Vergleich Hitler und Weimarer Republik?

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Anscheinend geht es um Hitlers Machtposition in der Zeit der nationalsozialistichen Herrschaft.

Die Weimarer Republik war eine parlamentarische Demokratie, ein Bundesstaat und ein Rechtsstaat. Hitler und die Nationalsozialisten haben die Verfassung der Weimarer Republik nicht als Ganzes formal abgeschafft, sie aber tatsächlich durchbrochen und Demokratie, Bundestaatlichkeit und Rechtsstaatlichkeit beseitigt und eine Diktatur errichtet.

Dem äußerlichen Anschein nach blieben viele (nicht alle) Institutionen der Verfassung bestehen und Hitler hatte als Reichskanzler (am 30. Januar 1933 vom Reichspräsidenten ernannt) ein Amt, das es schon vorher gegeben hatte. Er herrschte aber unter Berufung auf ein »Führerprinzip« und konnte innerhalb des Systems nicht zur Verantwortung gezogen und abgesetzt werden.

Es war in Deutschland bald nur noch eine politische Weltanschauung erlaubt. Nach einer Festigung der Macht in den Jahren 1933 – 1934 wurde die Herrschaft zunehmend totalitär. Eine  Gleichschaltung erstreckte sich allgemein auf das öffentliche und private Leben, durchdrang zunehmend alle Lebensbereiche. Es gab Tötung, Verhaftung, Misshandlung, Folterung, Ermordung politischer Gegner, seit März 1933 Konzentrationslager (zunächst als „wilde Lager“, noch nicht systematisch und zentral organisiert). Propaganda, Agitation, Einsatz der NSDAP und ihrer Einzelorganisationen, SA und SS, Mobilisierung von Massen wurden eingesetzt. Es gab Kontrolle und Überwachung, wobei Polizei, Geheimpolizei, SS und andere nationalsozialistische Organisationen mitwirkten, bis zu einer unteren Ebene der Blockleiter der NSDAP („Blockwart“)

Vergleich

Gemeinsamkeiten

  • Reichskanzler als Regierungschef (Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919, Artikel 55: „Der Reichskanzler führt den Vorsitz in der Reichsregierung und leitet ihre Geschäfte nach einer Geschäftsordnung, die von der Reichsregierung beschlossen und vom Reichspräsidenten genehmigt wird.“ Artikel 56: „Der Reichskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür gegenüber dem Reichstag die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Reichsminister den ihm anvertrauten Geschäftszweig selbständig und unter eigener Verantwortung gegenüber dem Reichstag.“).
  • Ernennung des Reichskanzlers durch den Reichspräsidenten
  • Vorhandensein eines Reichstages als Parlament (in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft allerdings bald nur noch dem Namen nach) und von Gerichten, an der Spitze das Reichsgericht und der Reichsgerichtshof (Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich) in Leipzig
  • Vorhandensein eines Reichspräsidenten mit zumindest formalrechlich starken Machtbefugnissen, bis zum Tod des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg am 2. August 1934

Unterschiede

Machtausmaß: Beschränkung der Macht des Regierungschefs (Machtausübung in der Weimarer Republik) durch Reichstag, Reichsrat, Reichspräsident, Reichsgerichte und Rücksichtnahme auf Koalitionsparteien, von denen die Regierung getragen wird – bald keine Eingrenzung der Machtbefugnisse (Machtposition Hitler), nach dem Ende der anderen Parteien und dem Tod des Reichspräsidenten

Vorhandensein erlaubter Opposition (Machtausübung in der Weimarer Republik) – Opposition bald nicht mehr erlaubt (Machtposition Hitler)

