Hätte man die NSDAP verbieten können und was wäre dann passiert?

7 Antworten

Es gab nicht die rechtliche Möglichkeit eines Parteienverbots. Diese ist erst nach der Erfahrung mit der NSDAP eingeführt worden.

Die Erfahrung war, dass die NSDAP und insbesondere Hitler auf völlig legalem Wege die Möglichkeit erhielt, die Verfassung abzuschaffen.

Das geschah über das Ermächtigungsgesetz von 1933.

Weil der Wikipediatext nicht ganz einfach ist, biete ich dir eine einfachere Version einen KI an.

Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, offiziell als "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" bezeichnet, führte dazu, dass die Weimarer Verfassung de facto außer Kraft gesetzt wurde, und zwar auf folgende Weise:

1. Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Regierung:

  • Artikel 1 des Ermächtigungsgesetzes ermächtigte die Reichsregierung, Gesetze zu erlassen, ohne die Zustimmung des Reichstags oder des Reichsrats. Dies war ein direkter Bruch mit dem in der Weimarer Verfassung verankerten Prinzip der Gewaltenteilung, wonach die Gesetzgebung beim Parlament lag.
  • Artikel 2 erlaubte es der Reichsregierung sogar, Gesetze zu erlassen, die von der Weimarer Verfassung abweichen konnten, solange sie nicht die Institutionen des Reichstags und Reichsrats selbst betrafen. Diese Klausel untergrub die Verfassung als oberstes Rechtsdokument des Staates fundamental.

2. Aushöhlung der Rechte des Reichstags und Reichsrats:

  • Durch die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz wurde der Reichstag in seiner wichtigsten Funktion entmachtet. Er wurde zu einem bloßen Akklamationsorgan degradiert.
  • Der Reichsrat, die Vertretung der Länder, verlor ebenfalls seinen Einfluss auf die Gesetzgebung.

3. Aufhebung von Verfassungsgrundsätzen:

  • Indem die Regierung ermächtigt wurde, verfassungswidrige Gesetze zu erlassen, wurden grundlegende Prinzipien der Weimarer Verfassung, wie die Rechtsstaatlichkeit und der Schutz von Grundrechten, ausgehebelt.
  • Dies schuf die "legalistische" Grundlage für die Verfolgung politischer Gegner, die Gleichschaltung der Gesellschaft und die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur.

4. Dauerhafte Gültigkeit (de facto):

  • Obwohl das Ermächtigungsgesetz formell auf vier Jahre befristet war, wurde es mehrmals verlängert und blieb bis zum Ende des NS-Regimes im Mai 1945 die Grundlage für die Gesetzgebung. Dies unterstrich die faktische Außerkraftsetzung der Weimarer Verfassung über einen langen Zeitraum.

Wichtige Punkte:

  • Formell blieb die Weimarer Verfassung in Kraft. Das Ermächtigungsgesetz änderte den Text der Verfassung nicht direkt. Die Nationalsozialisten legten jedoch Wert darauf, ihre Maßnahmen als "legal" im Rahmen des Ermächtigungsgesetzes darzustellen.
  • De facto wurde die Verfassung jedoch irrelevant. Die Regierung konnte handeln, ohne sich an die in der Verfassung festgelegten Verfahren und Grenzen halten zu müssen.
  • Das Ermächtigungsgesetz war ein entscheidender Schritt zur Etablierung der nationalsozialistischen Diktatur, da es Hitler und seiner Regierung die uneingeschränkte Macht gab, Gesetze zu erlassen und die staatliche Ordnung nach ihren Vorstellungen umzugestalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Ermächtigungsgesetz von 1933 die Weimarer Verfassung zwar nicht formal aufhob, aber ihre grundlegenden Prinzipien und Institutionen so weit aushöhlte und die Gesetzgebungskompetenz derart auf die Regierung übertrug, dass die Verfassung de facto außer Kraft gesetzt war und keine wirksame Beschränkung der Macht der Nationalsozialisten mehr darstellte.

Fontanefan: Prinzipiell sollte man sich auf KIs nicht verlassen, ohne zu überprüfen. In diesem Fall übernehme ich die Verantwortung dafür, dass der Text keine unzulässige Vereinfachung enthält.

