Vorsitzenden dieser Regierung, den Bundeskanzler. Eine Regierung soll nicht so leicht gestürzt werden können, wie es in der Weimarer Republik der Fall gewesen ist. Daher haben unsere Verfassungsmütter und -väter die Macht des Parlaments in dieser Hinsicht eingeschränkt , sodass es nur eine Regierung gegen eine andere austauschen kann, selbst aber als Legislative und politisches Entscheidungs- sowie Kontrollgremium intakt bleibt. Denn auch das hatte die Weimarer Republik destabilisiert: die einfache Möglichkeit der Auflösung des Reichstages und zahlreiche Neuwahlen.

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@ArnoldBentheim

Siehe letzte BTW, alle Parteien legten es auf Neuwahlen an.
Bis Bundespräsident Steinmeier (SPD) sich querlegte und die Parteien zu Ordnung rief.
Der Punkt war und ist, dass Mehrheiten im Parlament möglich waren.

Das war unter Altkanzler Kohl (CDU) eben anders "organisiert"". Was seinerzeit durchaus zu Stirnrunzeln führte.
Noch offensichtlicher trieb es es Basta-Kanzler Schröder (SPD), der hingegen die folgende Wahl verlor.

Von Amstwegen hätte in beiden Fällen der Bundespräsident sich querlegen können.

Aktuell blühen erneut die Spekulationen wann die GroKo platzt. Die formal noch die Kanzlermehrheit im Parlement stellt. In Umfragen hat die die aktuelle GroKo keine Merhrheit mehr.
Es gibt jedoch keinen Automatismus für Neuwahlen.
Es bestünden zur Not wechselnde Mehrheiten, für eine/n Kanzler/in die eine Minderheitsregierung führen wollte.

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Ja, so viele davon gab es ja noch nicht...

Aus meiner Sicht ist der entscheidende Vorteil, dass die neue Konstellation ziemlich gut eingeschätzt werden kann, sowohl von den Parlamentariern als auch von der Regierung.

Das kM trägt zur Stabilität der politischen Verhältnisse bei und zur Verhinderung chaotischer Zustände. Die Geschichte der Bundesrepublik dokumentiert das ja sehr erfolgreich.