Pluralismus/Vielfalt an Parteien (Machtausübung in der Weimarer Republik) - Einparteiendikatur (Machtposition Hitler) In der Weimarer Republik gab es viele Parteien mit unterschiedlichen Standpunkten und ein (zeitweises) Parteienverbot gab es höchstens bei schweren Rechtsverstößen. In der nationalsozialistischen Herrschaft gab es Verbote von Parteien (KPD im März 1933 für illegal erklärt; Verbot der SPD am 22. Juni 1933) oder Selbstauflösung von Parteien unter Druck (Juni – Juli 1933), nach dem Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933 war NSDAP als einzige politische Partei erlaubt, Tätigkeiten, die den organisatorischen Zusammenhalt einer anderen politischen Partei aufrechterhalten oder eine neue politische Partei bilden, verboten. Nach dem Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933 galt die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei als Trägerin des deutschen Staatsgedankens und mit dem Staat unlöslich verbunden, die NSDAP wurde eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit eigener Gerichtsbarkeit über ihre Mitglieder, Der Stellvertreter des Führers und der Chef des Stabes der SA wurden durch Amt Mitglieder der Reichsregierung, es gab eine Verpflichtung der öffentlichen Behörden NSDAP und SA Amts- und Rechtshilfe zu leisten.

Gewaltenteilung (Machtausübung in der Weimarer Republik) – Beseitigung von Gewaltenteilung (Machtposition Hitler) Das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 („Ermächtigungsgesetz“) enthielt eine inhaltlich unbeschränkte Ermächtigung der Regierung, Gesetze beschließen und Verträge mit dem Ausland schließen zu können, dabei auch von der Verfassung abweichen zu dürfen (bedeutet Beseitigung der Gewaltenteilung, Entmachtung des Reichstags, Durchbrechung der Verfassung, zunächst für vier Jahre gültig, später verlängert). Die meisten Gesetze wurden danach von der Reichsregierung alleine beschlossen.

Bundesstaatlichkeit (Machtausübung in der Weimarer Republik) – Beseitigung von Bundesstaatlichkeit und Herstellung eines Zentralstaates (Machtposition Hitler) Die Weimarer Republik war ein Bundessstat und nach einem Grundaatz des Föderalismus hatten die einzelnen Länder eigene staatlichen Befugnisse und waren über den Reichsrat (Vertretung der Länder) an der Gesetzgebung beteiligt. Das Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 7. April 1933 („Reichsstatthaltergesetz“) barchte Ernennung von Reichsstatthalter durch den Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers, der Reichsstatthalter hatte die Aufgabe, für die Beobachtung der vom Reichskanzler aufgestellten Richtlinien der Politik zu sorgen, und bekam weitreichende Befugnisse der Landesgewalt, die Rechte eines Reichsstatthalters in Preußen gingen an den Reichskanzler, der ihre Ausübung auf die Landesregierung übertragen konnte (Adolf Hitler übertrug sie an Hermann Göring, den er am 10. April 1933 zum preußischen Ministerpräsidenten und Innenminister ernannte), Misstrauensbeschlüsse eines Landtags gegen Vorsitzende und Mitglieder von Landesregierungen galten als unzulässig. Das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 brachte Aufhebung der Landesparlamente, Übertragung der Hoheitsrechte der Länder an die Reichsregierung, die auch neues Verfassungsrecht setzen konnte. Mit dem Gesetz über die Aufhebung des Reichsrats vom 14. Februar 1934 kam es zur Aufhebung des Reichsrats, Vertretungen der Länder beim Reich fielen fort.

mehrere Personen mit gegenseitiger Kontrollmöglichkeit an der Spitze der Exekutive (Machtausübung in der Weimarer Republik) - bald eine einzige Person an der Spitze der Exekutive (Machtposition Hitler) Nach dem Tod des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg am 2. April 1934 wurd Adolf Hitler (unter Übernahme von dessen Befugnissen) Führer und Reichskanzler, Soldaten der Reichswehr wurden auf ihn als den neuen Oberbefehlshaber vereidigt.