Die Möglichkeit des Parteiverbots soll verhindern, dass das Grundgesetz de facto außer Kraft gesetzt wird.


Fontanefan  04.05.2025, 23:27

Ich habe zu korrigieren: In mehreren Ländern der Weimarer Republik wurde die NSDAP verboten, aber auf der Grundlage des 1. Republikschutzgesetzes, das streng genommen verfassungswidrig war. Der Regierung fehlte die 2/3-Mehrheit, um die nötige Verfassungsänderung durchzuführen. Nach dem 2.Republikschutzgesetzwäre es rechtlich möglich gewesen, aber es fehlte der politische Wille.

Nee, nicht so wirklich, schau hier:

Die Verfassungsschutzbehörden sind als Reaktion auf die Erfahrungen der Weimarer Demokratie und ihres Zerfalls entstanden. Als erste freiheitliche Verfassung Deutschlands war die Weimarer Reichsverfassung vom idealistischen Demokratiemodell der "reinen Toleranz" geprägt. Jede politische Strömung sollte die Möglichkeit haben, sich durchzusetzen, soweit sie nur die erforderliche Mehrheit im Parlament erreichen konnte. Man ging davon aus, dass sich die Demokratie im freien Spiel der Kräfte als die beste denkbare Staatsform von selbst durchsetzen werde.
Deshalb hat man auf effektive Instrumentarien gegen Verfassungsfeinde verzichtet. Diese Toleranz der Weimarer Verfassung wurde von Beginn an von Links- und Rechtsextremisten missbraucht. Sie bekämpften die Republik mit allen erdenklichen Mitteln und nutzten dabei ganz gezielt diese Schwäche der Verfassung.
So äußerte sich Goebbels in seiner Eigenschaft als Reichspropagandaleiter der NSDAP in einem Artikel der nationalsozialistischen Berliner Parteizeitung "Der Angriff" vom 30. April 1928 ganz offen zu der Zielsetzung seiner Partei, die Demokratie zu zerstören:
"Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen. Wir werden Reichstagsabgeordnete, um die Weimarer Gesinnung mit ihrer eigenen Unterstützung lahm zu legen. Wenn die Demokratie so dumm ist, uns für diesen Bärendienst Freikarten und Diäten zu geben, so ist das ihre eigene Sache. Wir zerbrechen uns darüber nicht den Kopf. Uns ist jedes gesetzliche Mittel recht, den Zustand von heute zu revolutionieren."
Die Geschichte hat uns gelehrt, dass die Nationalsozialisten ihr offen erklärtes Ziel ohne größere Widerstände verwirklichen konnten. Sie haben die Demokratie zerstört und eine eigene nationalsozialistische Diktatur errichtet. In ihrer zwölfjährigen Zwangsherrschaft verübten sie in Deutschland und von deutschem Boden ausgehend beispiellose Verbrechen gegen die Menschen, die aufgrund ihrer Religion, Herkunft oder Weltanschauung verfolgt wurden. Schließlich stürzte ihr Terrorregime die Welt in einen verheerenden Vernichtungskrieg, der über viele Länder und Millionen von Menschen unendliches Leid und Zerstörung brachte.

Quelle: https://www.verfassungsschutz-mv.de/verfassungsschutz/entstehungsgeschichte/

Die Weimarer Republik war halt anders, zudem war es eine gänzlich andere Zeit mit Krisen.

Die NSDAP wurde verboten, aber die Verbote wurden später wieder aufgehoben.


Fontanefan  04.05.2025, 23:12

Ich danke für den Hinweis auf die NSDAP-Verbote! In mehreren Ländern der Weimarer Republik wurde die NSDAP in der Tat verboten, aber auf der Grundlage des 1. Republikschutzgesetzes, das streng genommen verfassungswidrig war. Der Regierung fehlte die 2/3-Mehrheit, um die nötige Verfassungsänderung durchzuführen. Nach dem 2. Republikschutzgesetz wäre es rechtlich möglich gewesen, aber es fehlte der politische Wille.

tanztrainer1  13.05.2025, 14:43
@Fontanefan

War das nicht egal?

Mit den Artikeln 25, 48 und 53 konnte man die Demokratie aushebeln, wie man lustig war.

Man hätte eventuell die Neugründung der NSDAP unterbinden können, wenn man gewollt hätte. Es hätte der Welt auf jeden Fall sehr viel Leid erspart.

Fontanefan  13.05.2025, 15:26
@tanztrainer1

 "konnte man die Demokratie aushebeln, wie man lustig war"

Damit nachvollziehbar ist, wovon hier die Rede ist:

Artikel 25

Der Reichspräsident kann den Reichstag auflösen, jedoch nur einmal aus dem gleichen Anlaß.

Die Neuwahl findet spätestens am sechzigsten Tage nach der Auflösung statt.

Artikel 48

Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.

Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.

Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstags außer Kraft zu setzen. [1393]

Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung für ihr Gebiet einstweilige Maßnahmen der in Abs. 2 bezeichneten Art treffen. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichspräsidenten oder des Reichstags außer Kraft zu setzen.

Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz.

Artikel 53

Der Reichskanzler und auf seinen Vorschlag die Reichsminister werden vom Reichspräsidenten ernannt und entlassen.

Meine Stellungnahme

Es bedurfte des Zusammenwirkens von Reichspräsident, Reichsregierung und Reichstag.

In den ersten Jahren ist die Weimarer Republik aufgrund der Zusammenwirkung dieser Institutionen vor dem Auseinanderbrechen bewahrt worden.

"Am Anfang war Gewalt nennt der irische Historiker Mark Jones seine Studie über die Anfangsjahre der Republik.[14] Der Historiker Hagen Schulze beschreibt die Auseinandersetzungen der Jahre von 1918 bis 1920 als „offene[n] Bürgerkrieg, […] eine totale innenpolitische Konfrontation, wie sie die deutsche Geschichte bis dahin nicht gekannt hatte“.[15]" (Wikipedia)

"wie man lustig war", ob man lustig war, sei dahingestellt. Reichspräsident Hindenburg war es nach seinen Erfahrungen (wohl auch aufgrund seiner Gesinnung und seines Alters) müd, mit wechselnden Kanzlern und mit Notverordnungen gegen die Mehrheit des Reichstags anzuregieren. (Mit denen hätte er auch wohl kaum die Republik gerettet.) Das war ihm der Erhalt der Republik nicht wert.

Genug: Alle drei Institutionen mussten zusammenwirken. Und diese Notwendigkeit ist - peinlicherweise - durch den Reichstag abgeschafft worden. (Zugegeben mit Mitwirkung des Reichspräsidenten, der Hitler mit der Reichstagsbrandverordnung die rechtliche Basis für seinen Terror schaffte.)

Die Verfassung war nicht so schlecht, wie sie aufgrund des Versagens der Institutionen im Nachhinein erschien.

tanztrainer1  13.05.2025, 15:41
@Fontanefan

Es war sowieso nicht die beste Idee, ausgerechnet Paul von Hindenburg zum Reichspräsidenten zu wählen.

Es war doch ausgesprochenes Pech, dass Friedrich Ebert zu früh gestorben war.

Mir fällt dazu immer der Spruch von Ernst Thälmann ein, der Hitler wohl als einer der Ersten durchschaute: "Wer Hindenburg wählt, wählt Hitler, wer Hitler wählt, wählt Krieg".

MrBlackAdder  13.05.2025, 15:49
@tanztrainer1

Warum hat Thälmann 1925 dafür gesorgt, dass Hindenburg Reichspräsident wurde statt Wilhelm Marx?

Fontanefan  13.05.2025, 15:55
@tanztrainer1

Thälmann hatte gut reden. Hindenburg war bei seiner zweiten Reichspräsidentenwahl die einzige ernsthafte Alternative zu Hitler. So weit hatte es das Scheitern der Institutionen und der Parteien schon gebracht.

Thälmann hatte seit dem Aufgeben der USPD so gut wie kein Wählerpotential. Hindenburg hätte - theoretisch! - im Zusammenwirken mit Reichsregierung und Reichstag die Abschaffung der Verfassung noch verhindern können. Er hat aber die Hand dazu gereicht.