Grundsatz der Rechtsaatlichkeit (Machtausübung in der Weimarer Republik) – Beseitigung der Rechstaatlichkeit durch willfährige Richter, das Recht durchbrechende besondere Maßnahmen und nachträgliche Erklärung von Führeraktionen als rechtens (Machtposition Hitler) Beispielsweise wurden Ermordungen von Gegnern nachträglich für rechtmäßig erklärt, wobei Hitler beanspruchte, oberster Gerichtsherr des deutschen Volkes zu sein. Gesetz über die Maßnahmen der Staatsnotwehr vom 3. Juli 1934: „Die zur Niederschlagung hoch- und landesverräterischer Angriffe am 30. Juni, 1. und 2. Juli 1934 vollzogenen Maßnahmen sind als Staatsnotwehr rechtens.“

Pluralismus/Vielfalt gesellschaftlicher Organisationen mit unterschiedlichen Standpunkten und Interessen (Machtausübung in der Weimarer Republik) – Gleichschaltung und Ausschaltung von unerwünschten Organisationen (Machtposition Hitler)

Es kam zur Zerschlagung des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB), Dachverband der Freien Gewerkschaften in Deutschland, am 2. Mai 1933. Gewerkschaftshäuser wurden besetzt, Gewerkschaftsvermögen beschlagnahmt und viele Gewerkschafter verhaftet und misshandelt, zum Teil ermordet. Durch die Regierung wurde die Deutsche Arbeitsfront (DAF) als Zwangsvereinigung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber am 10. Mai 1933 gegründet.

https://www.youtube.com/watch?v=xbBPcwMrhrI

Die nationalsozialistische Bewegung in der Weimarer Republik

In vielen Ländern Europas entwickelten sich infolge des Ersten Weltkrieges, durch das italienische Vorbild bestärkt, faschistische Bewegungen. Auch die Keimzeit der NSDAP fällt in diese Phase. Der krisenhafte Charakter der jungen Republik verhalf ihr zum Aufstieg.
Die Krise der Weimarer Demokratie,
die schließlich in die Staats- und Wirtschaftskrise der Jahre 1930 bis 1932 und zur nationalsozialistischen Machtergreifung führen sollte, hatte zugleich eine europäische Dimension. Überall stellte der Erste Weltkrieg, die "Urkatastrophe unseres Jahrhunderts" (George Kennan), die europäischen Staaten und Gesellschaften vor schwere materielle und soziale Belastungen und führte zu einer politischen Mobilisierung und Radikalisierung. Auf den politischen Flügeln entstanden radikale Parteien. Sie waren radikal nationalistisch dort, wo man die Ergebnisse der Friedenskonferenzen von Versailles und den anderen Pariser Vororten nicht hinnehmen wollte. Daneben wurden vor allem aber in vielen Staaten Europas linkssozialistische und kommunistische Bewegungen gegründet, die zur sozialen Revolution aufriefen. Die Mobilisierung durch den industriellen Großkrieg und die sozialen und materiellen Folgen der Demobilisierung nach dem Krieg führten überall zu Massenprotesten, mitunter zu sozialvolutionären Umverteilungsaktionen bis hin zu Land- und Fabrikbesetzungen wie beispielsweise in Norditalien.
https://www.bpb.de/themen/nationalsozialismus-zweiter-weltkrieg/dossier-nationalsozialismus/39535/die-nationalsozialistische-bewegung-in-der-weimarer-republik/
Woher ich das weiß:Recherche

https://www.grin.com/document/5589

Vergleichen ist gut, Hitler saß im Gefängnis weil er beim Marsch zur Feldherrenhalle 1923 dabei gewesen ist, der zum Sturz der jungen demokratischen Weimarer Republik führen sollte. Er selber hielt davon nichts und errichtete sofort nach den gewonnenen Reichstagswahlen 1932/33, mit Hilfe seiner Partei, eine Diktatur reinsten Wassers, was genau das Gegenteil von der Weimarer Republik wurde, wie wir alle Wissen.

Woher ich das weiß:Recherche
Hadeee 
Fragesteller
 04.04.2022, 16:03

Kuss

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Hadeee 
Fragesteller
 04.04.2022, 16:03

habe noch mehr fragen, könntest mir helfen ?

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