Ja hätte man im Prinzip mit dem gleichen Trick den Hitler auch angewendet hatte. Die Weimarer Republik hatte den Artikel 48 die dem Präsidenten gestattet alleine Gesetze zu verabschieden ohne den Reichstag fragen zu müssen. Mit dieser Macht ist praktisch alles möglich auch ein verbot der AFD.

Es waren aber wohl eher die politischen Hindernisse. Damals haben viele Hitler unterschätzt oder wollten ihn für sich instrumentalisieren.

Was wäre nach dem Verbot passiert?

Kommt drauf an. Die NSDAP wurde nach dem Putsch 1923 verboten und später neu gegründet. Hätte man sie Verboten b.z.w. den Akteuren verboten an der Politik weiter teilzunehmen wäre das 3te Reich wohl nicht entstanden und die NSDAP wäre in den analen der Geschichte unter gegangen.

Bei einem verbot ab 1930 wäre es möglich gewesen, Hitler wäre zum Märtyrer geworden eventuell hätten sich andere rechtsradikale Partein gegründet um das vakuum der NSDAP zu füllen.

Verbot 1932/33. Hitler kommt nicht legal an die Macht dadurch kein Reichtstagbrand kein Ermächtigungsgesetz u.s.w. der zweite Weltkrieg und der Holocaust wären vermutlich nicht passiert.

Hätte man mit einem Verbot die Nazi-Herrschaft, den zweiten Weltkrieg und den Holocaust verhindern können?

Sehr wahrscheinlich schon. Zwar hätte man selbst bei einem Verbot 1933 Hitler wohl nicht mehr garantiert verhindern können allerdings hätte er selbst im schlechtesten fall dann die Macht mit einem Staatsstreich übernommen anstatt Demokratisch was sowohl inländisch als auch ausländisch ein ganz anderes signal gewesen.

Auch die Unterstützung der Politzei, der Armee und der Eliten war zu diesem Zeitpunkt noch nicht komplett verhanden. Sofern die Regierung entschlossen gehandelt hätte, hätte dieser putch mithilfe der Reichswehr verhindert werden können. Auch ist die Frage ob Hitler überhaupt geputcht hätte da es 1923 ja auch schiefgegangen sind und jetzt das Risiko deutlich höher ist.


Fontanefan  04.05.2025, 23:19

Da das GG keinen Art.48 enthält, der dem Präsidenten das Notverordnungsrecht gab, könnte man die AfD natürlich nicht mit einer Notverordnung verbieten. Vielmehr gibt es ein Notstandsrecht, das eine Gesetzgebung ohne Zustimmung der Bundestagsmehrheit ermöglicht, aber kein Parteienverbot. Das ist aber auch ohne Sonderrechte möglich. In der frühen Nachkriegszeit sind daher auch Parteien verboten worden.

Alle Ungenauigkeiten der vorliegenden Antwort zu kommentieren, fehlt mir die Energie, auch wegen der späten Stunde.

Kaen011  04.05.2025, 23:37
@Fontanefan

Bist du in der falschen Frage gelandet? Es geht hier weder um die AFD noch um die BRD oder das Grundgesetz.

Aber NSDAP und AFD kann man mal verwechseln da stimmt ich dir natürlich zu :-)

Naja, das Volk hat selbst eine Große Rolle gespielt.

Natürlich, Wirtschaftliche Kriese, zwang und so und so, aber kein Normales Volk hätte sowas zugelassen. Und anscheinend, hat sich das Deutsche Volk nicht krass verändert.

Nofront, meine Meinung. Liebe euch Deutschen. Bretzel und so :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Fontanefan  04.05.2025, 23:25

Zum Glück hat es Test nicht bei allen Völkern einen solchen Test gegeben. Leider hat es seit Beginn des 20. Jahrhunderts aber immer wieder Beispiele für Diktaturen und Terrorherrschaft gegeben.

Da völlig unklar ist, was du unter einem "normalen Volk" verstehst, gibt es aber auch keinen Gegenbeweis.